Frau Sui Xue'ai erlag den Verletzungen durch Schläge von Beamten der Kommunistischen Partei Chinas (Mengyin, Provinz Shandong)

(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierende Sui Xue'ai war Bürgerin der Gemeinde Tanbu, Kreis Mengyin, Provinz Shandong. Im Juli 1999 ging sie nach Peking, um eine Petition gegen die Entscheidung der Zentralregierung, Falun Gong als eine „illegale Organisation" zu verbieten, einzureichen. Am Yongdingmen-Bahnhof in Peking wurde sie als Falun Gong-Praktizierende identifiziert und sofort festgenommen. Man hielt sie ca. eine Woche lang in Polizeigewahrsam und verhing eine Geldstrafe in Höhe von 200 Yuan.

Anfang 2000 unterschrieb Sui Xue'ai eine Petition gegen die Verfolgung, die das kommunistische Regime seit Juli 1999 gegen Falun Gong durchgeführt hat. Daraufhin wurde sie zusammen mit anderen über 100 Falun Gong-Praktizierenden, die auf der Bittschrift ihre Unterschriften abgegeben hatten, zu der Gemeindeverwaltung gebracht. Der Bürgermeister der Gemeinde Yuan Junhai, der stellvertretende Bürgermeister Meng Qinglong, der stellvertretende Parteisekretär der Gemeinde Gong Fangzhen u.a. ordneten Bedienstete der Gemeindeverwaltung an, die Praktizierenden zu prügeln. Da die Schläger nicht ausreichten, wurden einige Schurken als Schläger gegen Bezahlung eingesetzt.

Fünf bis sechs Schläger umzingelten einen Praktizierenden, schlugen mit Holzstäben auf ihn ein, peitschten ihn mit Ledergürteln, zerrten an seinen Haaren und stießen seinen Kopf gegen die Wand. Zum Schluss wurde jedem Praktizierenden noch ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Yuan (1) auferlegt.

Am 8. November 2000 machte Sui Xue'ai in einem Park die Übungen von Falun Gong und wurde deswegen abermals von Polizisten festgenommen. Über 10 Stunden lang wurde sie mittels Folter verhört. Schließlich musste sie eine 15 Tage lange Administrativhaft absitzen und eine Bürgschaft in Höhe von 1.000 Yuan zahlen.

Mitte Mai 2001 durchsuchten die Gemeinde-Beamten ohne jegliches Gerichtsverfahren die Wohnungen der örtlichen Falun Gong-Praktzierenden. Auch die Wohnung von Frau Sui wurde gesetzwidrig durchsucht. Da man dabei Materialien über Falun Gong gefunden hatte, entführte man Frau Sui mit Gewalt zu der Gemeindeverwaltung. Etwa sechs Beamte, darunter Pan Yushan und Yu Huazeng, folterten Frau Sui mit Faustschlägen und Fußtritten, um sie von Falun Gong abzubringen. Danach wurde Frau Sui gezwungen, 5.000 Yuan als Bürgschaft und 300 Yuan als Gebühren für die „Gehirnwäsche" zu bezahlen.

Ende 2001 wurde Sui Xue'ai erneut zu der Gemeindeverwaltung verschleppt. Der Leiter des „Büros 610" (2), Kan Shicang, ordnete seine untergeordneten Kollegen an, Frau Sui mit Holzstöcken zu schlagen. Ihr Rücken war infolge der Schläge blau geworden. Die Schläger zerrten noch an ihren Haaren und gaben ihr Ohrfeigen. Die Folterung hörte erst dann auf, als Frau Sui in Ohnmacht fiel.

Nach der Freilassung konnte sich Frau Sui nicht mehr von den schweren Verletzungen erholen. Ihr Bauch schwoll stark an und sie konnte keine Nahrungsmittel mehr einnehmen. Ca. drei Monate später, am 22. März 2002, starb sie.

(1) Yuan: Chinesische Währungseinheit; das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters beträgt 500 Yuan.

(2) „Büro 610”: Ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.