Anwaltskanzleien schließen sich ihren Klienten an und fordern Absetzung der korrupten Gerichtsbeamten

(Minghui.org) Am 21. August 2013 verhandelte das Kreisgericht Yilan in der Provinz Heilongjiang die Fälle der vier Falun Gong praktizierenden Frauen Fei Shuqin, Lu Fengyun, Chen Yan und Jiang Lianying.

Frau Fei verlor während der Verhandlung das Bewusstsein und wurde mit einem Krankenwagen in ein Krankenhaus gebracht. Nachdem sie wiederbelebt worden war, wurde sie in den Gerichtssaal zurückgebracht und die Verhandlung wurde fortgesetzt.

Um zu verhindern, dass die Falun Gong-Praktizierenden einen entsprechenden Rechtsbeistand hatten, wurden ihre Anwälte vom Kreisgericht Yilan nicht über die Verhandlungstermine informiert, sondern bedroht. Als es die Verteidiger schließlich geschafft hatten, der Verhandlung beizuwohnen, wurden sie vom Richter und vom Gerichtspersonal schikaniert, indem sie unterbrochen wurden und man ihre Mikrofone abschaltete, wenn sie sprachen.

Laut Artikel 32 des Richtergesetzes der Volksrepublik China dürfen Richter ihre „Amtsgewalt nicht missbrauchen und gegen die Rechte, die Personen rechtmäßig zustehen, verstoßen“. Es ist nicht zulässig, dass Richter Pflichten vernachlässigen, die zu ernsthaften Konsequenzen für die beteiligten Parteien führen können. Acht Anwälte reichten am 15. August 2013 Klage gegen Zhang Anke, den vorsitzenden Richter des Kreisgerichts Yilan, ein. Sie klagen ein, dass Richter Anke entfernt wird und sie fordern außerdem die Absetzung von Lu Shoufang von den Positionen des vorsitzenden Richters und des Vizepräsidenten des Kreisgerichts Yilan.

Kläger:

Li Xiongbing, Pekinger Anwaltskanzlei Kuntai Jiang; Yibing, Anwaltskanzlei, China Bank Peking; Mao Hongwei, Anwaltskanzlei Shidai für die Bevölkerung in Guangdong; Dong Qianyong, Anwaltskanzlei Jingchang in Peking; Guo Haiyue, Anwaltskanzlei Daoheng in Peking; Ma Gangquan, Anwaltskanzlei Mo Shaoping in Peking; Li Changming, Anwaltskanzlei Luohui Dunhuang in Peking; Li Hongxiu, Anwaltskanzlei Lihongxiu in Peking.

Angestrebte rechtliche Maßnahme:

Diese Klage basiert auf dem Richtergesetz der Volksrepublik China. Die Kläger fordern, dass der ständige Untersuchungsausschuss des Kreises Yilan in Bezug auf die Richter Zhang Anke und Lu Shoufang ermittelt. Diese Richter befahlen rechtswidrig den Anwälten der Falun Gong-Praktizierenden, ihre religiöse Einstellung gegenüber der Justizbehörde offen zu legen (ob die Anwälte Falun Gong-Praktizierende seien oder nicht), bevor sie eine Erlaubnis zur Verteidigung ihrer Klienten in Erwägung zogen. Die beiden Richter missbrauchten ihre richterliche Macht und nahmen den Anwälten das Recht, ihre Klienten zur verteidigen.  Zhang und Lus Handlungsweisen unterminieren ernsthaft die öffentliche Sicherheit und stellen eine Zuwiderhandlung gegen das Rechtssystem dar. Beim Ständigen Ausschuss des Kreises Yilan wird der Antrag gestellt, Zhang und Lu von ihren Posten zu entfernen.

Gesetzesübertretungen, in denen Anwälte ähnlich reagierten

Am 17. Juni 2013 verhandelte das Kreisgericht Yilan die Fälle der Falun Gong-Praktizierenden Mo Zhikui, Zhang Jinku, Sun Wenfu, Xu Feng und Li Dapeng. Mo Zhikuis Familie beauftragte zwei Anwälte aus Peking, Herrn Jiang Yibing und Herrn Li Xiongbing, um Mo Zhikui zu vertreten. Die Gerichtsbeamten hinderten jedoch rechtswidrig den Anwalt Xiongbing daran, den Gerichtssaal zu betreten. Obwohl es dem anderen Anwalt Jiang Yibing gelang, den Gerichtssaal zu betreten, störte ihn Zhang, der vorsitzende Richter des Gerichts, wiederholt und hinderte ihn an der Verteidigung seines Klienten.

Am 31. Juli 2013 verhandelte das Kreisgericht Yilan gleichermaßen gegen Dong Qianyong, Duan Shuyan und Meng Fanying. Zhang Huijuan beauftragte Mao Hongwei, einen Anwalt aus Canton, und Meng Fanying nahm sich Dong Qianyong, einen Anwalt aus Peking. Frau Meng benannte außerdem ihre Tochter Xing Cuicui zu ihrer Verteidigung. Die Gerichtsbeamten weigerten sich, die Anklageschrift an die Anwälte zu senden und richteten auch keine Zeiten ein, in denen die Anwälte die Akten durchsehen konnten. Außerdem behaupteten die Gerichtsbeamten zunächst, dass sie vergessen hatten, Frau Xing Cuicui über die Verhandlungstermine zu informieren. Infolgedessen weigerten sie sich zuzulassen, dass Frau Xing ihre Mutter verteidigte. Als Grund gaben sie an, dass die Justizbehörde dies nicht erlauben würde.

