Frau Xu Cuiyun aus der Provinz Hebei zu drei Jahren Haft verurteilt

(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierende Frau Xu Cuiyun, 44, ist eine Bewohnerin der Stadt Linnancang. Im Januar 2010 wurde sie illegal festgenommen, gefoltert und vor Gericht gestellt. Am 28. Mai 2010 verurteilte sie das Bezirksgericht des Landkreises Yumen zu drei Jahren Haft. Sie legte Berufung ein.

Die Polizeibeamten Zhang Jindong, Zhang Lianhong und andere aus der Linxi Polizeiwache nahmen Frau Xu fest, als sie in der Nacht zum 9. Januar 2010 ein Flugblatt über die Anklage des ehemaligen chinesischen Präsidenten Jiang Zemin und Luo Gan durch einen Internationalen Gerichtshof befestigte.

In der Polizeiwache versuchten die Polizeibeamten, ein „Geständnis" von Frau Xu zu erzwingen, indem sie sie am 10. Januar 2010 den ganzen Tag folterten. Sie wurde in einen eisernen Käfig gesperrt. Die Polizeibeamten Liang Chao und Chen Jindong sprühten ihr ein stark ätzendes Pulver auf Gesicht und Nase und besprühten das Handtuch, mit dem sie ihr Gesicht schützen wollte. Sie zerrten so lange an ihr, bis sie das Bewusstsein verlor. Polizist Haitao schlug ihr grausam ins Gesicht, es begann sofort zu bluten. Polizeibeamter Li Junyong beteiligte sich ebenfalls an der Verfolgung.

Einer der Polizisten aus der Stadt Linnancang fand später heraus, wer Frau Xu ist und wo sie lebte. Die Polizeibeamten aus der Stadt Linxi fuhren zu ihrer Wohnung und durchsuchten sie. Sie beschlagnahmten ihre persönlichen Gegenstände und verhafteten ihren Ehemann. Er wurde erst wieder freigelassen, nachdem er eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Yuan bezahlt hatte.

Am 28. Mai 2010 wurde ein Prozess gegen Frau Xu im Amtsgericht Yumen eröffnet. Die am Prozess beteiligten Personen waren Tang Lianhua, Präsident des Ersten Strafgerichts des Landkreises Yumen, Richter Sang Zetao und Zhang Baocun, Staatsanwalt Meng Qingguo, Gerichtssekretär Liu Liying und Herr Zhang Chuanli, der Anwalt von Frau Xu. Er forderte ihre sofortige Freilassung und plädierte auf „nicht schuldig". Er hat darauf hingewiesen, dass das Praktizieren von Falun Gong legal sei, da es kein Gesetz in China gebe, das es als einen "Kult" identifizieren würde. Darüber hinaus wird Falun Gong nicht als eine der 14 so genannten „Kult-Organisationen", die derzeit von der Abteilung für öffentliche Sicherheit geführt werden, benannt.

Nach den Ausführungen des Verteidigers war der Staatsanwalt sprachlos. Um zu verhindern, dass der Verteidiger seine Argumente weiter fortführte, gab Richter Tang Lianhua bekannt, dass sie keine weiteren Fragen hätten. Das Gericht vertagte den Prozess von Frau Xu ohne Urteilssprechung; jedoch verurteilten Beamte des Gerichts Frau Xu am 2. Juli 2010 zu drei Jahren Haft.

Telefonnummern der zuständigen Mitarbeiter (Vorwahl: 86-315):
„Büro 610” des Landkreises Yumen: 6130610
Büro des Direktors des „Büro 610” des Landkreises Yumen: 13832969400, 6118766 (Büro)
Tang Jianhua, Präsident des ersten Strafgerichts des Landkreises Yumen: 6162097, 13933323423 (mobil)
Brigade der Staatssicherheit (Polizeiumgang in dem Fall): 13613336006
Linxi Polizeiwache: 0315-6574110
Shu Zhisheng, Polizeichef: 13832987955
Polizeibeamte in dem Fall: Zhang Jindong, Zhang Lianhong, Liang Chao, Li Junyong und Hai Tao

8. Juli 2010