Der Falun Gong-Praktizierende Xu Ming aus der Provinz Jiangsu zum zweiten Mal inhaftiert

(Minghui.de) Am 26. Mai 2010 um 07:00 Uhr wurde Herr Xu Ming, ein Praktizierender aus der Stadt Changzhou, Provinz Jiangsu, auf dem Weg zur Arbeit von Beamten des „Büro 610“ der Stadt Changzhou festgenommen. Sie brachten ihn ins Gefängnis, wo er mehrere Gehirnwäsche-Sitzungen, die dort von den Beamten durchgeführt wurden, ertragen musste. Später sperrte man ihn in die Xilin Untersuchungshaftanstalt in Changzhou ein, in der er seitdem festgehalten wird.

An dem Tag, an dem Herr Xu Ming verhaftet wurde, brachen eine Reihe von Polizeibeamten, angeführt von Wang Jie, dem Gruppenleiter der Staatssicherheitsbehörde in der Region Tianning von Changzhou, in sein Haus ein und durchsuchten es. Die Polizeibeamten beschlagnahmten illegal einen Computer und viele persönliche Gegenstände, einschließlich Falun Dafa-Bücher. Die Praktizierenden Yang Chanrong und Liao Yongge wurden ebenfalls an diesem Tag verhaftet.

Während seiner Haft versuchten Xu Mings Entführer, durch Folter ein Geständnis von ihm zu bekommen.

Nach seiner Verhaftung beauftragten seine Familienangehörigen einen Rechtsanwalt im Ort, ihn zu verteidigen. Beamte des „Büro 610“ fanden das heraus und belästigten den Rechtsanwalt. Sie erklärten dem Anwalt rundweg, dass er Falun Gong-Praktizierende nicht verteidigen dürfe. Infolge der Belästigung sah sich der Anwalt gezwungen, Herrn Xu Ming nicht mehr weiter zu verteidigen. Seine Familienangehörigen engagierten daraufhin einen anderen Anwalt, dieses Mal aus Peking.

Herr Xu Ming begann 1997 mit dem Praktizieren von Falun Gong. Seitdem die Kommunistische Partei Chinas im Juli 1999 mit der Verfolgung von Falun Gong begonnen hatte, litt Herr Xu Ming unter illegalen Festnahmen, Inhaftierung, der Durchsuchung seines Hauses, Gehirnwäsche, Haft, Schikanen und Folter.

Schon zuvor führte das Gericht der Stadt Changzhou eine Gerichtsverhandlung im Juli 2002 durch. Sein Anwalt gab damals die Verteidigung auf, nachdem er von Beamten des „Büro 610“ bedroht worden war. Das Gericht befand Herrn Xu Ming für schuldig, einen offenen Brief mit dem Titel „Erklärung an die Menschen der Stadt Changzhou“ geschrieben zu haben. Dafür erhielt er eine Haftstrafe von 10 Jahren, von der er die meiste Zeit im Suzhou Gefängnis verbrachte.

Nach seiner Entlassung arbeitete er sehr hart und gründete seine eigene Firma. Das Unternehmen hatte schließlich einen Wert von Hunderttausenden von Yuan. Aber nachdem sie Herrn Xu Ming wieder verhaftet hatten, verschworen sich die Beamten des Changzhou „Büro 610“ zusammen mit ein paar anderen, nahmen das Unternehmen in Besitz und teilten es unter sich auf. Noch schlimmer ist, dass es ihnen gelang, alle Schuld auf Herrn Xu Ming und seine Familie abzuwälzen.