Frankreich: Falun Gong-Praktizierenden wird gerichtlich das Recht für Proteste am 20. Juli vor der chinesischen Botschaft in Paris zugesprochen

(Minghui.de) Am 18. Juli 2009 erließ das Pariser Verwaltungsgericht eine Verfügung, mit der das Verbot der Pariser Polizei aufgehoben wurde, das dem Falun Dafa Verein Frankreich bislang unmöglich gemacht hatte, am 20. Juli vor der chinesischen Botschaft eine Protestveranstaltung abzuhalten. Die Verfügung wurde an das französische Ministerium für Innere Angelegenheiten geschickt.

Seit die Verfolgung von Falun Gong am 20. Juli 1999 ihren Anfang nahm, war dies das erste Mal, dass der Verein eine Genehmigung für eine Kundgebung vor der Botschaft erhielt. Der Anwalt der Praktizierenden, Hr. Gabard, begrüßte diese Verfügung und sagte, dies würde den Praktizierenden erlauben, wie geplant am 20. Juli vor der Botschaft eine Kundgebung abzuhalten.

Anwalt Gabard sagte, die chinesische Botschaft habe für die Praktizierenden eine wichtige symbolische Bedeutung und ein Nichterlauben eines Protestes vor der Botschaft sei gleichbedeutend mit einem Verbot, welches die Protestrechte der Praktizierenden verletze.

Seit die Verfolgung im Jahre 1999 begann, hat das Pariser Polizeidezernat unter Vorbringung einer Anzahl von Begründungen, wie nicht ausreichende Einsatzkräfte, niemals einer Gruppe erlaubt, sich vor der chinesischen Botschaft zu versammeln. Während der vergangenen zehn Jahre haben Falun Gong-Praktizierende wiederholt eine Genehmigung für einen friedlichen Protest vor der Botschaft beantragt; sie wurden immer auf weit entfernte Örtlichkeiten verwiesen. Wenn hochrangige kommunistische Beamte Paris besuchten, sind die Versammlungsplätze der Praktizierenden noch weiter entfernt zugewiesen worden. Unter Berücksichtigung dieser Situation hat der Falun Dafa Verein von Frankreich unlängst ein Verfahren gegen die Pariser Polizei eingereicht.

In der Verfügung hat das Verwaltungsgericht anerkannt, dass Versammlungen von Falun
Gong-Praktizierenden niemals die öffentliche Ordnung beeinträchtigt haben und dass eine Kundgebung am 20. Juli vor der chinesischen Botschaft eine hohe symbolische Bedeutung hat. Das Gericht befand an, dass das Verbot der Pariser Polizei ernsthaft die Bürgerrechte auf Versammlung und Freiheit des Ausdrucks verletzten und deshalb das Verbot aufgehoben werden müsse. Neben der Gewährung des Rechtes vor der Botschaft zu protestieren, ordnete das Gericht an, dass die Pariser Polizei dem Falun Dafa Verein 1.000 Euro an Anwaltskosten zu bezahlen habe.

Tang Hanlong, Vorsitzender des Falun Dafa Vereins in Frankreich, sagte, die Verfügung diene der Gerechtigkeit und der Verein sei mit dem Ergebnis sehr zufrieden.

Quelle: http://de.clearharmony.net/articles/200907/49456.html