Li Shuxiu im Zwangsarbeitslager Wangcun inhaftiert

(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierende Li Shuxiu aus dem sich wirtschaftlich entwickelnden Distrikt Qingdao wurde von dem Agenten der Kommunistischen Partei Chinas, Guo Xiuyan, hintergangen, als sie am 3. Juni 2010 um 10.00 Uhr morgens auf dem Weg zu ihm war. Polizeibeamte der Polizeistation Xinan des Distrikts Qingdao nahmen sie dort fest. Einige Tage später wurde sie in das Büro der öffentlichen Sicherheit von Zhucheng in die Abteilung der Staatssicherheit verlegt. Dort hielt man sie einen Monat lang fest. Das "Büro 610" von Zhucheng sowie die Abteilung der Staatssicherheit inhaftierten sie am 5. Juli im Zwangsarbeitslager Wangcun in Zibo, Provinz Shandong, obwohl dies aufgrund ihres Gesundheitszustandes lebensgefährlich für sie war.

Li Shuxius jüngere Schwester, die nicht praktiziert, ging am 11. Juni 2010 zur Abteilung der Staatssicherheit von Zhucheng. Sie bat um einen Besuchstermin, der ihr nicht gestattet wurde. Stattdessen versuchte ein Polizeibeamter namens Wang, einige Informationen über ihre Schwester zu erhalten. Er fragte nach Liu Shuxius Adresse und den Lebensumständen der Mutter. Li Shuxius Schwester hingegen fragte nach den Haftunterlagen. Auch auf dieses Anliegen ging der Polizist nicht ein.

Am 18. Juni unternahm Li Shuxius jüngere Schwester einen erneuten Versuch. Der Leiter der Staatssicherheit fragte: „Kennen Sie noch weitere Falun Gong-Praktizierende? Die Verhaftung Ihrer Schwester wurde auf der Minghui-Webseite veröffentlicht. Wer wusste noch, dass sie hier verhaftet worden war?” Als er keine zufriedenstellende Antwort bekam, startete er ein Täuschungsmanöver: „Wenn Ihre Familienmitglieder mit uns kooperieren, uns mitteilen, wer noch von der Verhaftung wusste und uns weitere Falun Gong-Praktizierende nennen, werden wir die Haftzeit Ihrer Schwester kürzen. Können Sie sich vorstellen, wer die Informationen über die Verhaftung an die Öffentlichkeit weitergegeben hat?” Die Schwester fragte: „Wenn ihre Verhaftung nicht auf der Minghui-Webseite bekannt gegeben worden wäre, wäre in dem Fall die Haftzeit niedriger ausgefallen?” Der Leiter antwortete nicht und verließ für einige Zeit den Raum. Nach seiner Rückkehr setzte er die Befragung fort: „An welchen Erkrankungen leidet Ihre Schwester?” Sie antwortete: „Bevor sie mit dem Praktizieren von Falun Gong begann, litt sie unter vielen Krankheiten.” Der Leiter schlug ihr ein Lösegeld in Höhe von 20.000 Yuan vor, das sie bis zum folgenden Montag zahlen sollte. Li Shuxius Schwester fragte erneut: „Wenn ich jetzt bezahle, kann ich dann meine Schwester gleich mit nach Hause nehmen?” Der Leiter entgegnete: „In dem Fall muss ich erst meinen Chef fragen und er wiederum seinen. Wenn wir ihrer Entlassung nicht zustimmen sollten, werden Sie einen Monat bis zur Zahlung ihres Lösegelds warten müssen.” Sie antwortete, dass ihre Familie sehr arm sei und dass sie keine 20.000 Yuan auftreiben könne. Sie fragte erneut nach den Haftunterlagen ihrer Schwester. Die Polizeibeamten verweigerten ihre Einsicht und Übergabe erneut. „Es ist legal, wenn wir sie Ihnen verweigern. Wir haben in dieser Hinsicht Gesetze.”

Am 20. Juni ging Li Shuxius jüngere Schwester ein weiteres Mal zur Abteilung der Staatssicherheit. Diesmal kamen ihre 90-jährige Mutter und ihr Sohn mit. Als der Leiter sie um die Ecke kommen sah, verschwand er schnell. So mussten sie nach dem Leiter der Polizeiabteilung Ausschau halten, aber sie ließen sie nicht zu ihm. Stattdessen wurden sie ins Beschwerdebüro geschickt. Dort half Lius Schwester ihrer Mutter, sich auf eine Couch zu legen, um sich etwas auszuruhen. Die im Raum befindlichen Polizisten schrieen sie plötzlich an, was ihnen einfallen würde, der Mutter zu erlauben, sich auf die Couch zu legen. Nach einer sehr langen Wartezeit kam ein Polizeibeamter, der sich als Mitglied des ersten Teams vorstellte. Sie fragten ihn, warum die Polizei Li Shuxiu verhaftet und inhaftiert habe, aber die Haftpapiere nicht herausgeben wolle. Der Polizist antwortete: „Die Nichtherausgabe der Haftpapiere ist legal. Es handelt sich hierbei nicht um eine Rechtsverletzung. Wenn Sie unzufrieden sind, können Sie ein Gesuch an die Staatsanwaltschaft richten. Sie verstehen das Gesetz nicht. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt, der sich mit mir unterhalten kann.”

Li Shuxius Familienangehörige suchten die Staatsanwaltschaft von Zhucheng auf. Die Beamten sagten: „Die Polizei hält sich an legale Abläufe, wenn sie Personen verhaftet, ohne den Familienangehörigen die Haftpapiere zu überreichen. Aus dem Grund liegt kein Anlass zur Einschaltung der Staatsanwaltschaft vor.” So wurde die Familie erneut abgewiesen - dieses Mal von der Staatsanwaltschaft.

Li Shuxius jüngere Schwester und der Rechtsanwalt, den sie in Peking angeworben hatte, gingen am 4. Juli zur Abteilung der Staatssicherheit des öffentlichen Sicherheitsbüros von Zhucheng. Die Polizeibeamten teilten mit, dass sie soeben Li Shuxiu zu einem Jahr Zwangsarbeit „verurteilt” hätten. Sie sollte am nächsten Tag in das Zwangsarbeitslager gebracht werden. Nach geltendem Recht verlangte der Rechtsanwalt, Li Shuxiu innerhalb der nächsten 24 Stunden sehen zu können. Die Polizeibeamten verweigerten sein Anliegen unter dem Vorwand, dass sie hierzu die Erlaubnis des Leiters bräuchten.

Am nächsten Tag wurde Li Shuxiu rechtswidrig auf Anweisung des "Büro 610" von Zhucheng in das Zwangsarbeitslager Wancun in Zibo überführt - unter Umgehung der staatlichen Gesetze und der exekutiven Regulatorien. Und das, obwohl bekannt war, dass die Haft aufgrund ihres Gesundheitszustandes ein lebensgefährliches Risiko für Li Shuxiu darstellte.