Sechzigjährige Praktizierende in die Heimatlosigkeit gedrängt, nachdem sie um die Freilassung einer Mitpraktizierenden gebeten hatte

(Minghui.de) Ich bin aus dem Bezirk Simen, Changde, Provinz Hunan und bin fast 60 Jahre alt. Meine Freundin Zhu Guilin praktiziert Falun Gong. Sie wurde ins Zwangsarbeitslager Baimalong der Stadt Zhuzhou gesperrt. Ihre Haftzeit war am 8. April beendet. Am 9. April ging ich mit ihrer Mutter, ihrem Bruder und ihren Schwestern in das Lager, um sie abzuholen.

Endlich sahen wir sie wieder! Wir weinten alle. Sie war so jung und hübsch gewesen und nun war sie dünn wie ein Strich, konnte kaum stehen und hatte überall Wunden. Was für ein Leben hatte sie in diesen zweieinhalb Jahren gehabt? Mir liefen die Tränen übers Gesicht. Wir konnten sie keinen Tag länger in dieser Hölle lassen, wir mussten sie mit nach Hause nehmen!

Wir gingen alle zur Verwaltung, um die Entlassungsprozedur über uns ergehen zu lassen. Da sagte die Polizei unerwartet: „Zhu Guilin ist starrköpfig, sie will sich nicht umerziehen lassen. Ihre Zeit ist um drei Monate verlängert worden, sie kann noch nicht nach Hause gehen.”

Während wir im Büro waren, meinten mehrere Aufseher, Zhus Mutter und Schwestern würden zu laut weinen. Sie zerrten deshalb die 70-jährige Mutter zu Boden und schubsten sie, sodass sie fast ohnmächtig wurde. Ihre Schwester wurde die Treppe runtergezerrt und am Tor abgesetzt. Ihre Bekleidung war zerrissen und sie war verletzt.

Das Verhalten der Lagerbeamten löste bei den anderen Besuchern Empörung aus. Jemand schrie laut: „Euer Arbeitslager behauptet, das Gesetz zivilisiert auszuüben. Aber ihr seid alles andere als zivilisiert!” Das machte die Besucher noch besorgter um ihre Angehörigen, die in dem Lager gefangen saßen. Wenn die Aufseher schon in aller Öffentlichkeit auf diese Weise mit den Besuchern umgingen, was mussten dann wohl die Gefangenen innerhalb des Lagers erleiden?

Die Behörden sollte man nicht so ungezügelt handeln lassen. Wir sprachen zu fünft darüber und entschlossen uns, ganz egal wie, auf die Entlassung von Zhu Guilin zu bestehen. Dann gingen wir in ein Hotel und suchten täglich das Lager auf und baten darum, dass man Zhu Guilin entließ. Am Morgen des 12. April gingen wir wieder in das Lager. Dort nahmen uns die Aufseher ohne eine rechtliche Grundlage fest und durchsuchten uns. Frau Zhus Bruder und ihre Schwester wurden gefoltert, indem man sie aufhängte, ihnen Handschellen anlegte, den Körper zu Boden drückte und ihre Beine in eine 180 Grad-Haltung zwang. Wir waren 14 Tage lang in dem Lager eingesperrt.

Als wir am 15. Mai nach Hause kamen, kamen Polizisten und sagten, wir sollten alle in ein Rasthaus zu einem „Studienkurs” gehen. Solche sogenannten Studienklassen gab es im ganzen Land. Es sind besondere Gehirnwäschezentren für Falun Gong-Praktizierende. Wenn man dort ankommt, muss man eine Garantieerklärung schreiben, in der man verspricht, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben. Wenn nicht, dann kommt man auf jeden Fall in ein Arbeitslager.

Ich antwortete, dass ich nicht gehen würde. Die Polizei erzählte, dass ihre Vorgesetzen eine Quote von drei verlangen würden und ich dorthin gehen müsste, ob ich wollte oder nicht. Ich wusste, dass man mit diesen Menschen nicht streiten kann. Deshalb verließ ich mein Zuhause und ging weit weg.

Danach suchten die Agenten des „Büro 610” und die Polizei überall nach mir. Jia Zhenhan, der Chef der örtlichen Staatssicherheit, ging zu mir nach Hause und wollte meine Familie zwingen, mich zu finden und mich aufzufordern, noch andere Praktizierende zum Nachgeben zu veranlassen. Er sagte sogar: „Wenn ein Falun Gong-Praktizierender zu euch kommt, könnt ihr ihn umbringen. Wenn ihr das tut, werden wir euch nicht zur Rechenschaft ziehen.”