Bezirksrichter verfolgt Falun Gong-Praktizierende (Jiamusi, Provinz Heilongjiang)
(Minghui.de) Am 14. April 2007 um 9:00 Uhr war die Gerichtsverhandlung für den Falun Gong-Praktizierenden Li Shaozhi am Xiangyang Bezirksgerichtshof der Stadt Jiamusi vorgesehen. Der vorsitzende Richter der Verhandlung war Zhao Yubin. Vor dem Gerichtsgebäude standen Wachen, die niemanden das Gerichtsgebäude betreten ließen. Auf der Westseite des Gebäudes parkten zahlreiche Polizeiwagen entlang der Straße und blockierten den Durchgang für Fußgänger. Im Eingangsbereich waren ebenfalls zahlreiche Wachen postiert. Die beiden Familienmitglieder, welche die Anwälte begleiteten, wurden durchsucht und von der Polizei befragt, um sicherzustellen, dass keine Aufnahmen von der Gerichtsverhandlung gemacht wurden. Diese hohen Sicherheitsvorkehrungen wurden vom Gericht angeordnet, aus der Befürchtung heraus, ihre Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden könnte an die Öffentlichkeit geraten.
Zhao Yubin ist 45 Jahre alt und vorsitzender Richter der ersten Gerichtseinheit am Xiangyang Bezirksgerichtshof der Stadt Jiamusi. Der Fall von Li Shaozhi war der erste Beweis für seine unmittelbare Beteiligung an der Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden. Im April 2007 wurde der Fall des Falun Gong-Praktizierenden Li Shaozhi, der von Chen Wanyou, einem Polizisten der Jiamusi Polizeistation, gewaltsam verhaftet worden war, an den Xiangyang Bezirksgerichtshof übergeben und Zhao Yubin war der zuständige Richter für diesen Fall. Als der Anwalt von Herrn Li sich an das Standardverfahren hielt und um eine Fotokopie der offiziellen Dokumente zu diesem Fall bat, lehnte Zhao Yubin diese Bitte ab und erklärte, dass er dies mit seinem Vorgesetzten abklären müsse. Am Ende der Verhandlung sagte er zu dem Anwalt: „Wir machen Schluss für heute, kommen Sie morgen um 16:00 Uhr wieder.” Als der Anwalt um 16:00 Uhr kam, war Zhao Yubin nirgends zu finden und der Mitarbeiter seines Büros sagte: „Richter Zhao ist in einer Besprechung, kommen Sie morgen wieder.” Der Anwalt kam am am darauf folgenden Tag wieder und erfuhr vom Gerichtsdirektor, dass Zhao einen Urlaubsantrag eingereicht hätte und eine Woche in Urlaub sei. Ein paar Tage danach fand die oben erwähnte Verhandlung statt.
Der zweite Fall, der die Beteiligung von Zhao Yubin beweist, war die Verhandlung der Falun Gong-Praktizierenden Cui Shengyun. Dieses Mal war er offensichtlich erfahrener und vollends vorbereitet. Am 28. August 2007 um 13:30 Uhr ordnete Zhao Yubin, ohne die Angehörigen oder den Anwalt darüber zu benachrichtigen, an, dass Cui Shengyun heimlich vom zweiten Untersuchungsgefängnis zum Kriminalgericht gebracht werden sollte, wo es lediglich ein paar Tische und Stühle gab. Während der Verhandlung verlangte die schwache und in Handschellen gefesselte Cui Shengyun, dass ihre Familie anwesend sein sollte, aber ihr Grundrecht wurde von Zhao Yubin abgelehnt. Ebenso verbot man ihr, dass sie sich nach dem Gesetz selbst verteidigen konnte. Am 13. September 2007 wurde Cui Shengyun zu einer 5-jährigen Haftstrafe verurteilt.
Am 7. Juli 2009 nahm Zhao Yubin teil an der Verfolgung von unter anderem Yu Yungang, Fu Yu, Frau Liu Xiufang und Herr Wu Zhigang. Das Bezirksgericht log die Öffentlichkeit an, dass die Verhandlung öffentlich sein würde, während sie tatsächlich an einem zweiten Gericht im Jiamusi Bezirksgefängnis in einer ländlichen Gegend außerhalb der Stadt stattfand.
