Verfolgung durch das chinesische General-Konsulat in Hamburg

(Minghui.de) Meine Mutter Frau Meixian Yuan, 66 Jahre alt, lebt seit 15 Jahren in Hamburg. Ihr chinesischer Reisepass war bis zum 08.09.2008 gültig. Als meine Mutter ihren Pass verlängern wollte, teilte ihr die chinesische Botschaft mit, der Reisepass werde nicht verlängert. Sie müsste einen neuen beantragen, wobei dieser Antrag vom Polizeipräsidium in China bestätigt werden müsse, bevor er ausgestellt werde. Dies würde ca. einen Monat dauern.

Nach einer Wartezeit von zwei Monaten und nachdem meine Mutter noch keine Nachricht erhalten hatte, suchten wir am 14.11.2008 das chinesische Konsulat auf. Ein junger Mann namens Pan sagte uns: „Wir haben noch keine Bestätigung von China bekommen, deshalb dürfen wir keinen Pass ausstellen. Davon, wie es jetzt weiter geht, habe ich keine Ahnung. Der Grund ist, dass Ihre ganze Familie Falun Gong praktiziert.”

Eigentlich überraschte uns diese Antwort nicht. Denn seit Juli 1999 findet eine fortwährende Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) statt. In China wurden über 3000 Menschen zu Tode gefoltert und Tausende in Arbeitslagern inhaftiert. Zahllose Falun Gong-Praktizierende wurden mehrfach festgenommen und gefoltert. Im Ausland werden vielen chinesischen Praktizierenden ihre Personaldokumente seitens des chinesischen Konsulates verwehrt. In meinem Bekanntenkreis gibt es dafür schon einige Beispiele.

Also suchten wir am 20.11.2008 das Bezirksamt Hamburg Eimsbüttel auf und trugen dort unser Anliegen vor, auch um dort einen vorübergehenden Personalausweis zu beantragen. Die Beamten hatten für das Verhalten des chinesischen Konsulates kein Verständnis. Um tätig zu werden, benötigten sie jedoch zunächst eine schriftliche Mitteilung über die Ablehnung oder Genehmigung eines neuen Passes von dem chinesischen Konsulat als Beweis.

So gingen wir am 21.11. erneut zum Konsulat. Dort erzählten wir dem Polisten, der gerade vor dem Konsulatseingang Dienst hatte, unser Erlebnis. Er erklärte, er könne uns zwar nicht in das Konsulat begleiten, aber bezeugen, dass wir das Konsulat betreten und verlassen hätten. Daraufhin luden wir Herrn Wang, einem Praktizierenden, der sich gerade zu einer Mahnwache vor dem Konsulat postiert hatte, ein, ins Konsulatsgebäude mitzukommen.

Im Empfangszimmer trafen wir wieder den Konsulatsangestellten Pan an. Nachdem ich mein Anliegen vorgetragen hatte, entgegnete er gleich: „Solch einen Nachweis können wir nicht ausstellen. Es gibt noch keine Nachricht aus China. Vielleicht bekommen wir eine Antwort, vielleicht aber auch nicht. Daher kann ich keinen Nachweis ausstellen über eine Zusage oder Ablehnung.”

Ich sagte: „Können Sie mir das, was Sie gerade gesagt haben, schriftlich geben? Ich benötige etwas Schriftliches. Sie könnten schreiben: Es liegt noch keine Antwort aus China vor. Wann mit einer Antwort zu rechnen ist, wüssten Sie auch nicht. Ob es ein Jahr, zwei Jahre, drei, fünf oder zehn Jahre dauern wird, wissen Sie auch nicht, stimmt´s? Aber meine Mutter kann nicht solange ohne einen Ausweis sein. Sie brauchen nur das, was Sie gesagt haben, schwarz auf weiß aufzuschreiben und abzustempeln, das genügt mir schon.”

Er antwortete: „Das kann ich nicht tun.”

Ich entgegnete: „Warum denn nicht? Die deutsche Regierung benötigt so einen Nachweis. Sie hat dafür kein Verständnis, dass ein Konsulat beliebig etwas macht, ohne klare Linien oder Vorschriften einzuhalten.”

Herr Pan: „Du kannst die Deutschen anweisen, uns zu schreiben.”

Ich erklärte darauf: „Die deutsche Regierung hält ein Anschreiben für nicht angebracht. Denn ihrer Meinung nach sollte ein schriftlicher Nachweis für die Entscheidung des Konsulates ausgestellt werden. Sie ist der Auffassung, dass es sich um eine Entscheidung bezüglich ihrer Staatsbürger handelt.”

