Provinz Shandong: Alter Praktizierender in Zwangsarbeitslager gebracht

(Minghui.org) Am 4. August 2012 wurde der 65-jährige Herr Xu Yanjiang aus dem Dorf Xinglong, Stadt Jinan, verhaftet als er Shen Yun DVDs verteilte. Man brachte ihn in die Haftanstalt Zhangzhuang. Die Polizei meinte, er würde für zwei Wochen eingesperrt werden. Seine Familie ging zu den zuständigen Abteilungen, um seine Freilassung zu erwirken doch jede Abteilung schob die Verantwortung von sich ab und weigerte sich, ihn freizulassen. Zwei Wochen später brachte die Polizeistation Ganshiqiao Herrn Xu heimlich in das Männerzwangsarbeitslager Nr. 2 in Jinan. Als die Familie erfuhr wo Herr Xu eingesperrt war und dort hinging, um seine Freilassung zu verlangen verwehrte das Arbeitslager ihr den Zutritt.

Herr Xu Yanjiang litt früher an vielen Krankheiten: Hepatitis, hoher Fettgehalt im Blut und Rachenkatarrh. Jahrelang konnte er keine körperliche Arbeit verrichten. Er war von Zeit zu Zeit im Krankenhaus und musste täglich Medikamente einnehmen. Als er 1998 begann, Falun Gong zu praktizieren, wurden alle seine Krankheiten geheilt. Er erklärte beständig der Öffentlichkeit die Wahrheit über Falun Gong und die Verfolgung und wurde deshalb von der kommunistischen Partei Chinas (KPCh)verfolgt. Früher wurde er verhaftet, weil er in Peking die wahren Umstände der Verfolgung erklärte und den Menschen davon erzählte, wie gut Falun Gong ist. Zweimal erpresste die Polizei Geld von ihm und schlug ihn zusammen.

Am 16. August 2012 ging Herrn Xus Familie zu der Haftanstalt. Sie musste 200 Yuan zahlen, um in der Haftanstalt mit ihm zusammen zu essen; ansonsten hätte man ihr nicht erlaubt, ihn zu sehen. Die Familie stimmte zu und traf ihn endlich.

Sobald Herr Xu verhaftet war, trat er aus Protest in den Hungerstreik. Die Gefängniswärter in der Haftanstalt waren um seinen gesundheitlichen Zustand besorgt, wenn er weiter im Hungerstreik blieb, jedoch nur, weil sie wussten, dass das Arbeitslager ihn nicht aufnehmen würde, wenn er die körperliche Untersuchung nicht bestünde. Die Wärter wussten, dass das Arbeitslager ihn bereits früher im Jahr 2011 nicht aufgenommen hatte, weil der die körperliche Untersuchung nicht bestanden hatte. Sie dachten, wenn Herr Xu weiterhin für zwei Wochen im Hungerstreik bliebe, dann würde er die körperliche Untersuchung wieder nicht bestehen und so versuchten sie ihn auf alle möglichen Weisen zum Essen zu bewegen. Sie gaben ihm sogar Tofu Eintopf weil er keine Zahnprothese hatte und kein festes Essen zu sich nehmen konnte. Sie erklärten ihm, falls er nicht äße, würden sie dafür bestraft werden. So begann der gutherzige Herr Xu zu essen.

Die Wärter erklärten seiner Familie, dass er am 18. August freigelassen würde, doch an diesem Tag erhielt die Familie keine Nachricht. Am Abend gingen die Polizisten der Polizeistation Ganshiqiao zum Dorfkomitee Xinglong und holten auch Herrn Xus Familie dazu. Sie erklärten der Familie, dass Herr Xu in ein Arbeitslager gebracht worden war und verlangten von seiner Frau, die Papiere zu unterschreiben. Als sie sich weigerte, unterschrieben die Polizisten einfach mit dem Namen von Herrn Xus Frau.

