Die Bekanntmachung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zur genauen Überprüfung lässt die Verzweiflung der KPCh, die Verletzung der Menschenrechte und den Widerspruch zum Olympischen Geist erkennen (Teil 1)
(Minghui.de) Kürzlich versandten die chinesischen Behörden folgende Richtlinie: Seit Anfang April verschickt die chinesische Polizei an jede Provinz, jede autonome Region, jede Polizeiwache und jede Behörde in Hauptstädten, die direkt der Zentralregierung unterstehen, heimlich die „Anweisung zur strikten Durchführung von Hintergrunduntersuchungen bei den Kandidaten für Olympia und zur Durchführung einer Prüfung zur Vorauswahl". Nach Entfernen der „drei Repräsentanten", anderen Falschheiten, leerer Worte mit großem Klang und bürokratischem Fachjargon bleibt in dieser Anweisung nur noch deutlich sichtbar die Schwäche der bösartigen Partei übrig. Die Anweisung zeigt, dass sie ganz klar gegen den Olympischen Geist ist und Menschenrechte verletzt. Es folgt die Sprache dieser Anweisung zur Durchführung von Ermittlungen:
I. Untersuchung der Vergangenheit von Einzelpersonen:
1. Mitglieder des Internationalen Olympischen Komitees („IOC"'), darunter sind:
(1) IOC-Mitglieder und Gäste, die von den Funktionären der internationalen Sportverbände eingeladen sind;
(2) Funktionäre der internationalen „Single Item Sports Association", Schiedsrichter und deren Gäste;
(3) Nationale und regionale IOC-Mitglieder, einschließlich Athleten, Funktionäre der Delegationen und offizielle Vertreter, die die Olympischen Spiele besuchen;
(4) Funktionäre des Direktionskomitees innerhalb des Organisationskomitees des Gastgeberlandes, gastgebende Bürgermeister, Mitglieder der städtischen Verwaltung und die von ihnen eingeladenen wichtigen Gäste;
(5) Die Gastgeberstadt der nächsten Olympiade und Vertreter anderer Städte, die sich als Gastgeber für die nächsten Olympischen Spiele beworben haben;
(6) Sponsoren, die Verträge mit dem IOC abgeschlossen haben;
(7) Athleten und Delegationen;
2. Medien: Medien und Institutionen, die Senderechte erworben haben;
3. Alle Mitglieder der Olympischen Belegschaft, einschließlich Angestellte des IOC, ehrenamtliche Mitarbeiter, Auftragnehmer, Sicherheitsbeamte und Aushilfskräfte sowie alle anderen Personen, die unter diese Kategorie fallen;
II. Richtgrößen zur Ermittlung der Vergangenheit:
Jeder, der unter die folgenden 43 Kategorien (unterteilt in 11 verschiedene Unterkategorien) fällt, muss von den Olympischen Spielen und den Wettbewerben ausgeschlossen werden:
1. Feinde Chinas:
(1) Ausländische feindliche Mächte und feindliche Organisationsmitglieder.
(2) Personen in Schlüsselpositionen in ideologischen Bereichen.
(3) Personen, die die gesellschaftliche Stabilität stören.
(4) Feindliche Personen auf dem Festland China.
(5) Personen, die bei Krawallen behindert wurden, und solche Personen, die die Gesellschaft und Familienangehörige von verstorbenen Personen in Gefahr bringen.
(6) Personen, die wegen ihrer anti-revolutionären oder anderer Verbrechen verurteilt wurden und somit als Bedrohung der nationalen Sicherheit angesehen werden, nahe Verwandte und gute Freunde von solchen Personen.
(7) Personen, die dem Ausland entflohen und andere verdächtige Genossen.
2. Falun Gong und andere (verleumderischer Ausdruck ausgelassen) Organisationen sowie Mitglieder anderer schädlicher Qi Gongs:
(1) Mitglieder von Falun Gong und anderen (verleumderischer Ausdruck ausgelassen) damit verbundene Organisationen, die Falun Gong unterstützen.
(2) Mitglieder von 14 Organisationen, die bösartige Kultorganisationen sind und sich den Mantel der Religionen angemaßt haben. Solche, die von maßgeblichen staatlichen Behörden gekennzeichnet wurden und Mitglieder von sieben existierenden bösartige Kultorganisationen.
(3) Mitglieder der 14 bedenklichen Qi Gong-Vereinigungen, die von staatlichen Agenten gekennzeichnet wurden.
3. Religiöse Extremisten und Mitglieder solcher Religionen:
(1) Mitglieder illegaler Organisationen, die ihren Sitz im Land oder im Ausland haben.
(2) Personen, die verhaftet oder verurteilt wurden, weil sie sich mit ungesetzlichen religiösen Aktivitäten befassten.
(3) Personen, die sich aktiv an illegalen religiösen Aktivitäten beteiligen.
(4) Personen, die illegale religiöse Bücher oder Audio- bzw. Videoprodukte verteilen.
(5) Personen, die rechtswidrige religiöse Gruppen, Organisationen, Schulen und andere derartige Gebiete bilden sowie andere religiöse Gebilde, die nicht vom Staat sanktioniert sind.
4. Nationale Separatisten:
(1) Mitglieder der „drei Mächte" in der Autonomen Region Xinjiang und Personen, die diese vor Ort oder im Ausland unterstützen.
(2) Die Exilregierung des Dalai Lama von Tibet und Mitglieder von Unterorganisationen dieser Exilregierung.
(3) Personen, die an Paraden, Demonstrationen und Protestaktionen teilnehmen, die die Auflösung der Nation zum Ziel haben.
(4) Menschen, die den nationalen Separatistengruppen oder deren Aktivitäten finanzielle Unterstützung bieten.