Pan: „Alles, was ich momentan tun kann, ist, auf ein Anschreiben (von der deutschen Regierung) zu warten.”

Ich: „Lassen Sie uns so einigen: Sie können diesen Satz aufschreiben: `Ich bitte die deutsche Regierung, zu uns Kontakt aufzunehmen.´ Ich bin heute gekommen, um etwas Schriftliches zu bekommen. Es geht nicht, mir das Ganze nur anzuhören. Ich brauche unbedingt einen Nachweis. Oder weisen Sie nach, dass ich heute gekommen bin.”

Pan: „Das kann ich nicht entscheiden.”

Ich: „Dann fragen Sie bitte die Person hinter Ihnen, die das entscheiden darf.”

Pan: „Nach meiner Erfahrung stellen wir nie solches Zeug aus.”

Ich: „Dann schreiben Sie doch: „Nach unser Erfahrung stellen wir nie solches Zeug aus.”

Pan: „Das kann ich nicht. Wieso sollte ich das schreiben? Wozu denn?”

Ich: „Die deutsche Regierung braucht es. Ganz gleich was und in welcher Form. Schreiben Sie nur einen Satz für mich. Sie brauchen nur zu schreiben, dass Sie nichts Schriftliches herausgeben.”

Pan: „Bitte bring mich nicht in Schwierigkeiten.”

Ich: „Ich mache Ihnen keine Schwierigkeiten. Denn die deutsche Regierung kennt die KPCh nicht; sie weiß nicht, wie diese Regierung mit verschiedenen Sachen verfährt, zum Beispiel der Verfolgung von Falun Gong in China. Viele Befehle werden nur mündlich gegeben; die KPCh wagt nicht, sie schriftlich zu verfassen. Sie wissen ja, sie verweigert uns die Ausstellung eines Passes. Das ist bereits eine Art Verfolgung von Praktizierenden im Ausland. Die KPCh wagt nicht, dafür noch einen Nachweis zu erstellen, das weiß ich sehr gut. Das Problem ist nur, dass die deutsche Regierung das nicht versteht.”

Pan: „Ich bin nicht deiner Meinung, du kannst mir so etwas nicht sagen.”

Ich: „Dann dürfen Sie auch mit mir nicht beliebig umgehen, ohne mir einen Beweis zu liefern. Mit so einer Äußerung wollen Sie mich abfertigen. Ich finde, Sie dürfen einen Menschen nicht so behandeln, oder? Vor allem vertreten Sie in dieser Angelegenheit jetzt ein offizielles amtliches Organ und sind nicht als Privatperson hier.”

Pan: „Ich sagte bereits, wenn die deutsche Regierung ein Problem hat, kann sie mich anrufen.”

Ich: „Mögen Sie diesen Satz aufschreiben?”

Pan: „Machen wir es so - nimm dies mit, das ist unsere Information. (Er gab mir ein Zettelchen mit der Anschrift und Telefonnummer des chinesischen Konsulates). Du kannst ihnen das geben.”

Ich: „Können Sie das abstempeln und unterzeichnen?”

Pan: „Nein.”

Ich: „Dann schreiben Sie das Datum und die Uhrzeit als Nachweis dazu, wann ich hier gewesen bin.”

Pan: „Nein. Ich kann einen Stempel darauf setzen.” (Das tat er dann.)

Ich: „Und ein Datum? Können Sie nicht noch ein Datum hinzufügen?”

Er schüttelte den Kopf: „Hör mal, ich habe schon mehr als genug getan.”

Ich: „Dann sagen Sie mir bitte, an wen sich die deutsche Regierung bei ihrem Anruf wenden soll.”

Pan: „Die Telefonnummer steht auf dem Zettel. Irgendjemand wird sich melden und den Anruf an die Zuständigen weiterleiten.”

Ich: „Ist Ihr Nachname Pan?”

Er: „Ja.”

Anschließend verließen wir das Konsulat und erzählten dem deutschen Polizisten vor dem Eingang von dem Inhalt des Gesprächs mit dem Angestellten des Konsulats. Wir erzählten ihm auch, dass in China viele Verfolgungsbefehle und Vollmachten nur mündlich weitergeleitet würden. Woraufhin der Polizist sofort sein Verständnis äußerte: „Die KPCh will keine Beweise hinterlassen.” Der Familienname des Polizisten lautet Naused, und er hat die Dienstnummer 9758.