Gericht in Harbin verurteilt die Praktizierenden Wang Kun und Zhu Yumei zu acht Jahre Gefängnis

(Minghui.de) Am 25. März 2009 erfuhren die Familienangehörigen der Praktizierenden Frau Zhu Yumei und Herrn Wang Kun aus dem Bezirk Acheng in der Stadt Harbin von Bekannten, dass beide zu jeweils acht Jahren Gefängnis verurteilt worden waren. Die beiden Familien gingen zum Gericht in Acheng und forderten die Gerichtspapiere. Das schriftliche Urteil trug das Datum 19. März, was heißt, dass die beiden Praktizierenden bereits eine Woche zuvor verurteilt worden waren.

Der Gerichtsbeamte Han Yang, der für die Fälle zuständig war, hatte die beiden Familien getäuscht. Er hatte behauptet, dass er die Fälle nicht bearbeiten könne und dass sie zum Zwischengericht in Harbin weitergeleitet worden wären. In Wirklichkeit arbeitete das „Büro 610” (1) des Bezirks Acheng mit der Staatsanwaltschaft von Acheng und dem „Büro 610” von Harbin zusammen. Sie bearbeiteten die Fälle im Geheimen, um die Verfolgung von Zhu Yumei und Wang Kun zu beschleunigen.

Zhu Yumei und Wang Kun wurden im Juli 2008 von Polizisten verhaftet und vier Monate eingesperrt. Das örtliche Gericht führte am 23. Dezember 2008 eine Verhandlung durch. Beide Familien engagierten Anwälte, um die Praktizierenden zu vertreten, die auf unschuldig plädierten. Die beiden Anwälte wiesen darauf hin, dass es kein Verbrechen sei, einen persönlichen Glauben zu haben und dass Falun Gong unter dem bestehenden Gesetz erlaubt sei. Sie forderten die Freilassung der Praktizierenden.

Nach der Verhandlung entdeckte das Gerichtspersonal ein Problem Bezug auf die Verurteilungen und gab die Fälle zurück an die Staatsanwaltschaft. Als der Staatsanwalt die Fälle zurück erhielt, stellte Direktor Chen Yuhao von der Brigade für staatliche Sicherheit falsche Beweise zusammen und wies später den Grenzpolizeiinspektor Li Hongde an, den Anklagen zuzustimmen. Obwohl Li Hongde wusste, dass die von Chen Yuhao vorgelegten Beweise falsch waren, setzte er sein Dienstsiegel darunter. Danach wurde der Fall dem Zwischengericht zurückgegeben.

Das Zwischengericht führte am 9. März 2009 eine zweite Verhandlung durch und die Anwälte wiesen darauf hin, dass der ergänzte Beweis von keiner wesentlichen Bedeutung und voller Widersprüche sei. Wiederholt forderten sie die Freilassung der beiden Praktizierenden.

Nach Zhu Yumeis und Wang Kuns Verhaftung wendeten sich ihre Familien und lokale Praktizierende häufig an den Staatsanwalt in Acheng, an die staatliche Sicherheitsbrigade und die Grenzpolizeistation, um ihre Freilassung zu fordern. Ihre Forderungen wurden jedoch zurückgewiesen.


Anmerkung:
(1) „Büro 610”: Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.