5. Medienleute, die die Olympischen Spiele gefährden:
(1) Mitarbeiter von ausländischen, der Volksrepublik China feindlich gesinnten Medien.
(2) Mitarbeiter von Medien, die anti-kommunistische Artikel veröffentlichen und diejenigen, die boshaft die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) und die chinesische Regierung verleumden.
6. Nicht-staatliche Organisationen, die an Aktivitäten beteiligt sind, die eine Bedrohung für die Olympischen Spiele darstellen:
(1) Ausländische nicht-staatliche Organisationen, die von ausländischen Regierungen unterstützt werden und bekannt dafür sind, dass sie an der Durchschlagung, dem Umsturz und der Zerstörung der KPCh und der chinesischen Regierung beteiligt sind.
(2) Alle Mitglieder verschiedener nicht-staatlichen Organisationen, die die Olympischen Spiele möglicherweise gefährden.
7. Gefährliche Elemente, Personen, die beständig appellieren und andere Personen, die für ihre starke Unzufriedenheit mit der KPCh bekannt sind:
(1) Personen, die eine starke Unzufriedenheit mit der KPCh und dem chinesischen Regime zeigen.
(2) Personen, die ständig störende gerichtliche Klagen oder Appelle zur Unterstützung bei höher gestellten Behörden einreichen.
(3) Personen, die im Ausland Klagen in Zusammenarbeit mit ausländischen Mächten einreichen.
8. Personen, die eine Untersuchung und eine Strafverfolgung durch die Justiz beantragten oder Personen, die unter strafrechtlichen oder administrativen Erlassen stehen:
(1) Personen, die bei Behörden der öffentlichen Sicherheit eine Klage eingereicht haben
(2) Personen, die unter der Wohngebietsüberwachung stehen und Personen, die auf Kaution freigelassen sind, um auf ihre Verhandlung zu warten und solche Personen, deren Freiheit eingeschränkt ist.
(3) Personen, die einmal in Haft waren oder unter dem Verdacht von kriminellen Aktivitäten festgenommen wurden und ohne vollständige Klärung wieder freigelassen wurden.
(4) Alle Personen auf freiem Fuß und entflohene Sträflinge.
(5) Personen, gegen die ein Haftbefehl ausgestellt wurde und Personen, gegen die ermittelt wird.
(6) Von der Zollkontrolle als Kriminelle verdächtigte.
9. Kriminelle Elemente, die unter Bewährung oder unter bedingt freigelassener Kontrolle stehen; die auf ihre Verurteilung warten; die auf Bewährung oder zur medizinischen Behandlung freigelassen wurden; denen ihre politischen Rechte entzogen wurden oder solche Personen, die verurteilt wurden, jedoch unter Hausarrest stehen; und diejenigen Personen, die zu Zwangsarbeit, Umerziehung und Resozialisierung verurteilt wurden und deren Verurteilung umgewandelt wurde.
(1) Kriminelle, die zu Hausarrest verurteilt wurden und unter Überwachung stehen, deren politische Rechte ihnen genommen wurden und die sich in einem schwebenden Verfahren befinden.
(2) Kriminelle, die verurteilt und dann auf Bewährung freigelassen wurden und solche, deren Urteil in einen zeitlichen Hausarrest umgewandelt wurde, die jedoch noch unter Überwachung stehen und solche Personen, die ihre Haftstrafe außerhalb eines Internierungslagers absitzen.
(3) Personen, die zu Umerziehung durch Arbeit außerhalb der Arbeitslager zur Umerziehung verurteilt wurden.
(4) Personen, die zur medizinischen Betreuung auf Kaution freigelassen wurden und Personen, die mit dieser Begründung eine Freilassung beantragten.
10. Gewalttätige Terroristen
(1) Mitglieder terroristischer Organisationen
(2) Personen, die terroristischen Organisationen oder deren Mitgliedern Unterstützung anbieten und ihnen helfen.
(3) Verwandte von Mitgliedern terroristischer Organisationen oder Personen, die für ihre enge Verbindung zu Mitgliedern dieser Organisationen bekannt sind.
11. Mitglieder von rechtswidrigen Organisationen:
(1) Personen, die Mitglieder unrechtmäßiger politischer Organisationen sind.
(2) Personen, die Aktivitäten im Namen von nicht rechtmäßig registrierten politischen Organisationen durchführen.
(3) Personen, die in ihrer Eigenschaft für eine unrechtmäßige Organisation sowie Personen, die mit einer solchen Organisation Verbindungen eingehen und Personen, die im Internet Unzufriedenheit mit der KPCh anheizen.
Diese Anordnung fordert von den Behörden für öffentliche Sicherheit und den Ämtern in allen Provinzen, autonomen Regionen und Hauptstädten, die direkt der Zentralregierung unterstellt sind, dieser Anordnung oberste Priorität einzuräumen. Auf allen Ebenen müssen Gruppenleiter eingerichtet werden und stellvertretende Gruppenleiter für öffentliche Sicherheit auf dem Festland China müssen volle Verantwortung übernehmen. Alle maßgeblichen Ämter müssen kooperieren. Es ist unerlässlich, diese Anordnung und alle damit verbundenen Aktivitäten geheim zu halten und sie nicht an andere zu übergeben. Es ist äußerst wichtig, gegenüber der Öffentlichkeit den Anschein einer lockeren Umgebung zu wahren, jedoch tatsächlich alle Aktivitäten strikt zu behandeln. Mitglieder der „zwei non-S"-Organisationen, Falun Gong-Praktizierende und Personen, die bei höher gestellten Behörden appellieren, sollten stark überwacht und an einer kurzen Leine gehalten werden. Der Öffentlichkeit wird kein Grund genannt, warum jemandem nicht erlaubt wird, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Alles muss vertraulich behandelt werden.
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