Aufrichtige Anwälte überwinden Hindernisse und verteidigen Frau Xie Chunlan, die auf nicht schuldig plädiert

(Minghui.de) Am 13. Januar 2010 eröffnete um 10:00 Uhr das Xiangfang Bezirksgericht in Harbin sein Verfahren gegen die Falun Gong-Praktizierende Frau Xie Chunlan. Der Vorsitzende Richter hatte beabsichtigt, einen sofortigen Urteilsspruch zu fällen, scheiterte jedoch daran, nachdem die Anwälte von Frau Xie überzeugend für ihre Verteidigung argumentierten.

Vor dem Verfahren hatten die örtlichen Behörden im Xiangfang Bezirk der Familie von Frau Xie in dem Versuch, sie zu zwingen, ihre Anwälte fallen zu lassen, zahlreiche Schwierigkeiten bereitet. Dadurch musste ihre Familie die Anwälte dreimal wechseln. Das Gericht wechselte auch immer wieder den Ort des Verfahrens, setzte ihn schließlich in einem sehr kleinen Gerichtsgebäude im Bezirk an. Außerdem benachrichtigten sie die Verteidigungsanwälte erst 30 Minuten vor Verhandlungsbeginn über die Örtlichkeit. Trotz dieser verächtlichen Tricks des Gerichts brachten die Anwälte von Frau Xie immer noch eine schlüssige Verteidigung vor.

Festnahme wegen Beantragung eines Passes

Frau Xie litt früher an vielen Krankheiten. Nachdem sie mit dem Praktizieren von Falun Gong begonnen hatte, verschwanden alle ihre Krankheiten.

Am 26. September 2009 ging sie zur Meldebehörde des Einfuhrhafens von Harbin, um sich wegen eines Passantrages zu erkundigen, den sie für ihre Arbeit benötigte. Ihr wurde gesagt, dass sie einen Aufenthaltsnachweis von ihrer örtlichen Polizeistation brauche. Sie ging am gleichen Tag auf das Xiangfang Bezirkspolizeidezernat, um einen Aufenthaltsnachweis anzufordern. Ein Angestellter sagte zu ihr, das könne über das Wochenende nicht bearbeitet werden, so dass sie bis Montag warten müsse. Als sie am folgenden Montag nach 08:00 Uhr beim Xiangfang Bezirkspolizeidezernat eintraf, wurde sie von Beamten des Büros zum Schutz der Staatssicherheit im Xiangfang Bezirk festgenommen und bis 13:00 Uhr gesetzwidrig festgehalten. Man internierte sie dann ohne jeglichen legalen Rechtsprozess im Yaziquan Untersuchungsgefängnis.

Nachdem Frau Xie wegen Beantragung eines Passes festgenommen worden war, ging ihre Familie viele Male auf das Polizeidezernat, um ihre Freilassung zu fordern. Wang Dianbin, Yuan Zhaoxiang, und Li Xiaowei vom Büro zum Schutz der Staatssicherheit drohten, sie schwer zu bestrafen.

Polizei- und Rechtsabteilung des kommunistischen Regimes errichten Hindernisse für Anwälte

Die Familie von Frau Xie beauftragte Herrn Du, einen Anwalt aus Peking, sie zu verteidigen. Er ließ sich von den Einschüchterungen des Pekinger Justizbüros und des Bezirksjustizbüros von Xiangfang nicht abschrecken und ging zum Gericht der Stadt Harbin, um die Dokumente des Verhörs von Frau Xie einzusehen, und besuchte sie im Untersuchungsgefängnis. Zum Schluss entschied er sich, sie mit einem Gesich auf „nicht schuldig” zu verteidigen.

Da sich der Anwalt intensiv mit dem Fall beschäftigte, verstärkten das Pekinger Justizbüro, das Xiangfang Bezirksjustizbüro und das Xiangfang Bezirksgericht ihre Schikanen gegen die Familie von Frau Xie und Herrn Du. Als sie sahen, dass ihre Drohungen nicht wirksam waren, schlossen sie gewaltsam die Anwaltskanzlei, der Herr Du angehörte und suspendierten seine Lizenz.

