Anwälte von Falun Gong-Praktizierenden werden bei ihren Verteidigungshandlungen massiv behindert
(Minghui.org) Vier Anwälten aus Peking wurde von den Haftanstalten verboten, ihre Mandanten, die Falun Gong-Praktizierenden Yang Meijuan, Jiang Shuhong, Sui Yuhong, Wang Mingliang und Jiang Yongzhan, zu besuchen. Die Gerichte behinderten sie massiv bei ihrer Arbeit.
Am 20. August 2012 fanden sich vier Anwälte aus Peking in Longkou, Provinz Shandong ein, um die Falun Gong-Praktizierenden Yang Meijuan, Jiang Shuhong, Sui Yuhong, Wang Mingliang und Jiang Yongzhan bei ihrem Prozess im lokalen Gericht für den darauffolgenden Tag beizustehen. Sie stellten Besuchsanträge, um ihre Mandanten in den Haftanstalten besuchen zu können, und reichten beim Gericht Unterlagen zur Verteidigung ihrer Mandanten ein. Daraufhin verboten die Haftanstalten die Mandantenbesuche und die Gerichte behinderten die Anwälte massiv bei ihrer Arbeit.
Mandantenbesuch abgelehnt
Am Morgen des 20. August versuchte der Strafverteidiger Dong Qianyong, seinen Mandanten Herrn Wang Mingliang in der Haftanstalt Zhangjiagou in Longkou zu besuchen. Der diensthabende Polizist lehnte seinen Antrag ab.
Der Strafverteidiger Dong besorgte sich daraufhin die Erlaubnis von der Haftanstaltsleitung und suchte erneut die Anmeldestelle der Haftanstalt auf, doch der diensthabende Polizist lehnte auch diesmal seinen Antrag ab. So setzte sich Strafverteidiger Dong mit dem Disziplinarausschuss der Städte Yantai und Longkou in Verbindung und rügte das rechtswidrige Verhalten der Haftanstalt.
Am nächsten Tag ging Strafverteidiger Dong, diesmal zusammen mit einem weiteren Anwalt, wieder zur Haftanstalt, um seinen Mandanten zu besuchen. Dieses Mal wurden sie von dem diensthabenden Polizisten (Polizei-Nr. 045482) mit folgenden Worten angeschrien: „Komm bloß nicht wieder zu mir! Ich bin nicht im Dienst. Hast du mich nicht beim Disziplinarausschuss gemeldet?“ Als der Anwalt fragte, auf welcher rechtlichen Grundlage die Ablehnung seines Besuchsantrages erfolge, wurde ihm vom Polizisten entgegengehalten: „Du hättest eben nicht versuchen sollen, einen Falun Gong- Praktizierenden zu verteidigen.“ Anschließend jagte der Polizist die beiden Anwälte davon. Die beiden Anwälte versuchten daraufhin, mit anderen Polizisten zu reden. Eine Polizistin spottete: „Du kannst dich beschweren, wo du [Anmerkung: im Sinne von: … es wird nichts nutzen].“ Der diensthabende Polizist lehnte es ab, die Unterlagen der Anwälte anzunehmen. Ein anderer Polizist fluchte laut über sie und schob die beiden Anwälte beiseite.
Herr Wang Guangqi, der Strafverteidiger von Frau Jiang Shuhong, musste am selben Nachmittag ähnliche Erfahrungen machen. Als er den Besuchsantrag in der Yantai Haftanstalt einreichen wollte, wurde ihm gesagt, dass der Antrag abgelehnt werde. Als der Anwalt nach dem Grund fragte, hieß es: „Es gibt keinen Grund, Besuche sind [für Falun Gong-Praktizierende] einfach nicht erlaubt.“
Gericht verweigert die Annahme der Verteidigungsunterlagen
Am 20. August ging Anwalt Lan Zhixiu zum Gericht, um Verteidigungsunterlagen für seinen Mandanten einzureichen. Dazu versuchte er, zunächst den obersten Richter Li Wen zu kontaktieren. Die Sekretärin teilte dem Anwalt mit, dass der Richter gerade in einem Meeting sei, und bat ihn zu warten. Der Anwalt wartete fast zwei Stunden, bekam den Richter aber nicht zu Gesicht. Daraufhin fragte er nach dem Vorsitzenden des Gerichtes. Ihm wurde gesagt, dass der Vorsitzende des Gerichtes nicht da sei. So wandte sich der Anwalt an dessen Stellvertreter. Dieser lehnte es ab, etwas für den Anwalt zu tun, mit der Ausrede, es sei nicht sein Zuständigkeitsbereich. Da im Büro, das für diese Angelegenheiten zuständig ist, niemand anwesend war, versuchte der Anwalt bei einer Büroangestellten sein Glück. Diese nahm die Unterlagen des Anwalts zunächst entgegen. Als ihr jedoch jemand etwas ins Ohr flüsterte, reagierte sie panisch und gab die Unterlagen schnell wieder zurück.
