Justizbeamte des Gerichts in Dandong verhindern die Verteidigung eines Anwalts
(Minghui.de) Am 28. Juli 2009 berief das Gericht des Bezirks Yuanbao der Stadt Dandong, Provinz Liaoning, eine Gerichtsverhandlung für die Falun Gong-Praktizierende Wang Xiangju ein. Der Vorsitzende Richter Wang und die Präsidentin des Strafgerichtshofes, Richterin Ma Shuhe, sagten mehrmals zu Wang Xiangjus Verteidiger, er solle sie nicht aktiv verteidigen und nicht auf unschuldig plädieren. Sie drohten eine höhere Strafe an, sollte er nicht einwilligen.
Ma Shuhe sagte: „Wir werden unterbrechen, wenn der Verteidiger versucht, seine Klientin zu verteidigen. Nach drei derlei Versuchen wird der Anwalt aus dem Gerichtssaal verwiesen. Der Anwalt darf nur eine kurze Verteidigung vorbringen.” Die Präsidentin des Strafgerichtshofes warnte den Anwalt zudem, „keinen Ärger zu machen”. Er solle den Forderungen des Gerichts nachkommen.
Wang Xiangjus Festnahme
Die Falun Gong-Praktizierende Wang Xianfju wurde am 31. März 2009 von Beamten der Polizeistation Jinshan in Hamatang festgenommen.
Am 30. März 2009 wurde Frau Wang auf ihrem Heimweg vom Markt von einem uniformierten und mehreren Zivilpolizisten in ein Polizeiauto gezerrt. Sie brachten sie auf die Polizeistation Jinshan, wo sie durchsucht wurde. Man fand sechs CDs in ihrer Tasche. Am Nachmittag des 31. März sperrte die Polizei sie in das Haftzentrum der Stadt.
In den letzten sieben Monaten hat Frau Wangs Familie mehrmals ihre Freilassung gefordert, aber ohne Erfolg.
Die Familie nahm sich einen Anwalt, um Wang Xianfju zu verteidigen. Als dieser sich jedoch auf den Fall vorbereitete, wurde er bei seiner Arbeit gestört. Er erhielt keine Informationen zu dem Fall von Zheng Xiangyang, dem stellvertretenden Direktor der Polizeistation, von Li Xiaomei, einem Mitglied der Abteilung für Voruntersuchungen der Öffentlichen Sicherheit im Bezirk Yuanbao und anderen Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft des Bezirks.
Wegen ihrer schwachen Gesundheit bat die Familie, Wang Xiangju auf Bewährung zu entlassen. Dies wurde abgelehnt.
Vor der Gerichtsverhandlung
Am Morgen des 27. Juli 2009 ging Frau Wangs Verteidiger zum Gerichtshof und forderte die Einsicht in den Fall. Nachdem seine Identität festgestellt war, brachte man ihn zum Gerichtspräsidenten, Richter Wang.
Wang informierte ihn, dass die Papiere bei der Staatsanwaltschaft lägen und er warten müsse bis zum 28. August, dem Gerichtstag, um sie dort einsehen zu können. Später zog Wang bei dem Treffen die Verhandlungspapiere vor der Nase des Anwalts hervor und fragte: „Wollen Sie diesen Fall persönlich verhandeln?” Wang antwortete: „Ich muss einige Untersuchungen anstellen.”
Unten ein Auszug aus der Unterhaltung zwischen dem Richter und dem Anwalt nach dessen Darstellung:
Wang: Wie können Sie bei einem Falun Gong-Praktizierenden auf unschuldig plädieren? Sie können für sie nur auf schuldig plädieren.
Anwalt: Es sollte sich darauf gründen, ob die besonderen Taten des Klienten ein Verbrechen darstellen. Wenn sich nach den Untersuchungen herausstellt, dass meine Klientin ein Verbrechen begangen hat, dann werde ich sie von diesem Standpunkt aus verteidigen. Wenn meine Klientin kein Verbrechen begangen hat, werde ich ihre Unschuld verteidigen. Außerdem denke ich als Anwalt, dass es keine Beziehung zwischen meiner Verteidigung und der Beurteilung des Falls durch das Gericht gibt, nicht wahr?
Wang: Die Autoritäten haben das Wesen von Falun Gong schon klar und genau bestimmt.
Anwalt: Mir scheint, es gibt so etwas vom rechtlichen Standpunkt aus nicht. Habe ich Recht? Wenn es darüber eine Regelung gäbe, dann würde ich gern darüber einige Dokumentationen sehen. Ich habe jedoch noch nie eine gesetzliche Regelung zu diesem Thema gesehen.
Wang: Doch. Es gibt darüber ein Dokument (er zog ein Dokument aus dem Schreibtisch und reichte es dem Anwalt). Doch noch ehe der Anwalt auch nur ein paar Zeilen lesen konnte, nahm er es ihm wieder weg und tätigte einen Anruf).
Wang: Praktizieren Sie Falun Gong? Ich finde, Sie sehen wie ein Falun Gong-Praktizierender aus. Sie dürfen Falun Gong vor Gericht nicht befürworten.
Anwalt: Nein, ich praktiziere Falun Gong nicht, aber ich weiß nicht, wie Sie einen Falun Gong-Praktizierenden definieren. Soviel ich weiß, müssen die Polizisten an den Orten, an denen Falun Gong-Praktizierende inhaftiert sind, das Buch Zhuan Falun lesen. Würden Sie sie deswegen als Falun Gong betrachten?
Wang: Wir haben in Ihrer Anwaltskanzlei angerufen und die sagte uns, dass Sie Falun Gong praktizieren.
Der Anwalt: Das ist unmöglich. Das werde ich mir ansehen.