Daraufhin übertrug Herr Du den Fall auf einen anderen Pekinger Rechtsanwalt, Herrn Liang. Das Xiangfang Bezirksgericht, das Harbin Justizbüro und das Pekinger Justizbüro jedoch führten weiterhin Telefonate, um Herrn Liang daran zu hindern, den Fall zu übernehmen. Sie benachrichtigten ihn erst drei Tage vor dem festgesetzten Termin. Sie sagten zu ihm, das Verfahren sei auf Montag festgesetzt und fragten ihn, ob er dennoch nach Harbin kommen wolle, um den Fall zu überprüfen. Wenn er nicht am Freitag kommen könne, dann müsse er am Montag, dem Verfahrenstag, eintreffen. Sie gewährten Herrn Liang keine Einsicht in die Akten, damit er den Fall nicht übernehmen konnte. Unter den gegebenen Umständen musste Herr Liang aufgeben.

Nach Insiderangaben hatte das Xiangfang Bezirksgericht geplant, der Anordnung des „Büro 610” zu folgen und gegen Frau Xie eine schwere Strafe zu verhängen. Doch die Verhandlung fand an dem Montag nicht statt. Als die Familie von Frau Xie Erkundigungen über das Verfahren einholte, wurde ihr mitgeteilt, dass es auf den Mittwoch ins Liming Gericht im Xiangfang Bezirk verlegt worden sei.

Als sie sahen, dass sie immer noch zwei Tage bis zur Verhandlung hatten, beauftragte die Familie von Frau Xie sofort zwei andere Anwälte aus Peking. Die Rechtsanwälte, Herr Lan und Herr Zhang, eilten am Dienstag nach Harbin und gingen zum Gericht und ins Untersuchungsgefängnis, um die legalen Formalitäten zu erfüllen, damit sie Frau Xie verteidigen konnten.

Aufgund der begrenzten Zeit konnten die beiden Anwälte Frau Xie am Dienstag im Untersuchungsgefängnis nicht besuchen. Sie mussten am Verhandlungstag um 08:00 Uhr morgens in das Untersuchungsgefängnis gehen. Gleich nachdem das Treffen vorüber war, traf die Polizei vom Xiangfang Bezirksgericht ein, um Frau Xie zum Verfahren abzuholen. Der Wagen der Anwälte folgte einfach dem Polizeifahrzeug, fand aber heraus, dass dieser nicht Richtung Xiangfang Bezirksgericht, sondern zum Liming Gerichtshaus fuhr. Als dann um 09:30 Uhr das Verfahren begann, benachrichtigte das Gericht die Anwälte, dass das Verfahren in das Liming Gerichtshaus verlegt worden sei. Ungeachtet der Bemühungen des Gerichts, das Verfahren zu unterbrechen, konnte es die Anwälte von Frau Xie nicht davon abhalten, sie vor Gericht zu verteidigen.

Verteidigungsanwälte: Der Glaube an Falun Dafa ist kein Verbrechen

Das Gericht stationierte Polizeibeamte und nicht identifiziertes Personal vor dem Gerichtsgebäude und erlaubte niemandem einzutreten. Im Inneren besetzten 26 Personen rundum die Sitze auf der Galerie, jedoch wusste niemand, wo genau sie sich befanden.

Während der Verhandlung sagte Frau Xie: „Ich war einmal eine durchschnittliche Arbeitskraft mit einem schwachen Gesundheitszustand. Nachdem ich angefangen hatte, Falun Gong zu praktizieren, war mein Bandscheibenvorfall geheilt. Falun Gong hilft Menschen, ihre Moral zu erhöhen. Warum sollte ich so etwas Hervorragendes nicht praktizieren? Alles, was wir tun, ist freiwillig. Wer auch immer praktizieren will, praktiziert und wer lernen will, lernt. Ich praktiziere Falun Gong, weil ich dadurch ein guter Mensch werde. Ich wurde einfach festgenommen, weil ich einen Pass beantragt habe. Ich habe keinerlei Verbrechen begangen und man hätte mich nicht festnehmen dürfen!”

Die Verteidigungsanwälte erläuterten unter gesetzlicher Perspektive, warum der Glaube an Falun Gong gerechtfertigt ist und dass es kein Verbrechen ist, die Fakten über die Verfolgung von Falun Gong zu erklären.

