Frau Gao Mingxia aus der Stadt Qingdao zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt

(Minghui.de) Nachdem die Praktizierende Frau Gao Mingxia aus der Stadt Qingdao fast ein Jahr lang inhaftiert war, verurteilten sie Beamte des „Büro 610“ am 26. Mai 2011 zu fünf Jahren Gefängnis.

Frau Gao erklärte vor Gericht, dass Falun Dafa sie lehre, ein besserer Mensch zu werden und dass sie deshalb gegen keine Gesetze verstoßen habe. Sie brachte vor, dass es die Justizbeamten der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) und Beamte des „Büro 610“ seien, die Verbrechen begehen würden, weil sie Geschichten fabrizieren würden, um unschuldige Menschen zu diffamieren. Frau Gao drehte mehrmals ihren Kopf, um ihre Mutter und ihre Tochter sehen zu können. Die Wachen zwangen sie gewaltsam, ihren Kopf zurückzudrehen und stießen sie auf ihren Sitzplatz. Als der Richter das Urteil verkündete - fünf Jahre Gefängnis - legte Frau Gao sofort Berufung ein.

Frau Gao Mingxia

Richter Diao Zhengwen wollte gehen, nachdem er das Verfahren eingestellt hatte. Frau Gaos Mutter forderte jedoch das Urteil in schriftlicher Form von ihm. Diao war darauf nicht vorbereitet und entgegnete, dass die Unterlagen nicht einer minderjährigen Person gegeben werden dürften. Frau Gaos Mutter sagte: „Ich bin über 70 Jahre alt. Wie kann ich als minderjährig angesehen werden? Leute wie ihr fabrizieren Geschichten und stellen ihre eigenen Regeln auf, um unschuldige Menschen zu verfolgen.“ Daraufhin antwortete Diao, dass das Urteil nur der Beklagten selbst überreicht werden könne. Gaos Mutter fragte, wo diese Vorschriften geschrieben stünden, wurde dann aber von mehreren Wachen gewaltsam aus dem Gerichtssaal geschleppt.

Frau Gao Mingxia, 45 Jahre alt, lebt in der Wohnung 202, Einheit 2, im Gebäude 1034, Zhonglao Straße, Bezirk Licang, Stadt Qingdao, Provinz Shandong. Früher arbeitete sie im Technischen Supervisionsbüro im Bezirk Chengyang. Sie begann im März 1999, Falun Dafa zu praktizieren. Seitdem verbesserte sich nicht nur ihr körperliches und geistiges Befinden, sondern sie richtete sich fortan nach den Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht. Ihre Kollegen und Nachbarn schätzten sie als guten, hilfsbereiten Menschen.

Nachdem die KPCh am 20. Juli 1999 begonnen hatte, Falun Dafa zu verfolgen, wurde Frau Gao zweimal in ein Arbeitslager gesperrt, wo man sie brutal folterte. Im März 2007 verließ sie für einige Zeit ihr Zuhause, um eine weitere Verfolgung zu vermeiden. Yue Feng und mehrere andere Polizeibeamte aus der Licun Polizeiwache verhafteten sie am 11. Juli 2010 um 19:00 Uhr außerhalb ihres Hauses.

Eine ungewöhnliche Gerichtsverhandlung

Am 9. Mai 2011 hielt das Bezirksgericht Licang eine Strafverhandlung in der Untersuchungshaftanstalt Dashan in der Stadt Qingdao ab. Der Richter bereitete den beiden Verteidigern bewusste Schwierigkeiten, die so aufgebracht waren, dass sie sich weigerten, vor Gericht zu erscheinen, um ihren Protest gegen dieses Vorgehen auszudrücken. Das Gericht teilte später mit, dass eine weitere Anhörung auf den 26. Mai um 14:00 Uhr festgelegt worden sei.

Am Nachmittag des 26. Mai beauftragten Beamte das Personal des Xiazhuang Wohnkomitees, Frau Gaos Familie zu überwachen. Ferner beauftragten sie Polizeibeamte, Frau Gaos Anwälte zu überwachen, sogar wenn sie die Toilette aufsuchten. Frau Gaos Familienangehörige und Anwälte bekamen keine Ausweise, mit denen sie den Gerichtssaal betreten konnten. Personal des Xiazhuang Wohnkomitees durfte jedoch mit in den Gerichtssaal. Als Gerichtsmitarbeiter nach dem Grund für dieses Vorgehen gefragt wurden, forderten sie sie auf zu warten und sagten, dass nur drei Zutrittsausweise bewilligt werden konnten.