Am Morgen vor der Verhandlung gingen die Mutter von Zhao Yubin, die Verwandten und Freunde zum Gericht und fragten, wann der Termin für die Verhandlung stattfinden würde, jedoch wurde ihrer Anfrage von Zhen Yubin abgelehnt. „Die Zeit der Verhandlung steht noch nicht fest. Familienmitglieder haben nicht das Recht, danach zu fragen”, erklärte er. Gegen 21:00 Uhr am selben Abend benachrichtigten die Gerichtsdiener plötzlich die Angehörigen von Yu Yungang, Fu Yu, Liu Xiufang und Wu Zhigang, dass die Verhandlung am nächsten Morgen um 9:00 Uhr im Untersuchungsgefängnis Jiamusi stattfinden würde.
Die ganze Verhandlung dauerte über zwei Stunden. Zhao Yubin sagte zum Staatsanwalt Fang Baosen, er solle einige Anklagepunkte verlesen. Während des gesamten Prozesses durften die Praktizierenden nur mit "Ja" oder "Nein" antworten. Am Ende erlaubte er jedem nur zwei Sätze, was er dann Selbstverteidigung nannte. Am Anfang gab es etwa 20 Zuschauer, am Ende nur noch drei Polizisten. Mitarbeiter des Komitees für Politik und Justiz kamen und verfolgten die Verhandlung. Schließlich kündigte das Gericht an, dass „das Urteil an einem anderen Tag gefällt” werden würde.
Am 29. Juli ging die 70-jährige Mutter von Fu zum Gericht und fragte nach dem Ergebnis der Verhandlung von Zhao Yubin. Weil Zhao zu dieser Zeit nicht anwesend war, beantwortete eine Frau im Büro die Frage. Als sie erkannte, dass es sich bei dem Fall um Falun Gong handelte, änderte sie sofort ihren Tonfall. „Wer sagt, dass Sie hier herein kommen dürfen? Sie haben kein Recht, sich nach diesem Fall zu erkundigen.” Während sie das sagte, schob sie Frau Fu aus dem Büro und rief den Sicherheitsdienst. Als Frau Fu und die Familie fragten, ob sie draußen warten dürften, schimpfte sie: „Wenn Sie nicht gleich gehen, werde ich Sie vom Sicherheitsdienst rauswerfen lassen.” Dann kam Zhao ins Büro. Nachdem er erkannte, was los war, sagte er: „Wenn Sie Fragen haben, gehen Sie zum Gefängnis und fragen Sie den Gefangenen selbst.” Daraufhin wollte Fus Familie den Gerichtsdirektor sprechen, um ihn direkt zu fragen. Als Zhao Yubin herausfand, dass die Familie das Gerichtsgebäude nicht verlassen hatte, suchte er sie überall und fand sie vor dem Büro des Direktors. Er sagte: „Das ist das Büro des Direktors. Sie dürfen nicht hier sein! Es gibt keinen Grund, hier zu sein. Also gehen Sie!” Die Familie ging enttäuscht weg.
Als sie am Beschwerdebüro vorbeikamen, hatten sie einen Funken Hoffnung und traten ein. Sie hatten nicht erwartet, dass Zhao Angestellte des Gerichts und den Sicherheitsdienst angewiesen hatte, ihnen zu folgen. Kaum hatte die Familie das Beschwerdebüro betreten, wurden sie von ihnen zurückgehalten. Dann zwangen sie sie zu beantworten, ob sie auch Falun Gong-Praktizierende seien. Letztendlich musste die Familie gehen.
Die Familien versuchten verschiedene Wege und fanden dann heraus, dass Yu Yungang zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden war, Wu Zhigang zu sechs Jahren, Fu Yu zu fünf Jahren und Frau Liu Xiufang zu drei Jahren.
Weil sich Zhao Yubin sehr aktiv an der Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden beteiligt hatte, wies ihm das Bezirksgericht Xiangyang eigens ein Luxusauto für seinen privaten Gebrauch zu.
Büro Zhao Yubin: 86-454-6065626
21. Oktober 2009
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