Den Beschuldigungen des Xiangfang Bezirksstaatsanwaltes mangelte es an Beweisen und sie waren nicht klar. Sie konnten auch keine ordentlichen Gesetze anführen, was bedeutete, dass die Anklageschrift nicht auf einer gesetzlichen Grundlage beruhte. Allem Anschein nach hätte das Gericht Frau Xie freisprechen müssen.

Das Gericht und der Staatsanwalt präsentierten den Job von Frau Xie an der Ziya Schule in Harbin als Beweis. Was sie an der Ziya Schule unterrichtete, berührte die traditionelle chinesische Kultur, was auf keinen Fall irgendein Gesetz verletzte. Außerdem hatte sie bei ihren anfänglichen Vernehmungen keinerlei Dokumente unterschrieben.

Entsprechend dem Strafrecht hatte sie keinerlei Verbrechen begangen, obwohl mit Falun Gong zusammenhängende Dinge in ihrer Wohnung gefunden worden waren und sie die Fakten in der Öffentlichkeit erklärt hatte. Während ihrer Arbeit zur Aufklärung der wahren Umstände erweckte sie die Güte der Menschen und ermöglichte ihnen, die Seite der Gerechtigkeit und des Gewissens zu wählen, was nicht nur frei ist von falschem Handeln, sondern auch dazu beitrug, deren Moral zu erhöhen.

„Es ist bedauerlich, dass wir sehen, wie Strafvollzugspersonal das Recht auf Glaubensfreiheit zahlreicher Bürger verletzt, welches von der chinesischen Verfassung garantiert ist. Besonders im Zusammenhang mit Falun Gong hat das Personal des Strafvollzugs die von der Verfassung etablierte Glaubensfreiheit schwer verletzt.”

„Die Untersuchungen und Gerichtsverfahren von Falun Gong-Praktizierenden enthalten viele Lücken. Die Behörden verhängen zum Beispiel Restriktionen auf den Grad von Anwälten, die mit Falun Gong Fällen befasst sind, missachten den Respekt gegenüber den Rechten der Verteidiger, um sich selbst zu verteidigen und versäumen, die Verhandlungen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Außerdem intervenieren oftmals die verschiedenen „610 Büros” und mit Hilfe von Rechts- und Justizdezernaten erpressen sie Bekenntnisse durch Foltermethoden. Für Praktizierende ist es auch nicht ungewöhnlich, über ihre Zeitdauer hinaus eingesperrt zu bleiben. Wir haben das Gefühl, dass die politische und radikale Kampagne gegen Falun Gong-Praktizierende gesetzwidrig ist und fundamentales rechtliches Vorgehen verletzt hat.”

Die Verteidigungsanwälte beendeten ihre Argumentation durch den Zusatz: „Der Fall scheint ein normaler Kriminalfall zu sein, doch ist er in der Tat ein ungewöhnlicher Fall, welcher die Glaubensfreiheit von Bürgern betrifft. Wir hoffen, dass alle Richter die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger respektieren und sie ihre historische Verantwortung aufrechterhalten. Wir würden gerne sehen, dass sie die Fakten akzeptieren und ein faires Urteil mit einem Freispruch für unsere Klientin fällen.”

Nach diesen Argumenten der Anwälte waren die innerhalb des Gerichtsgebäudes stationierten Polizisten sprachlos und sahen unterlegen aus. Der öffentliche Staatsanwalt versuchte immer noch, gegen Frau Xie zu argumentieren, wurde aber vom Vorsitzenden Richter gestoppt. Zum Schluss fällte das Gericht kein Urteil und beendete die Verhandlung an diesem Tag gegen Mittag.

Xia Jinsong, Xiangfang Bezirksjustizbüro: 86-451-82105190;
Erziehungsbüro: 86-451-53920009;
Liming Straßenkomitee: 86-451-82681262, 86-451-82681258.

Ähnlicher Bericht: „Frau Xie Chunlan auf Harbin festgenommen, Familie beauftragt einen Anwalt für eine Berufung”: http://www.clearwisdom.net/html/articles/2009/12/3/112796.html