Vier weibliche Praktizierende aus der Stadt Ruichang illegal verurteilt

(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierenden Frau Yao Fenglan, Frau Zhang Daidi, Frau Han Yuming und Frau Zhou Meili wurden am 11. Juli 2011 von der örtlichen Polizei verhaftet, während sie Flyer über die Fakten der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas in der Stadt Ruichang verteilten. Drei Monate später, am 12. Oktober 2011, wurden sie von den Behörden in Ruichang vor Gericht gestellt. Drei Menschenrechtsanwälte aus Peking waren zu ihrer Verteidigung anwesend.

Für ihre Beweisführung der Verteidigung erhielten die Anwälte der Praktizierenden lang anhaltenden Applaus von den Zuhörern im Gerichtssaal. Schließlich musste das Verfahren wegen ungültiger Beweise der Anklage vertagt werden. Jedoch verurteilten am 16. Dezember 2011 die Richter am Gerichtshof Ruichang die Praktizierenden illegal zu drei Jahren Haft.

In der Verhandlung am 12. Oktober brachten die Verteidiger vor: „Unsere Mandanten praktizieren Falun Gong wegen ihres Glaubens; sie gehören keiner Organisation an, und es gibt keinen Schaden, der eine Strafverfolgung verlangen würde. Auch die in Verbindung mit Falun Gong stehenden Bücher und CDs, welche die Polizei erhielt, sind Dinge, die sie besitzen dürfen. Gemäß Artikel 35 der Verfassung und den Bestimmungen des Artikels 36 sind ihre Handlungen im Einklang mit der Verfassung. Das "Verbrechen", mit welchem unsere Mandaten belegt werden – das Praktizieren einer bösen Religion, um den Vollzug des Gesetzes zu untergraben – ist nicht haltbar, so dass sie freigesprochen und freigelassen werden müssen.“

Die Anwälte ersuchten die Richter, die Verfassung und die Rechte der Bürger zu respektieren, Mut zu haben, die Gerechtigkeit aufrecht zu erhalten und zu tun, was richtig ist, die Angeklagten freizusprechen und freizulassen.

In der Tat üben Praktizierende nicht nur ihr verfassungsmäßiges Recht auf Redefreiheit aus, wenn sie Flyer verteilen, sie wahren auch das Recht, andere die Wahrheit wissen zu lassen. Somit sind sie nicht nur unschuldig, sondern auch beachtenswert. Die Kommunistische Partei, die Falun Gong unter dem Deckmantel des Gesetzes unterdrückt, ist die wahre Schuldige und untergräbt das Gesetz.

Einige Beamte waren so aufgeregt, als sie hörten, dass Anwälte aus Peking zur Verteidigung der Praktizierenden in die Stadt kommen würden, dass sie zur Verhandlung kamen. Nach der Anhörung im Gerichtssaal begannen sie zu verstehen, dass das, was die Praktizierenden tun, vollkommen legal ist, und dass die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Gericht Verbrechen gegen Falun Gong begehen.

Auch Familienmitglieder der Praktizierenden, die bisher glaubten, dass das Üben von Falun Gong illegal sei, erkannten, dass es in Wirklichkeit das Regime war, das die Menschen betrogen und Verbrechen begangen hat. Die Leute waren so empört, dass sie den Gerichtsaal verließen und den Staatsanwalt bloßstellten und zurechtwiesen.

Jedoch wurden die Richter am 16. Dezember 2011 von Behörden der KPCh gezwungen, die Praktizierenden zu drei Jahren Gefängnis zu verurteilen, obwohl keine Beweise gegen sie vorlagen. Das Gericht hat bisher nur die Anwälte der Praktizierenden benachrichtigt, aber weder die Praktizierenden selbst, noch ihre Familien.

In den vergangenen 12 Jahren basierte nicht eine einzige Verfolgungspolitik der kommunistischen Partei gegen Falun Gong auf dem chinesischen Recht.