Vancouver: Falun Gong-Praktizierende stellten offiziellen Antrag auf Wiederaufbau von Protestplakaten (Fotos)

(Minghui.de) Am Vormittag des 1. November 2010 hielt der Falun Dafa-Verein Vancouver eine Pressekonferenz ab und verkündete, dass Falun Gong-Praktizierende bei der Stadtregierung einen offiziellen Antrag auf den Wiederaufbau von Protestplakaten und der blauen Hütte vor dem chinesischen Konsulat stellen würden. Mehrere lokale Medien führten Interviews vor Ort.

Sprecherin des Falun Dafa-Vereins Vancouver, Frau Zhang Su, bei der Pressekonferenz

 

Rechtsanwalt Clive Ansley beantwortet die Fragen der Reporter

Laut der Entscheidung des Berufungsgerichts in British Columbia vom 19. Oktober 2010 sei die städtische Verordnung, die Falun Gong-Praktizierenden verbot, ihre Protestplakate und ihren Stand vor dem chinesischen Konsulat in Vancouver zu platzieren, verfassungswidrig und verstoße gegen die in der kanadischen Verfassung gewährten Rechte auf Redefreiheit.

Frau Zhang Su, Sprecherin des Falun Dafa-Vereins Vancouver, verkündete bei der Pressekonferenz: „Wir werden bei der Stadtregierung einen Antrag auf die Zustimmung stellen, 24 Stunden pro Tag, sieben Tage pro Woche vor dem chinesischen Konsulat zu protestieren, sowie einen Antrag auf Wiederaufbau von Protestplakaten in gleicher Größe wie früher und der kleinen blauen Hütte.“

Sie machte deutlich, dass die Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) immer noch fortgesetzt werde und sich sogar verstärkt habe. Zehntausende Falun Gong-Praktizierende, die sich nach Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht kultivieren, seien unmenschlicher Verfolgung ausgesetzt.

Sie berichtete, dass laut unvollständigen statistischen Angaben allein in Guangzhou in diesem Jahr 42 Falun Gong-Praktizierende ohne ein Gerichtsverfahren in Arbeitslagern und Gehirnwäscheeinrichtungen eingesperrt worden seien, drei davon seien Verwandte von Falun Gong-Praktizierenden in Vancouver. Die sogenannte „Juristische Schule“ in Guangzhou sei in Wirklichkeit eine Gehirnwäscheeinrichtung für Falun Gong-Praktizierende.

Am 7. November 2010 wurde Frau Tan Kaiqing, die Tante eines Falun Gong-Praktizierenden in Vancouver, aus ihrer Wohnung verschleppt und in der „Juristischen Schule“ in Guangzhou eingesperrt. Ihre Familienangehörigen dürfen sie nicht besuchen und niemand kümmert sich um ihre 80-jährige Mutter. Eine andere Falun Gong-Praktizierende, die jüngere Schwester eines Falun Gong-Praktizierenden in Vancouver, wurde am 27. August 2010 von Polizisten festgenommen und im Chatou-Frauenarbeitslager in Guangzhou eingesperrt. Bis jetzt gibt es keine weiteren Informationen über sie.

„Seit 2001 protestieren wir vor dem chinesischen Konsulat. Aber mit Bedauern müssen wir feststellen, dass viele Menschen in Kanada von dem Völkermord und dem Organraub an lebenden Falun Gong-Praktizierenden durch die KPCh noch nichts gehört haben. Zugleich verbreitet die KPCh ständig Lügen, um ihre Verbrechen zu verdecken“, so Frau Zhang.

Sie fuhr fort: „Die Tatsachen beweisen, dass unser Protest vor dem chinesischen Konsulat notwendig ist. Damit können sich noch mehr Menschen über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong informieren und dabei helfen, diese Verfolgung zu beenden.“

„Obwohl die KPCh die Protestaktivitäten der Falun Gong-Praktizierenden immer wieder störte, indem sie Schläger anstiftete, protestierende Falun Gong-Praktizierende zu schlagen und zu belästigen, sogar mit dem Tod zu bedrohen, lassen wir uns jedoch nicht davon einschüchtern. Solange die Verfolgung nicht beendet ist, werden wir nicht mit dem Protest aufhören.“

Rechtsanwalt Ansley äußerte beim Interview mit Medien, dass es seiner Meinung nach kein großes Hindernis für den Antrag geben werde. „Früher sagten die Stadtregierung und die Stadtanwälte, dass sie nicht gegen den Inhalt der Protesttafeln seien, auch nicht gegen den Protest vor dem chinesischen Konsulat. Das einzige Problem sei ein technischer Grund. Die Aufbauten würden gegen die städtische Verordnung verstoßen.“

„Das Berufungsgericht in British Columbia hat entschieden, dass die Proteste mit Plakattafeln und einem kleinen Stand unter dem Schutz der kanadischen Verfassung stehen, die das Recht auf Redefreiheit zugesteht. Es ist verfassungswidrig, dass die städtische Verordnung ihnen verbietet, ihre Meinung mittels entsprechender Aufbauten kundzutun.“