Als die Familie nach Herrn Xus Aufenthaltsort fragte, weigerten die Polizisten sich, irgendetwas zu sagen. Die Familie erklärte ihnen: „Xu Yanjiaang infizierte sich mit 30 Jahren mit Hepatitis und konnte nicht mehr arbeiten. Zusätzlich hatte er einen hohen Fettgehalt im Blut und musste jedes Jahr Bluttransfusionen bekommen und seine Familie konnte sich die medizinischen Kosten nicht mehr leisten. Als er Falun Gong praktizierte verschwanden alle seine Krankheiten und er konnte wieder zur Arbeit. Weil er von Dafa profitiert hat, erzählte er anderen Menschen davon, wie gut es ist, in der Hoffnung, dass es ihnen auch helfen könnte. Was ist daran falsch?“ Die Polizisten hörten schweigend zu und gingen dann.

Am 20. August ging Herrn Xus Angehörige erneut zur Polizeistation Ganshiqiao, um nach seinem Aufenthaltsort zu fragen; doch die Polizisten ignorierten sie und antworteten nicht.

Am 28. August fand seine Familienangehörigen heraus, dass er im Männerzwangsarbeitslager Nr. 2 Jinan eingesperrt war. Sie gingen dorthin, um sich nach ihm zu erkundigen. Der Wachmann am Eingang suchte lange Zeit, doch fand seinen Namen nicht. Später erklärte die Familie dem Wachmann, dass Herr Xu ein Falun Gong-Praktizierender ist. Daraufhin fragte der Wachmann, weshalb sie das nicht gleich gesagt hätten? Offensichtlich weiß die KPCh, dass es unrechtmäßig ist, Falun Gong-Praktizierende einzusperren, weshalb diese nicht im offiziellen Gefangenenverzeichnis zu finden sind sondern in einem extra Buch geführt werden. Während der Druck der Stimme der Gerechtigkeit aus Übersee eindringlicher wird, wurde die KPCh noch heimlichtuerischer dabei ihre Verbrechen zu verbergen.

Als die Familie den Wachmann am Eingang bat, sie hinein zu lassen, erklärte ihr dieser, dass sie nichts darüber sagen solle, dass Falun Gong gut ist, ansonsten dürfte sie ihn nicht sehen. Als die Familie hineinging verhielten sich alle Wachmänner einschüchternd. Die Wachmänner verlangten von ihr, Falun Gong zu beschimpfen, sonst würden sie sie Herrn Xu nicht sehen lassen. Die Familie erklärte ihnen, dass seine Krankheiten geheilt wurden, weil er Falun Gong praktiziert, wie könnte sie da Falun Gong beschimpfen? Daraufhin meinten die Wachmänner, dass Herr Xu sich geweigert hatte “umerzogen“ zu werden und sie ihn deshalb nicht sehen dürfte. Da sie keine andere Wahl hatte, hinterließ die Familie etwas Kleidung für ihn und ging wieder.

Die Familie gab die Bemühungen, Herrn Xu zu sehen, nicht auf und suchte die Polizeistation Ganshiqiao auf. Die Justizstelle für Zeugenaussagen, das Büro für Zivilangelegenheiten, das Petitionsbüro des Bezirks und die Justizabteilung der Provinz. Alle diese Abteilungen wichen der Angelegenheit aus und meinten, sie wären nicht zuständig. Am Schluss kontaktierte die Familie das Verwaltungsbüro der Arbeitslager der Provinz. Die Mitarbeiter wichen der Angelegenheit nicht aus und informierten die Familie darüber, dass was das Arbeitslager getan hätte gegen die Vorschriften verstoße. Sie informierten die Familie, dass sie Herrn Xu nicht sehen konnte, weil sie ihren Nachweis über ihren ständigen Wohnsitz nicht dabei hatte. Doch als die Familie erneut und diesmal mit dem Nachweis zum Arbeitslager ging, geschah dieselbe Sache erneut. Das Arbeitslager verhielt sich erneut widersinnig und ließ die Familie Herrn Xu nicht sehen.

Nun erkannte die Familie, dass das Verwaltungsbüro der Arbeitslager sie belogen hatte, deshalb gingen sie erneut dorthin und stellten die Beamten zur Rede. Diese änderten ihre vorherige Erklärung und meinten, jedes Arbeitslager hätte seine eigenen Regeln, nach denen man sich richten müsse. Sie bestätigten auch, dass wenn ein Falun Gong-Praktizierender nicht „umerzogen“ würde, dann dürfe er seine Familie nicht sehen. Die Familie hatte wieder keine andere Wahl als aufzugeben und heimzugehen.