Nach dem Treffen mit dem Anwalt warnte Ma Shuhe diesen davor, mit einem Plädoyer auf unschuldig zu beginnen. Der Anwalt sollte auch nicht allgemein über Falun Gong sprechen. Er würde ausgewiesen werden, wenn er sich nicht an diese Regeln hielte.
Die Gerichtsverhandlung
Zeit: 28. Juli 2009 um 9:00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Yuanbao von Dandong, Provinz Liaoning
Justizbeamte: Ma Shuhe, Richterin, Präsidentin des Strafgerichtshofes Yuanbao
Ki Yung, ein Mann von der Polizeiabteilung
Staatsanwälte: Yu Xiaowei von der Anklage-Abteilung, mit noch einer anderen nicht identifizierten Person
Wang Xiangju wurde in Handschellen vor Gericht gebracht. Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus den Gesprächen vor Gericht:
Staatsanwalt: Wang Xiangju wurde bereits einmal zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie Falun Gong praktiziert. Da dies also ein Wiederholungsfall ist, müsste ihre Strafe höher ausfallen.
Verteidiger: Dass Falun Gong bezeichnet wird als ....(Der Anwalt konnte seinen Satz nicht beenden)
Richter: Das hat mit diesem Fall nichts zu tun. Sprechen Sie nicht darüber! Beginnen Sie mit dem nächsten Teil!
Verteidiger: Als Frau Wang ausging, um Gemüse einzukaufen, sah sie 6 CDs im ersten Stock ihres Wohnhauses. Sie hob sie auf, steckte sie in die Tasche und dachte, sie könnte diese CDs einigen Menschen auf dem Markt geben. Sie hat aber keine davon weggegeben. Welches Gesetz hat sie gebrochen? Als sie festgenommen wurde, wusste man nicht einmal, was die CDs enthielten. Wie konntet man feststellen, dass sie ein Verbrechen begangen hatte?
Staatsanwalt: Das bezieht sich auf die Zeugenaussage von Hu. Er sagte darin, dass er zwei Frauen in den 50ern getroffen hätte, die versucht hätten, ihm von Falun Gong zu berichten und ihm einige CDs und Informationen zu geben. Er hätte sie nicht angenommen. Eine dieser Frauen wäre Wang Xiangju gewesen. Sie trug grüne Kleidung, blaue Hosen und sah genauso aus wie Wang Xiangju. Danach zeigte der Staatsanwalt Fotos von Frau Wang, um die Beschreibung des Zeugen zu bestätigen. Die Fotos waren jedoch erst nach ihrer Festnahme gemacht worden.
Ein anderer Zeuge hieß Kong Fanquiang. In seiner schriftlichen Zeugenaussage wurde erklärt, dass er in der Neujahrszeit auf dem Markt eingekauft und dort eine Frau um die 50 Jahre getroffen hätte, die versucht hätte, ihm einige CDs und Materialien zu geben. Er hätte sie nicht angenommen. Er bestätigte aber, dass er sie wieder erkennen würde, wenn er sie wiedersähe.
Nach Verlesung der Zeugenaussagen forderten Wang Xiangju und ihr Anwalt, dass die Zeugen zu einem Kreuzverhör vor das Gericht gebracht wurden. Ma Shuhe lehnte diese Forderung ab.
Zur Frage des Verteidigers, welches Gesetz Frau Wang gebrochen hätte, sagte der Yu Xiaowei nur, dass Frau Wangs Verhalten die Regel verletze, welche den Menschen nicht erlaube, CDs und Materialien über Falun Gong zu verteilen. Er brachte kein einziges Gesetz zur Sprache.
Verteidiger: Gestern haben die Vorsitzende Richterin und ich ....
Richterin: Hören Sie auf, über Dinge zu reden, die nichts mit diesem Fall zu tun haben.
In ihrer abschließenden Erklärung stellte Wang Xiangju fest, dass ihr verweigert worden wäre, die Zeugen zu sehen, die sie angeklagt hätten, und dass man ihr kein Gesetz genannt hätte, das sie anscheinend verletzt haben soll.
Während der Verhandlung waren viele Polizisten vor der Eingangstür zum Gericht versammelt, die fortwährend hin und her gingen. Frau Wangs Familie hatte nur zwei Plätze für die Verhandlung bekommen, während der Rest des Saals mit Mitarbeitern vom „Büro 610”, von Polizisten und Personen aus anderen Regierungsstellen besetzt war.
Über die Verfolgung, der Frau Wang Xiangju in der Vergangenheit ausgesetzt war
Im März 2000 wurde Frau Wang von Beamten der Polizeistation Xingdong festgenommen, weil sie im Freien Falun Gong praktizierte. Anschließend durchsuchte die Polizei ihr Haus und sperrten sie für einen Monat ein. Im August 2001 wurde Wang Xiangju erneut durch die Polizisten der Xingdong Polizeistation verhaftet und fünf Tage lang eingesperrt.
Im August 2002 verteilte Frau Wang Informationsmaterial über Falun Gong, als die Polizei von Sidaoqiao sie festnahm. Später durchsuchte die Polizei ihr Haus. Am 30. August 2002 schickte man sie in ein Haftzentrum. Nicht lange danach wurde Frau Wang zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt und kam in die 4. Gruppe der 7. Abteilung des Frauengefängnisses Liaoning.
Im August 2007 wurde sie nach Beendigung ihrer Strafzeit entlassen. Weil sie sich geweigert hatte, Falun Gong aufzugeben, wurde sie oft von der Straßenverwaltung und von Polizisten schikaniert. Polizeiagenten folgten ihr und zapften ihr Telefon an. Auch ihre Familie wurde schikaniert.
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