Frau Tang Wenyan in Dongguan, Provinz Guangdong, sieht einer unrechtsmäßigen Gerichtsverhandlung entgegen
(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierende Frau Tang Wenyan in Dongguan, Provinz Guanggong, wurde mehr als vier Monate gesetzwidrig eingesperrt und sieht einer unrechtsmäßigen Gerichtsverhandlung entgegen.
Frau Tang Wenya ist 41 Jahre alt und wurde in der Provinz Qinghai geboren. Im Jahre 1997 versetzte man sie aus der Provinz Qinghai an die Xinhui-Mittelschule in der Provinz Guangdong, wo sie als Geschichtslehrerin tätig war. Sie arbeitete gewissenhaft und ihre Lehrmethode war gut, deshalb wurde sie von den Kollegen und Schülern gelobt.
Im Jahr 1999 fing sie mit der Kultivierung von Falun Dafa an. Im gleichen Jahr begann am 20. Juli die Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), die Falun Gong-Praktizierenden massiv zu verfolgen. Die Beamten der verräterischen KPCh zwangen sie, auf das Praktizieren zu verzichten. Sie aber praktizierte weiter, daher wurde sie ausgewiesen. Im Jahre 2003 wurde sie von den Polizisten in Shenzhen entführt und zu zwei Jahren Umerziehung durch Arbeit verurteilt. Sie kam in das Frauenarbeitslager der Provinz Guangdong, wo man sie folterte.
Nach der Entlassung aus dem Arbeitslager war Frau Tang Wenyan in Privatschulen in Zhuhai und Shenzhen als Geschichtslehrerin tätig. Im Jahre 2009 unterrichtete sie in der Yantian-Schule in Dongguan. Als sie am 25. Oktober 2009 Informationsmaterialien verteilte und die wahren Umstände über die Verfolgung von Falun Gong erklärte, wurde sie von den Polizisten des Yantian-Polizeireviers zum 1. Untersuchungsgefängnis in Dongguan verschleppt. Ihre Familienangehörigen dürfen sie nicht besuchen.
Am 22. Februar 2010 bekamen ihre Familienangehörigen einen Anruf vom Mittleren Gerichtshof in Dongguan, in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass die Gerichtsverhandlung am 03. März 2010 im Mittleren Gerichtshof in Dongguan um 10:00 Uhr angesesetzt wäre. Ein Rechtsanwalt dürfe beauftragt werden. Um das Recht zu wahren, engagierten die Familienangehörigen einen Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt wies darauf hin, dass sich die erste Gerichtsverhandlung des strafrechtlichen Falles vom Mittleren -Gerichtshof normalerweise auf die schwerwiegenden Fälle mit lebenslanger Freiheitsstrafe und mehr beziehe. Es sei ganz selten, dass ein Falun Gong-Fall vom Mittleren Gerichtshof verhandelt werde.
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