Zur selben Zeit versuchte ein weiterer Anwalt, seine Verteidigungsunterlagen beim Gericht einzureichen. Auch diese Unterlagen wurden nicht angenommen. Daraufhin wandten sich die beiden Anwälte an die zuständige Beschwerdestelle. Der Stellvertretende Vorsitzende des Gerichts erklärten den Anwälten: „Wir können Ihre Unterlagen nicht akzeptieren. So wie bei allen anderen Problemen kann nur der Zuständige Ihre Unterlagen entgegen nehmen. Ich bin dazu nicht befugt. Die morgige Gerichtsverhandlung wurde vertagt. Der oberste Richter Li wen hat eine akute Blinddarmentzündung und wurde ins Krankenhaus eingeliefert.“
Am nächsten Morgen versuchten die vier Anwälte erneut, ihre Unterlagen beim Gericht einzureichen. Die Sekretärin des Gerichts verwies die Anwälte an einen Büroangestellten namens Liu, der das Gespräch beendete, bevor einer der Anwälte sein Anliegen vortragen konnte. Daraufhin gingen die Anwälte erneut zur Beschwerdestelle. Ein Angestellter namens Jiang sagte ihnen dort, er würde versuchen, ihnen zu helfen, doch nichts geschah. So versuchten die Anwälte bei der Annahmestelle für neue rechtliche Angelegenheiten ihr Glück. Ein Richter nahm ihre Unterlagen entgegen und begann sie zu lesen. Aber nachdem eine Polizistin (Dienstmarken-Nr. 0311) zum Richter hinüberging und ihm etwas ins Ohr flüsterte, änderte sich augenblicklich sein Verhalten. Der Richter erklärte den Anwälten dann, dass er bei dieser Angelegenheit nicht zuständig sei und sie zum Gericht gehen sollten.
Keine der kontaktierten Personen nahm die Unterlagen der Anwälte, die für die Verteidigung ihrer Mandanten unbedingt erforderlich waren, entgegen, obwohl sie nach den rechtlichen Bestimmungen des Landes dazu verpflichtet gewesen waren. Jede Dienststelle lehnte es mit der Begründung ab, nicht zuständig zu sein, und verwies die Anwälte an eine andere Stelle. Die Anwälte verurteilten das unverantwortliche und zudem illegale Verhalten des Gerichtes aufs Schärfste. Schließlich nahm die Beschwerdestelle ihre Unterlagen entgegen.
Familienangehörige werden unter Druck gesetzt
Seit dem 10. August 2012 werden die Familienangehörigen der oben genannten Praktizierenden durch den Leiter des Büro 610 schikaniert und unter Druck gesetzt. So erklärte dieser dem Sohn des Praktizierenden Jiang Yongzhan, dass sein Vater freigelassen werde, wenn dieser seinen Glauben aufgebe.
Zwei Personen, die angaben, von der Regierung zu sein, versuchten zudem, die Familie des Praktizierenden Jiang Shuhong davon abzubringen, Anwälte aus Peking zu beauftragen. Der oberste Richter Li Wen verhörte den Praktizierenden Jiang Yongzhan und wollte von ihm wissen: „Wer hat Ihnen diese Anwälte aus Peking besorgt? Wer unterstützt Sie? Wo haben Sie das Geld her, um sie zu bezahlen?
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