Frau Li Shanshan im Zwangsarbeitslager inhaftiert, Familienbesuch 6 Monate lang untersagt

(Minghui.org) Am 24. Mai 2012 wollte Herr Zhou Xiangyang seine Frau Li Shanshan an einem Besuchstag im Frauen Zwangsarbeitslager in Begleitung eines Anwalts besuchen. Zhou Xiangyang ist ein Falun Gong Praktizierender, der gerade nach einem einjährigen Haftaufenthalt aus dem Gangbei Gefängnis in Tianjin entlassen wurde. Das Zwangsarbeitslager hat das Besuchsverfahren für Frau Li besonders schwierig gestaltet und die Besuche verhindert und dies bereits seit sechs Monaten.

Das Frauenzwangsarbeitslager befindet sich an der Shitong Straße in Shijiazhuang. Es ist ein Ort, in dem Falun Gong Praktizierende verfolgt werden. Seit 2006 wurden Tausende von Falun Gong Praktizierende hier inhaftiert. Die Wärter wurden mit Gewinnversprechungen der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) angeworben, um die Falun Gong-Praktizierenden zu verfolgen. Sie beschimpfen, schlagen und misshandeln die Praktizierenden, um sie damit zu zwingen, ihrem Glauben abzuschwören. Viele Praktizierende wurden verletzt und arbeitsunfähig, andere wiederum erlitten einen physischen Zusammenbruch aufgrund der intensiven Verfolgung in diesem Zwangsarbeitslager.

Herr Zhou Xiangyang ging am 22. Mai in Begleitung eines Anwalts in das Lager und bat darum, sich mit seiner Frau Li Shanshan treffen zu dürfen. Zwei Wärter mit Namen Zhang (Badge Nr. 1356073) und Li (Badge Nr. 1356071) sagten zu ihm, dass es keinem von ihnen erlaubt sei, Frau Li zu besuchen. Sie erwähnten die illegale Anforderung, dass sie von der lokalen Polizeistation den Beweis erbringen müssten, nicht Falun Gong zu praktizieren. Als sie gefragt wurden, wer solche Regeln aufgestellt habe, antworteten die Wärter, dass sie das nicht wüssten.

An diesem Nachmittag gingen Herr Zhou und sein Anwalt in das Büro des Zwangsarbeitslagers in Hebei, in dem sie einen Beamten mit namens Hao trafen. Hao sagte, dass sie eine Erklärung vorweisen müssten, die besage, dass sie nicht Falun Gong praktizieren würden. Der Anwalt antwortete darauf: „Gemäß dem Verfahrensrecht des Gesetzes und des Gesetzes für Anwälte benötigen die Anwälte die `drei Befugnisse´, um eine Untersuchung vorzunehmen. Ich habe diese drei Befugnisse. Wieso gibt es hier nun zusätzliche Anforderungen?“ Der Beamte Hao antwortete darauf, dass dies eine Maßnahme sei, die aus einem Dokument aus dem Jahr 2010 des Provinzkomitee Hebei stamme. Weiter erwähnte er, dass dies ein Geheimdokument sei, somit könne er keine weiteren Details sagen, zudem könnten die anderen das Dokument nicht finden. Zhou Xiangyang und sein Anwalt suchten später noch die Justizabteilung von Hebei auf. Eine Person mit dem Namen Wu von der Aufsichtskommission hörte sich den Kommentar des Anwaltes an und sagte anschließend, dass er es seinem Abteilungsleiter, dem Sekretär Li, weitermelden werde. Man werde dem Anwalt am Morgen des 23. Mai eine Antwort geben.

Als der Anwalt Wu am 23. Mai anrief, sagte er, dass er den Beamten Hao vom Büro des Zwangsarbeitslagers anrufen und ihm die Situation erklären würde. Auch von dem Sekretär Li berichtete er. Wu sagte dann dem Anwalt, dass er den Anforderungen des Büros des Zwangsarbeitslagers nachkommen müsse. Doch der Anwalt erwiderte, dass die Anforderungen illegal seien und dass es das Recht der Bürger sei, seine Familienangehörigen zu treffen. Im Weiteren führte er aus, dass die Abteilung für Zwangsarbeitslager und zugehörige Abteilungen nicht das Recht hätten, zusätzliche Bedingungen aufzustellen, um das Recht seinen Bürgern abzuerkennen.