Die Sicherheitsüberprüfung begann erst um 15:00 Uhr. Während dieses Vorgangs tadelten die Wachen scharf Frau Gaos Anwälte. Sie führten auch mindestens dreimal eine Ganzkörperdurchsuchung bei Frau Gaos Familienangehörigen und bei den Anwälten durch. Es war eindeutig, dass dies nur deshalb geschah, um sie einzuschüchtern und zu demütigen.

Das Wachpersonal und Personal des Wohnausschusses wiesen Frau Gaos Familie Sitzplätze zu, die voneinander getrennt waren.

Zusammenfassender Bericht über frühere Verfolgung von Frau Gao

Frau Gao war zuvor zweimal in einem Arbeitslager inhaftiert. Als sie im November 2003 im Wangcun Zwangsarbeitslager in der Stadt Zibo inhaftiert war, folterten sie die dortigen Wärter. Häufig sperrten sie sie in eine Einzelzelle ein und zweimal hingen sie sie für einen längeren Zeitraum an einem Fensterrahmen auf. Die Narben der Verschnürungen sind heute noch sichtbar. Sie entzogen Frau Gao 17 Tage den Schlaf und zwangen sie, lange Zeit auf einer kleinen Bank zu sitzen. Sie verboten ihr die Benutzung der Toilette, das Zähneputzen oder Waschen ihres Gesichtes. Sie verboten ihr über mehrere Monate hinweg bis zu ihrer Freilassung, die Kleidung zu wechseln und ihre Wäsche zu waschen.

Als Frau Gao 2007 während des chinesischen Neujahrs ihre Nachbarin, Sun Suqi, besuchte, erklärte sie ihr die Fakten über Falun Dafa und sagte, dass sie ihre Familieangehörigen daran erinnern sollte, dass Falun Dafa gut ist. Allerdings zeigte Sun Suqi und der Leiter des lokalen Wohnausschusses, Hu Chongfang, Frau Gao bei der Polizei an. Jin Weihong (weiblich, ca. 30 Jahre alt) aus dem Dongshan Wohnausschuss und mehrere Beamte aus dem Xiangtanlu Polizeirevier, einschließlich Shao Yue, brachen am 30. März 2007 in Frau Gaos Wohnung ein. Sie durchsuchten sie und brachten sie zum Licun Polizeirevier. Frau Gao konnte schließlich entkommen und beschloss, ihrer Wohnung fernzubleiben.

Am 11. Juli 2010 gegen 19:00 Uhr verhaftete man Frau Gao erneut, als sie zu Fuß nach Hause ging. Polizeibeamte des Licun Polizeireviers, angeführt von Yue Feng, beteiligten sich an der Festnahme. Yue Feng rief am Nachmittag des 9. August 2010 Frau Gaos Ehemann an und sagte, dass ihr Fall an die Staatsanwaltschaft Licang übergeben worden sei.

Frau Gaos Familienangehörige kontaktierten viele Male die Licang Staatsanwaltschaft, die Polizeidienststelle des Bezirkes Licang und das Licun Polizeirevier, aber die Beamten schoben sich die Verantwortung gegeneinander zu. Ihr Fall wurde am 14. Februar 2011 an das Bezirksgericht Licang übergeben.

Frau Gaos Ehemann erkrankte während des Chinesischen Neujahrs 2011. Ihre Familie suchte Ende Februar die Polizeidienststelle des Bezirkes Licang auf, um ihre Freilassung zu beantragen, so dass sie sich um ihren Mann kümmern konnte. Die Beamten sagten, dass Frau Gao nur freigelassen werden könne, wenn sie ihren Glauben an Falun Dafa aufgebe. Die Gesundheit ihres Mannes verschlechterte sich sehr und er starb am 8. März 2011 um 22:00 Uhr. Ihre Familie kontaktierte den lokalen Wohnausschuss, Beamte des Polizeireviers, wie auch andere Behörden, in der Hoffnung, sie könne noch einmal den Leichnam ihres Mannes sehen. Jedoch lehnten alle Beamten ihren Wunsch ab, weil sie es ablehnte, ihren Glauben aufzugeben.

Mit dem Fall in Verbindung stehende Büros und Mitarbeiter:
Dongshan Wohnausschuss: 86-532-87681546
Licun Polizeirevier: 86-532-66576660
Polizeidienststelle des Bezirkes Licang: 86-532-66576518
Licang Staatsanwaltschaft: 86-532-83012132
Liu Xiangqian, Mitarbeiter des „Büro 610“: 86-13176865929
Wang Jianyuan, Polizeibeamter: 86-13697665031
Jin Weihong, Leiter des Dongshan Wohnausschusses: 86-15864209626
Diao Zhengwen, Richter
Chen Jieping, stellvertretender Staatsanwalt
Lian Qingrong (Mitarbeiter „Büro 610“), Schöffe
Zheng Senchuan (Mitarbeiter des „Büro 610“), Schöffe