Li Zhengling, der im Deyang Gefängnis inhaftiert ist, ist erblindet und befindet sich in einem bedenklichen Gesundheitszustand

(Minghui.de) Herr Li Zhengling ist 43 Jahre alt und lebte im Kreis Gulin, Provinz Sichuan. Er quittierte seinen Dienst bei der Yanyuan Polizei im Jahre 1983 und arbeitete danach bei einer pharmazeutischen Gesellschaft. Später verlor er seinen Job und richtete zwischen der Stadt Taiping in der Provinz Sichuan und dem Kreis Xishui in der Provinz Guizhou eine Drogerie ein.

Hr. Li Zhengling ist ein gutherziger und ehrlicher Mensch. Am Morgen des 26. Oktober 1999 wurde er von Polizeibeamten der Xingmin Bezirkspolizeistation im Kreis Xishui und der Polizeistation der Stadt Taiping im Kreis Gulin festgenommen, als er an Falun Gong Gruppenübungen an der Taiping Brücke teilnahm. Er wurde in das Xishui Bezirksgefängnis eingeliefert.

Polizeibeamte des Xishui Bezirkspolizeidezernats, der Xingmin Bezirkspolizeistation und der Taiping Stadtpolizeistation im Kreis Gulin versuchten, von Hr. Lis Familie 8.000 Yuan (1) für seine Freilassung zu erpressen, doch die Frau von Hr. Li hatte das Geld nicht. Drei Tage später brachten die Polizeibeamten Hr. Li Zhengling auf die Stadtgemeinde Tucheng und verurteilten ihn ohne jedes legale Verfahren zu drei Jahren Zwangsarbeitslager. Hr. Li wurde in das Qingzhen Zwangsarbeitslager eingewiesen, wo er der Verfolgung ausgesetzt war. Später verlängerten sie seine Haftzeit um weitere zwei Monate.

Die Entlassung von Hr. Li erfolgte im Dezember 2002. Danach befasste er sich mit Kohlegeschäften in der Stadt Taiping. Am 28. Dezember 2004 erschienen sechs Polizeibeamte, die vom Chef des Kriminalpolizeiteams, Zou Qiang, angeleitet wurdenun zum Gulin Kreispolizeidezernat gehörten. Sie durchwühlten die Wohnung von Hr. Li Zhengling und lieferten ihn in die Gulin Kreisgefängnisanstalt ein.

Im Juli 2005 teilten Gefängnisanstaltsbeamte der Familie von Hr. Li mit, er befände sich in einer kritischen gesundheitlichen Verfassung. Als die Familienangehörigen in der Gefängnisanstalt ankamen, mussten sie feststellen, dass Hr. Li am ganzen Körper geschwollen war. Er hatte Verletzungen im Gesicht und am Mund. Er war nicht in der Lage, selbst Urin auszuscheiden und benötigte dazu einen Katheter. Er konnte keine Menschen erkennen, doch das Gefängnispersonal sagte seinen Familienangehörigen, da es ihm schon besser gehen würde, könnten sie ihn nicht frei lassen.

Am 08. August 2005 verurteilten die kommunistischen Parteibeamten Hr. Li Zhengling zu fünf Jahren Gefängnis und wiesen ihn in das Deyang Gefängnis in der Provinz Sichuan ein.

Im Oktober 2007 stellten die Familienangehörigen von Hr. Li bei einem Besuch im Deyang Gefängnis fest, dass er entstellt, abgemagert und blind war. Er konnte nicht mehr für sich selbst sorgen. Als seine Familienangehörigen auf eine Freilassung aus medizinischen Gründen bestanden, entgegnete ein Gefängniswärter: „Er ist noch nicht ,umerzogen' (2), also kann er nicht entlassen werden.”

Anmerkungen:
1. Yuan: Chinesische Währungseinheit; das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt 500 Yuan.

2. Umerziehung: Eine oft verwendete Formulierung für Folter und Misshandlung. Sie ist eine übliche Taktik bei dem Versuch, Falun Gong-Praktizierende dazu zu bringen, ihren Glauben zu widerrufen.