Polizei erfindet Beweise, um Praktizierende zu verurteilen (Provinz Hebei)
(Minghui.org) Ein aktueller Fall aus der Provinz Hebei zeigt, wie die Polizei versucht, Falun Gong-Praktizierende auf der Basis von konstruierten Beweisen zu verurteilen. Denn sind sie einmal in die Mühlen von Polizei und Justiz geraten, können Falun Gong-Praktizierende in China jederzeit zu beliebig langen Haftstrafen verurteilt werden, weil sie keine Rechte haben. Die Basis dessen sind meist eigens konstruierte Beweise, wie in diesem Beispiel aus der Provinz Hebei.
Im September 2013 fand ein Scheinprozess gegen zwei Praktizierende aus der Stadt Baoding statt. Frau Wang Manhong und Herr Song Guobin waren 16 Monate lang rechtswidrig inhaftiert. Danach fand eine Verhandlung vor dem Bezirksgericht Nanshi statt, die anhand von gefälschten Beweisen geführt wurde. Die Angeklagten mussten Gerichtsgebühren bezahlen, deren Höhe insgesamt dreimal geändert wurde. Schließlich wurde Frau Wang zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe und