Frau Zhu Chunju aus dem Landkreis Fangzheng zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt

(Minghui.de) Am 16. August 2011 wurde Frau Zhu Chunju von der Polizei aus ihrem Haus geholt. Kürzlich wurde berichtet, dass man sie zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt habe. Als ihre Familie von ihrer Verurteilung erfuhr, war die Einspruchfrist verstrichen. 

Am 16. August 2011 gingen so gegen 10:00 Uhr der Leiter Lu Tongjin, Bai Wenjie und Wang Lingchun vom Büro der Staatssicherheit Fangzheng sowie ein Beamter der Polizeiwache der Gemeinde Tianmen zu Frau Zhus Haus. Ohne sich auszuweisen oder einen Durchsuchungsbefehl vorzulegen, plünderten die Polizisten ihr Haus und entwendeten einen Laptop und eine Kamera, Falun Dafa-Bücher und mehrere hundert Yuan in bar. Frau Zhu wurde verhaftet und in das Haftzentrum Nr. 2 in Fangzheng gebracht. Die Polizisten brachten am 26. August ihr Eigentum zurück. Sie sagten, Frau Zhu sei nicht im Haftzentrum Nr. 2 in Fangzheng und ihr Verbleib sei unbekannt.

Am 02. September gingen zwei Beamte von der Polizeiwache der Gemeinde Tianmen zu Frau Zhus Haus und erzählten ihrem Mann, dass sie „formal” festgenommen worden sei und sich im Haftzentrum Nr. 2 in Harbin befinde.

Frau Zhus Mann erfuhr am 06. Oktober, dass ihr Fall vor Gericht gebracht worden war. Ihr Mann schaltete einen Menschenrechtsanwalt aus Peking ein, um sie zu verteidigen. Am 10. Oktober 2011 rief ein Gerichtsbeamter bei Frau Zhu zu Hause an und verlangte von Frau Zhus Mann, Yang Zhongyou, ihren beiden Töchtern in Japan und Korea zu sagen, dass sie Falun Dafa nicht weiter unterstützen sollten.

Frau Zhu wurde am 26. Oktober in Fangzheng vor Gericht gestellt. Die Verhandlung war für 09:30 Uhr angesetzt, aber in Wirklichkeit begann sie bereits um 08:30 Uhr. Bewaffnete Polizisten standen Wache, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gerichtssaales. Der Anwalt plädierte für Frau Zhu auf „nicht schuldig“, bat um ihre Freilassung und die Rückgabe all ihrer persönlichen Gegenstände. Der Staatsanwalt Zhang Jinming reichte gefälschte Beweise der Polizeibehörde ein. Er sagte, Frau Zhu habe die Grundschule besucht; aber in Wirklichkeit ist Frau Zhu ungebildet. Weiter sagte Zhang, Frau Zhu habe Informationsmaterialien über Falun Dafa angebracht und er habe Zeugen. Allerdings trat bei dieser Verhandlung kein Zeuge auf. Der Staatsanwalt klagte Frau Zhu wegen Unterminierung des Gesetzes an.

Der Richter Chen Hongyan sagte, er werde das Urteil an einem anderen Tag verkünden. Frau Zhus Familie hatte ihre Augen auf den Fortgang ihres Falles und rief mehrmals bei Gericht an, aber niemand reagierte. Als die Angehörigen dort endlich am 11. November 2011 jemanden erreichten, teilte man ihnen mit, dass Frau Zhu zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden sei. Allerdings erwähnten sie nicht, an welchem Tag sie das Urteil verkündet hätten. Chen Hongyan sagte, es sei sein gutes Recht, die Familie nicht zu informieren, und er habe das Schreiben mit der Urteilsverkündung an den Anwalt geschickt.

Frau Zhu Chunju, ihr Mann sowie ihre drei Kinder begannen im Jahr 1998 Falun Dafa zu praktizieren. Im vergangenen Jahrzehnt wurden alle drei Kinder in Zwangsarbeitslager geschickt. Sie und ihren Mann nahm man zum wiederholten Mal fest. Jeder in der Familie wurde körperlich, geistig und finanziell durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) verfolgt.

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