Mitglied des Europaparlaments ersucht Südkorea, die Abschiebung von Falun Gong-Praktizierenden zu stoppen

(Minghui.de) Seitdem die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) mit der groß angelegten Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden begonnen hat, sind viele Praktizierende nach Südkorea geflohen. Bisher gelang es nur einem Praktizierenden, seinen Anspruch auf Asyl vor Gericht durchzusetzen, alle anderen Anträge wurden abgelehnt. Zehn von ihnen wurden bereits nach China abgeschoben.

Am 6. September 2011 stürmten Mitarbeiter der Ausländerbehörde das Haus des Falun Gong-Praktizierenden Jin und führten ihn und seine Frau ab. Der Frau gelang unterwegs die Flucht und Herr Jin wurde über Nacht in Abschiebehaft genommen. Dort muss er täglich mit seiner Abschiebung rechnen.

Appell eines Mitglieds des EU Parlaments

Das englische EU Parlamentsmitglied Roger Helmer schrieb einen offenen Brief an den koreanischen Botschafter in England, um die koreanische Regierung aufzufordern, die Menschenrechte zu respektieren und die Abschiebung von Falun Gong-Praktizierenden zu beenden.

Er schrieb in seinem Brief: „Ich schreibe als Mitglied des Europäischen Parlaments, als Mitglied der interparlamentarischen Delegation zwischen der EU und Südkorea und als früherer Einwohner von Seoul (April 1990).

Ich habe erfahren, dass kürzlich etwa 100 Falun Gong-Praktizierende chinesischer Abstammung in Südkorea Asyl beantragt haben, dass diese Anträge abgelehnt wurden und dass zehn Personen bereits nach China ausgewiesen worden sind. Wenn das der Wahrheit entspräche, würde es so aussehen, als ob Korea seine Verpflichtungen gemäß internationaler Abkommen gebrochen habe, da eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Personen schwer misshandelt würden, sollten sie nach China ausgeliefert werden.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich zu dieser Situation äußern und mir versichern könnten, dass die Republik Korea ihre Verpflichtungen gegenüber Asylbewerbern einhält und deren Schutz sicherstellt.“

Drahtzieher ist die KPCh

Ein koreanischer Beamter, der anonym bleiben möchte, äußerte gegenüber den koreanischen Medien, dass Li Changchun, ein Mitglied des Politbüros der KPCh, Korea im Jahr 2009 besucht habe. Damals habe er die koreanische Regierung unter Druck gesetzt, Falun Gong-Praktizierende aus Südkorea auszuweisen. Seitdem begann die koreanische Ausländerbehörde, die Asylanträge von Falun Gong-Praktizierenden abzulehnen und sie nach China zurückzuschicken. In den vergangenen Jahren wurden sechsmal insgesamt zehn Praktizierende nach China zurückgeschickt.

Der 26-jährige Falun Gong-Praktizierende Jin gehört zu einer koreanischen Minderheit in China. Sein Asylantrag wurde von der koreanischen Ausländerbehörde abgelehnt, danach versuchte er seinen Anspruch vor Gericht durchzusetzen und verlor den Prozess. Die Ausländerbehörde setzte ihn auf die Liste illegaler Einwanderer und beabsichtigt, ihn nach China zurückzuschicken.

Ein Augenzeuge erzählte, dass die Festnahme von Herrn Jin sehr ungewöhnlich abgelaufen sei. Normalerweise würden sich koreanische Polizisten nicht gewaltsam Zutritt zu einem Haus verschaffen, besonders dann, wenn es bereits spät am Abend ist. Gegen 18:00 Uhr an diesem Abend seien die Beamten der Ausländerbehörde mit Gewalt in das Haus von Herrn Jin eingedrungen und hätten ihn ohne Haftbefehl festgenommen.

Nachdem Herr Jin zur Ausländerbehörde gebracht worden war, kamen Dutzende Koreaner, darunter auch mehrere Praktizierende, vor den Eingang der Ausländerbehörde und demonstrierten die ganze Nacht gegen den Verstoß gegen die UN-Flüchtlingskonvention und die Verletzung der Menschenrechte. Sie appellierten an die Behörde, Herrn Jin freizulassen. Ein Beamter versprach, dass Herr Jin am nächsten Morgen gegen 10:00 Uhr freigelassen werden würde. Herr Jin wurde jedoch am 7. September gegen 2:00 Uhr morgens in die Abschiebehaft überführt.

Nach koreanischem Recht haben Personen sieben Tage Zeit, um Einspruch zu erheben. Danach wird über ihr Bleiberecht entschieden. Wenn sie nicht bleiben dürfen, werden sie in Abschiebehaft genommen. Die Behandlung von Herrn Jin ist sehr ungewöhnlich, da das koreanische Justizministerium die sieben Tage Einspruchsfrist gestrichen hat.

Kritik an der koreanischen Regierung für ihre Nachgiebigkeit gegenüber der KPCh

Der koreanische Dalun Dafa Verein protestiert gegen die Handlungen der koreanischen Regierung. Der Vereinsvorsitzende sagte: „Seit Juli 2009 wurden 10 Falun Gong-Praktizierende aus Südkorea nach China abgeschoben. Seit 2006 gibt es weltweit keinen Fall, in dem Falun Gong-Praktizierende nach China ausgewiesen wurden, außer Russland, das einen Praktizierenden zurückschickte. Bis heute verfolgt die KPCh in Festlandchina die Falun Gong-Praktizierenden immer noch mit brutaler Gewalt. Es ist unmenschlich, Praktizierende dahin zurückzuschicken.“

Die Südkoreaner sind der Meinung, dass das Verhalten ihrer Regierung das Ansehen von Südkorea schwer schädige und nicht der Moral des koreanischen Volkes entspreche.

Koreanische Juristen sind der Meinung, dass die Regierung zu strenge Anforderungen an die Praktizierenden stelle, um den Asylstatus zu gewähren. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies die Auswirkungen des diplomatischen Drucks sind, die die KPCh ausgeübt hat. Das Verhalten der südkoreanischen Regierung verstößt außerdem gegen § 76 des Einwanderungsgesetzes, der besagt: „Ein Beamter des Justizministeriums kann Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, auf Befehl des Präsidenten eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, insbesondere wenn humanitäre Faktoren berücksichtigt werden müssen.“