Am Besuchstag, dem 24. Mai, hielten sich viele Familienangehörige nahe des Ausgangs auf. Der Wärter Zhang (Badge Nr. 1356073) fragte erneut nach der Erklärung bzgl. stellte Fragen, inwieweit man Falun Gong praktiziere. Herr Zhou antwortete: „Es gibt kein solches Gesetz. Wir waren beim Zwangsarbeitslager, doch dort konnten sie uns solche Dokumente nicht vorweisen. Das Treffen mit Familienangehörigen ist ein Recht und Ihre Anforderung ist illegal. Da dies ein Bestandteil der Justizabteilung ist, kann es darum keine weiteren illegalen Anforderungen geben. Meine Frau ist hier und ich weiß immer noch nicht, warum meine Frau hier festgehalten wird. Sie ist hier inhaftiert und Sie erlauben mir nicht, sie zu treffen. Ich weiß auch allgemein nichts über ihre Situation.“

Der Anwalt wies darauf hin, laut geltendem Recht die zusätzlichen Bedingungen, um Familienangehörigen zu treffen, gemäß der sogenannten internen Dokumente des Provinzialkomitees illegal seien. Er erwähnte, dass dies die Rechte der Bürger verletze und dies sei eine weitere Methode sei, Falun Gong-Praktizierende und deren Familienmitglieder zu verfolgen. Weiter sagte er, dass die Justizabteilung das bestehende Recht hindere, und das sei ein Fehlverhalten des Büros.

In diesem Lager warten viele Menschen darauf, ihre Familienmitglieder zu sehen, und sie sagen, dass dieses Lager sehr brutal sei. Da gab es auch noch einen anderen Anwalt einer Anwaltskanzlei in der Hebei Provinz, der hierher kam, um einige administrative Nachprüfungen für einen Petitionär anzustellen. Nach einem Gespräch mit ihm erklärte der Anwalt klar und deutlich, dass das Besuchsrecht das höchste Grundrecht sei,und es illegal sei, dieses jemandem abzuerkennen.

Frau Li Shanshan von Fengrun in Tangshan hat einen Universitätsabschluss der Verwaltungsabteilung für ausländische Sprachen an der Universität in Hebei gemacht. Sie wird nun seit 15 Monaten festgehalten aufgrund ihrer Petition zur Freilassung ihres Ehemannes Zhou Xiangyang. Sie stand immer loyal zu Herr Zhou und wartete sieben Jahre lang, in denen sie immer wieder Petitionen einreichte. Um Zhou Xiangyang zu retten, den sie kurz, bevor er vor einem Jahr inhaftiert wurde, heiratete, schrieb sie einen öffentlichen Brief in ihrer Heimatstadt, den 2000 Menschen unterzeichneten.

Zhou Xiangyang war als Ingenieur in der Prüfungs- und Designabteilung Nr.3 in Tianjin tätig. Er wurde im Jahre 2003 im Mai inhaftiert und danach zu einer 9-jährigen Haftstrafe verurteilt. Am 9. August 2004 wurde er in das Gefängnis von Gangbei in Tianjin gebracht. Er wurde von Wärtern in der Nacht mit Elektrostäben geschockt. Sein Körper war mit Verletzungen übersät. Über 30 Tagen lang wurde er Tag und Nacht am Schlafen gehindert. Er wurde viele Male auch in eine schmale Einzelzelle verfrachtet und mit Fußfesseln am Boden festgemacht. Einmal sperrte Wärter Zhang Shilin ihn für 4 Monate in eine Einzelzelle und fesselte ihn mit Fußfesseln am Boden. Danach begann er aus Protest mit einem Hungerstreik, der über ein Jahr lang andauerte. Im April und Mai 2009 wurde Herr Zhou zweimal zur Notfallhilfe in das Xinsheng Spital und das Gefängniskrankenhaus überführt.

Aufgrund seiner schwachen Konstitution wurde er am 28. Juli 2009 für die ärztliche Behandlung freigelassen.

Als sie am 29. Oktober 2011 versuchte, ihren Mann von der Folter im Gangbei Gefängnis in Tianjin zu erretten, der geschwächt aufgrund seines einjährigen Hungerstreikes im Sterben liegt, wurde Li Shanshan durch die Polizei des Sicherheitsbüros von Tangshan verhaftet. Man lieferte sie in das Zwangsarbeitslager Nr.1 in Hebei ein und überführte sie danach in das Frauen Zwangsarbeitslager in Shijiazhuang.