Rechtsanwälte beschuldigen das Gericht in Liaoning, das Gesetz zu brechen

(Minghui.de) Am 23. November um 09:30 Uhr wurde in Fengcheng, Provinz Liaoning eine Gerichtsverhandlung abgehalten, um vier Falun Gong-Praktizierende zu verurteilen: Liang Yuncheng, Qu Shanlin, Wu Juan und Sun Zhongqin. Vier Anwälte kamen aus Peking und verteidigten sie vier Stunden lang. Sie wiesen darauf hin, dass Meinungsfreiheit und Freiheit des Glaubens in der chinesischen Verfassung verankert seien und demnach das Praktizieren und Fördern von Falun Gong völlig legal sei. Daher hätten die Falun Gong-Praktizierenden auch gegen keine Gesetze verstoßen. Ganz im Gegenteil dazu verstoße das Justizsystem gegen die Verfassung, wenn es diese Praktizierenden vor Gericht stelle und bestrafe.

Öffentlichkeit an der öffentlichen Gerichtsverhandlung nicht zugelassen, Beamte der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) füllen das Gericht

Ab 8:00 Uhr füllten uniformierte Polizeibeamte und Zivilpolizisten das Gericht in Fengcheng innen und außen. Sie standen an den Eingängen des Gerichtsgebäudes, an den nahe gelegenen Straßen, auf der Brücke und in der Xinhua Buchhandlung, um die Vorgänge genau zu überwachen.

Gegen 8:30 Uhr verlangten Familienangehörige der Falun Gong-Praktizierenden sowie andere Bürger, eingelassen zu werden, um drinnen die Verhandlung verfolgen zu können. Abgesehen von ein paar ausgewählten Familienmitgliedern, die durchsucht und gescannt wurden, bevor sie hinein gingen, wurden alle anderen an der Tür zurückgehalten. Vier Kontrollpunkte mit je zwei Wachen wurden zwischen dem Haupteingang des Gerichtsgebäudes und dem Gerichtssaal postiert und weitere Wachen wurden auf jeder Seite des Flurs postiert. Die meisten Beobachter im Gerichtssaal waren Beamte des „Büro 610“, Sicherheitsbeamte, Bezirksbeamte und andere chinesische Beamten der Kommunistischen Partei Chinas. Videokameras filmten das Gerichtsverfahren. Einige Bürger fragten: „Ist das nicht eine öffentliche Verhandlung? Warum können wir nicht hineingehen?" Die Wachen antworteten: „Befehl von oben!"

Rechtsanwälte führen in ihrer Verteidigung Verfassungsrecht an

Die Verteidiger sagten, dass die Anklage „Verwendung einer bösen Kultorganisation, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren”, mit der die vier Falun Gong-Praktizierenden beschuldigt wurden, keine Gültigkeit habe, weil es kein Gesetz gebe, das besage, dass Falun Gong ein Kult sei. Es gebe auch keine Hinweise, dass die Praktizierenden die Umsetzung des Rechts untergraben oder Gesetze brechen würden.

Die vier Rechtsanwälte argumentierten umfassend, indem sie die Prinzipien des Strafgesetzes erörterten, dass die Praktizierenden kein Gesetz gebrochen hätten und dass es für die Vorwürfe keinen rechtlichen Hintergrund gebe. In der Tat breche die Justiz mit der Verfolgung von Falun Gong Artikel 251 des Strafgesetzbuches, wonach es illegal sei, „den Bürgern ihr Recht auf Glaubensfreiheit“ zu nehmen. Sie sagten, dass das Gericht vor dem Urteilsspruch seine Verantwortlichkeit in Übereinstimmung mit dem Gesetz prüfen solle.

Die Rechtsanwälte riefen den Richter auf, die verfassungsmäßigen Rechte der Menschen und das Gesetz zu respektieren und die Praktizierenden Liang Yuncheng, Qu Shanlin, Wu Juan und Sun Zhongqin mit einem „nicht schuldig“ frei zu sprechen.

Das Gericht prüfte das Beweismaterial von 9.30 bis 13.30 Uhr. Mit den soliden Argumenten der Verteidigung konfrontiert kündigte der oberste Richter Xu Hongren an, dass das Gericht die Gerichtsverhandlung unterbrechen und sich zu einer kollegialen Beratung zurückziehen würde, um zu einem endgültigen Urteil zu kommen.