Weil Zhang Huijuan, Duan Shuyan und Meng Fanying keinen Rechtsbeistand hatten, sagten sie während der Verhandlung kein Wort. Das bedeutete, dass die erfundenen Beweise nicht angefochten wurden.

Während der Verhandlung von Zuo Zhenqi und Liu Fengcheng am 31. Juli 2013 wollte der vorsitzende Richter Zhang Anke von Zuo Zhenqis Anwalt, Herrn Shang Baojun aus der Pekinger Kanzlei Mo Shaoping, fordern, ein Zertifikat von der Justizbehörde zu beschaffen, dass er kein Falun Gong-Praktizierender sei. Herr Shang lehnte es ab, dieser Forderung nachzukommen. Die Gerichtsbehörden weigerten sich, die gerichtlichen Mitteilungen und die Zeiten, die zur Einsicht der Klienten-Akten festgelegt wurden, Herrn Shang zu senden.

Die Sache wurde noch verschlimmert. Die Behörde des Untersuchungsgefängnisses Harbin erlaubte nicht, dass Herr Shang, so wie es gesetzlich geregelt ist, seinen Klienten innerhalb von 48 Stunden sehen konnte. Die Beamten des Untersuchungsgefängnisses behaupteten, dass sie kein Treffen arrangieren konnten, weil das Gefängnis renoviert wurde. Herr Shang legte seine Verteidigung nieder, weil die Behörden alle seine Bemühungen vereitelt hatten, eine Verteidigung vorzubereiten.

Während der Verhandlung wurde Guo Haiyue, der Anwalt von Liu Fengcheng, wiederholt von Zhang Anke, dem vorsitzenden Richter, gestört. Zhang verbot Herrn Guo, Anmerkungen über die verfassungsmäßigen Vorschriften und das Wesen des Falles zu machen. Zusätzlich drehte Zhang absichtlich Herrn Guos Mikrofon ab, so dass dessen Äußerungen nicht gehört werden konnten.

Zhang Gangquan, der Anwalt der Angeklagten Chen Yan, Li Hongxiu, der Anwalt von Jiang Lianying, Li Changming, der Anwalt der Angeklagten Fei Shuqin, und Lin Qilei, der Anwalt der Angeklagten Lu Fengyun, wurden alle zur Justizbehörde beordert, um abzuklären, ob sie Falun Gong-Praktizierende seien oder nicht. Den Anwälten wurde mitgeteilt, dass sie ihre Aufträge erst bei Gericht einreichen konnten, wenn sie von der Justizbehörde als Verteidiger anerkannt worden seien. Laut Kreisgericht Yilan war diese Forderung obligatorisch und war vom Komitee für Politik und Recht verfügt worden.

Ning Yan war der Staatsanwalt für alle hier angeführten Fälle.

In der Strafprozessordnung der Volksrepublik China heißt es ganz eindeutig, dass die Bürger das Recht haben, Anwälte zu bestellen und dass ihre Familienangehörigen das Recht haben, sie zu verteidigen.

Das Kreisgericht Yilan hat die Durchsetzung von Rechtsvorschriften und das nationale Justizwesen unterminiert. Seine Verstöße müssen korrigiert werden, um die Rechtsstaatlichkeit zu schützen.

Die zweite Anwaltsgruppe reichte genau wegen der gleichen Fakten, die von den erstgenannten Anwälten in ihrer Klage gegen die Richter aufgeführt wurden, für ihre Klienten eine Klage ein.

Kläger:

Mo Zhikui, vertreten durch Li Xiongbing, Anwalt, Anwaltskanzlei Kuntai in Peking, und Jiang Yibing, Anwalt der Anwaltskanzlei China Bank in Peking, Zhang Huijuan, vertreten durch Mao Hongwei, Anwalt, Anwaltskanzlei Shidai für die Bevölkerung von Guangdong, Meng Fanying, vertreten durch Dong Qianyong, Anwalt, Anwaltskanzlei Jingchang Lof in Peking, Zuo Zhenqi, vertreten durch Shang Bojun, Anwalt, Anwaltskanzlei Moshaoping in Peking, Liu Fengcheng, vertreten durch Guo Haiyue, Anwalt, Anwaltskanzlei Daoheng in Peking.

Angeklagte:

Zhang Anke (Vorsitzender Richter), Lu Shoufang (Vizepräsident und Vorsitzender Richter), Ning Yan (Staatsanwalt)

Angestrebte rechtliche Maßnahmen:

Verbot für das Kreisgericht Yilan, weiterhin Menschen das Recht zu nehmen, sich verteidigen zu lassen und außerdem diejenigen im Gericht zu bestrafen, denen diese Rechte versagt wurden.

Aufhebung der Urteile gegen die oben genannten Falun Gong-Praktizierenden (Kläger), die Fälle sollen neu verhandelt werden und dabei soll den Angeklagten ermöglicht werden, ihre Rechte auszuüben, und es soll verfügt werden, dass die Richterschaft keine Gerichtsbarkeit über das Praktizieren von Falun Gong hat, da die Verfassung Glaubensfreiheit garantiert.