Frau Zhang Chunxian wird im Zwangsarbeitslager gefoltert; ihr Anwalt darf sich nicht mit ihr nicht treffen

(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierende Frau Zhang Chunxian wurde am 13. April 2012 verhaftet und später in das Zwangsarbeitslager für Frauen in die Provinz Hebei gebracht. Dort blieb sie ein Jahr. Als ihre Familie sie am 5. Juni 2012 besuchte, erzählte sie, dass die Strafgefangene Zhang Nana sie beleidigt und körperlich misshandelt habe. Dabei schien es, dass die Wärterinnen die Strafgefangene unterstützt hätten. Die Wärterinnen und die Leitung des Zwangsarbeitslagers beeinträchtigen die Arbeit ihres Anwalts, indem sie nicht zulassen, dass er sich mit ihr trifft.

Ein Jahr illegal verhaftet und gefoltert

Mehr als zehn Polizisten verschafften sich am frühen Morgen des 13. April 2012 gewaltsam Zutritt zu Frau Zhangs Wohnung, durchsuchten sie und nahmen sie fest. Sieben Tage später, am 20. April 2012, wurde Frau Zhang in das Zwangsarbeitslager für Frauen in der Provinz Hebei gebracht.

Als ihre Familie sie am 5. Juni 2012 besuchte, wirkte Frau Zhang niedergeschlagen, hatte unordentliche Haare und war den Tränen nahe. Auf die Frage, ob man sie schlecht behandeln würde, antwortete sie, dass die Strafgefangene, mit der sie Zelle teile, sie häufig foltern würde. Diese Strafgefangene war in den Zwanzigern und vermutlich eine Drogenabhängige. Frau Zhang erzählte, dass sie sie einmal an den Haaren gepackt und ihren Kopf gegen eine Wand gestoßen hätte. Sie hätte Frau Zhang sogar gedroht, dass sie sie gnadenlos zusammenschlagen würde, falls sie sich über sie beschweren würde. Die arrogante Haltung dieser Gefangenen und ihre straffreie Handlungsweise lässt vermuten, dass die Wärterinnen sie dazu angestiftet haben.

Die Wärter behindern Frau Zhangs Anwalt

Nachdem Frau Zhang in das Zwangsarbeitslager für Frauen in der Provinz Hebei gebracht wurde, engagierte ihre Familie einen Anwalt, um diesen Fall zu überprüfen. Am 25. April 2012 wollten sie gemeinsam mit dem Anwalt Frau Zhang besuchen. Als sie am Eingangstor des Zwangsarbeitslagers ankamen, hielt der Wärter den Anwalt absichtlich auf und beschimpfte ihn sogar. Später kamen zwei Personen der Verwaltungsleitung heraus, denen der Anwalt seine anwaltliche Zulassung, die Vollmacht der Familie und weitere Dokumente vorzeigte. Dennoch wurden sie nicht hereingelassen. Der Anwalt sollte einen Beweis erbringen, dass er nicht Falun Gong praktiziert. Andernfalls würde er sich nicht mit Frau Zhang treffen dürfen.

Später wendeten sich der Anwalt und die Familie an die Verwaltungsbehörde für Umerziehung durch Arbeit in der Provinz Hebei, um sich nach einer entsprechenden Vorschrift zu erkundigen. Sie bekamen jedoch keine positive Antwort und sollten warten, bis sie angerufen würden. Später erhielten sie die Information, dass sie die entsprechende Vorschrift suchen müssten, da es eine Vorschrift des Büro 610 sei.

Am 28. Mai 2012 ging Frau Zhangs Familie mit dem Anwalt in das Zwangsarbeitslager, um ihren Termin mit dem Management wahrzunehmen. Ein Mitarbeiter des Anwalts hatte im Vorfeld den Termin um 14:00 Uhr mit dem Management vereinbart. Als sie jedoch zu diesem Zeitpunkt am Haupttor ankamen, ließ sich niemand vom Management blicken, um sich mit ihnen zu treffen. Der Anwalt rief dann in der Abteilung an; lange Zeit nahm niemand den Anruf entgegen. Als schließlich jemand den Anruf annahm, behauptete diese Person, dass er/sie nicht im Management tätig sei.

Später konnten sie durch die Verwaltungsbehörde für Umerziehung durch Arbeit der Provinz Hebei einen Mitarbeiter des Managements erreichen. Dieser nahm sämtliche angeforderten Dokumente in Empfang und forderte die Familie und den Anwalt auf, draußen zu warten. Eineinhalb Stunden später kam dieser Mitarbeiter wieder hinaus und erklärte ihnen, dass sie Frau Zhang nicht besuchen dürften, weil auf dem Zertifikat der Polizeidienststelle nicht angegeben sei, dass der Anwalt kein Falun Gong-Praktizierender sei.

Daraufhin kontaktierte der Anwalt die stellvertretende Leiterin des Zwangsarbeitslagers, Fong Kezhuang, und erklärte ihr das Problem. Sie legte jedoch den Telefonhörer auf und ließ ihn nicht ausreden. Er rief noch mehrmals im Zwangsarbeitslager an, aber niemand nahm die Anrufe entgegen.