Liu Yujing vor Gericht gestellt, Behörden halten Familie von Anhörung ab (Fotos)
(Minghui.de) Das Bezirksgericht Shizhong in Jinan verhandelte am 6. Mai 2011 über Frau Liu Yujing. Der Ehemann und die Tochter von Liu Yujing durften den Gerichtssaal nicht betreten.
Frau Liu Yujing |
Liu Yujing ist Farmerin aus dem Dorf Xinglong; Bezirk Shizhong; Stadt Jinan, Provinz Shandong. Sie wurde ohne rechtliche Grundlage in ihrer Wohnung verhaftet, ihre Wohnung wurde am 16. November 2010 durchsucht. Liu Yujing wurde zur Polizeistation Shiliulihe abgeführt. Am nächsten Tag stellte die Polizei einen Haftbescheid aus und sperrte sie in das Untersuchungsgefängnis Jinan. Am 2. Dezember setzte das Bezirksgericht Shizhong die Verhandlung für Liu Yujing auf den 6. Mai 2011 fest.
Der Ehemann von Liu Yujing, Tian Fengyu, erhielt am Nachmittag des 5. Mai ein Anwesensheitsverbot bei der Anhörung. Er suchte einen Anwalt auf. Zwei Praktizierende, die einen Einspruch auf nicht schuldig einreichen wollten, sprachen ebenfalls mit dem Anwalt. Sie einigten sich auf folgende Punkte:
- Bezugnehmend auf das Gesetz, ist Falun Gong kein Kult. Artikel 300 des Strafgesetzes kann auf Falun Gong-Praktizierende nicht angewendet werden.
- Bezugnehmend auf das Gesetz sind der Richter und die Geschworenen Mitglieder der Kommunistischen Partei,Chinas (KPCh) und Unterstützer der Verfolgung von Falun Gong und sollen daher nicht zugelassen werden, weil sie in einem Interessenskonflikt stehen.
Nach der Besprechung verließen die beiden Praktizierenden das Anwaltsbüro. Kurz danach erhielt Herr Tian Anrufe vom Anwalt und dem Gericht. Ihm wurde mitgeteilt, dass sein Recht auf Teilnahme an der Verhandlung aufgehoben sei, wie er im März ausgesagt hatte. Deshalb könne er nicht an der Verhandlung teilnehmen. Seine Tochter, Tian Guangqin, war der Besuch der Verhandlung ebenfalls verboten. Herr Tian dachte sich nichts dabei, weil er das Gesetz nicht kannte.
Vorderseite der Zulassung zur Anhörung von Herrn Tian Fengyu |
Rückseite der Zulassung zur Anhörung von Herrn Tian Fengyu |
Am nächsten Tag vor Beginn der Anhörung ließ das Gerichtspersonal Frau Tian Guangqing den Gerichtssaal nicht betreten, mit der Ausrede, dass sie keine Zulassung zur Anhörung hätte. Sie ließen Herrn Tian ebenfalls nicht eintreten, obwohl er eine Zulassung zur Anhörung hatte. Herr Tian und seine Tochter mussten vor dem Gerichtssaal bis zum Ende der Verhandlung warten. Die Tochter bat während der Verhandlung viele Male darum, den Gerichtssaal betreten zu dürfen, wurde jedoch abgewiesen.
Am Tag der Verhandlung sah Herr Tian seine Frau. Der Fall von Frau Liu war an der Tafel bekannt gegeben. Sie war wegen „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ angeklagt, anders, als der Anwalt gesagt hatte. Der Anwalt konnte auch keine Erklärung darüber abgeben, als er von Herrn Tian gefragt wurde.
Herr Tian und seine Tochter sahen mehrere Beamte des „Büros 610“ vom Dorf Xinglong und einige Polizisten in Zivil vor dem Gerichtsgebäude. Ebenso sahen sie Dong Shuwei, den stellvertretenden Leiter der sozialen Sicherheitseinheit des Politik- und Rechtskomitees des Bezirks Shizhong. Diese Beamten beobachteten Herrn Tian und seine Tochter bis zum Ende der Verhandlung.
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