Gericht Haidian in Peking verurteilt unrechtmäßig Frau Wang Fuling, ohne ihre Familie zu informieren
(Minghui.de) Am 25. Juni 2010, während Frau Wang Fuling Informationsmaterial im Wohngebiet Shuguang, Bezirk Haidian, anbrachte, die die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong erklärten, wurde sie von dem Polizisten Hu Xuejun der Polizeistation Shuguang, bemerkt. Hu rief die Sicherheitsabteilung des Wohngebietes. Gemeinsam verhafteten sie Frau Wang und brachten sie zur Polizeistation Wanshousi. Am zweiten Tag wurde sie in die Polizeiabteilung Haidian in Peking gebracht. Später wurde Frau Wang im Gefangenenlager Haidian eingesperrt. Einen Monat später wurde sie in das Gefangenenlager Peking gebracht. Im nächsten Monat wurde sie zurück in das Gefangenenlager Haidian gebracht. Während dieser Zeit durfte ihre Familie sie nicht besuchen.
Am 21. März 2011 stand Frau Wang vor dem Gericht Haidian. Sie weigerte sich eine Gefangenenuniform anzuziehen, deshalb verzögerte sich die Verhandlung um eine Stunde. Frau Wang erklärte ihre Unschuld und erklärte, dass das Praktizieren von Falun Gong kein Verbrechen sei. Der Richter You Tao erlaubte Frau Wang nicht sich zu verteidigen, die Verhandlung wurde hastig vertagt.
Vor dem Mittherbst Fest im September, als Frau Wangs Familienangehörige sie im Gefangenenlager Haidian besuchten, erfuhren sie, dass das Gericht Haidian Frau Wang im Mai 2011 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt hatte. Das Gericht hatte die erste und zweite Verhandlung veranlasst, ohne die Familie zu benachrichtigen.
Die erste Verhandlung war am 27. Mai 2011. Der Vorsitzende Richter war You Tao; Beisitzender Richter waren Li Keying und Dai Wanying; der Gerichtsschreiber war Liu Huifang. Die zweite Verhandlung war am 30. August 2011. Die Vorsitzenden Richter waren Bai Jun, Zhai Changxi und Liu Lu.
Die Familie war schockiert und sehr aufgebracht von den Nachrichten, dass das Gericht Frau Wang verurteilt hatte, ohne die Familie zu informieren.
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