FDI, Deutschland: Stellungnahme zum Offenen Brief zur Chinaberichterstattung der Deutschen Welle, der von 49 Persönlichkeiten unterzeichnet wurde

Offener Brief des Falun Dafa Vereins am 16.10.2008

An den Deutschen Bundestag
An den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages
In Kopie an den Intendanten der Deutschen Welle, Herrn Erik Bettermann
In Kopie an den Rundfunkrat der Deutschen Welle

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem im Betreff genannten Offenen Brief werden verschiedene Aussagen mit Falun Gong in Verbindung gebracht. Der Deutsche Falun Dafa Verein möchte in diesem Zusammenhang folgende Stellungnahme abgeben:

Weder der Deutsche Falun Dafa Verein noch dessen Vertreter haben zu der Berichterstattung der Deutschen Welle in der Vergangenheit Stellung genommen.

Erkenntnisse, die wir aus erster Hand durch die Verfolgung von Falun Gong gewonnen haben, zeigen uns in der Tat, wie wichtig Eigenverantwortung und Objektivität insbesondere von Verantwortlichen in Publizistik, Politik und Wissenschaft ist.

Wie Sie wissen, wird Falun Gong seit dem 20. Juli 1999 massiv von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) verfolgt. Der Rufmord, die Inhaftierungen, Überwachungen, Folter und Mord an Falun Gong-Praktizierenden wurden in China mit einer Nacht- und Nebelaktion begonnen. Ständig wurden und werden mit Hilfe der von der KPCh kontrollierten Medien weltweit Lügen über Falun Gong verbreitet. Zur Durchführung der Verfolgung von Falun Gong wurde in China eigens eine Behörde gegründet, das so genannte „Büro 610”. Dieses koordiniert und leitet die Verfolgungsaktivitäten der Polizeibehörden, des Amtes für Öffentliche Sicherheit oder auch der Auslandsvertretungen des Regimes. So liegt uns beispielsweise Beweismaterial vor, dass die Initiierung und finanzielle Förderung von Hasskampagnen chinesischer Staatsbürger gegen Falun Gong in den USA durch den chinesischen Konsul in New York belegt. Der Konsul hat sich dabei persönlich an der Volksverhetzung beteiligt.

Aufgrund der Tatsache, dass die Entscheidung des kommunistischen Regimes, Falun Gong zu eliminieren, über dem Gesetz und den Gerichten Chinas steht, wurden in China sogar mutige Menschenrechtsanwälte, die sich um ein faires Gerichtsverfahren für die Verfolgten bemüht hatten, selbst zu Verfolgten. Daher besteht für die Betroffenen keine Möglichkeit, sich gegen die Verfolgung zu wehren. Außerdem stuft das kommunistische Regime Chinas alle Menschen, die sich gegen die Verfolgung von Falun Gong einsetzen, als politisch aktiv und damit als Feinde des Regimes ein.

Vor diesem Hintergrund bedeutet eine neutrale, verantwortungsvolle und objektive Berichterstattung, dass sie den Menschen in China die Möglichkeit bietet, sich eine eigene Meinung zu bilden. Eine solche Berichterstattung kann nicht zum Inhalt haben, mittels einer Weiterverbreitung der Regimepropaganda die scheinbare Legitimation für verschiedene Verfolgungskampagnen, die von der kommunistischen Partei initiiert und betrieben werden, zu liefern. Wenn ein Berichterstatter aus einem demokratischen Land die Parteilügen verbreiten würde, hätte dies für die Bevölkerung in China katastrophale Folgen. Beispielsweise könnte der Aufruf der KPCh, sich an der Verfolgung von Falun Gong aktiv zu beteiligen, von den Menschen in China als von ausländischen demokratischen Institutionen befürwortet und damit als legitim betrachtet werden. Dadurch würden noch mehr Menschen zu Mittätern werden, was wiederum zu noch mehr Leid bei den Opfern führen würde.

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich ein detailliertes Bild von der aktuellen Lage von Falun Gong in China zu machen, bitten wir um eine Anhörung im Deutschen Bundestag und um eine Anhörung im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages.

Wir freuen uns auf Nachricht von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Man-Yan Ng
Vorstandsvorsitzender

Waltraud Ng
Vorstandsmitglied

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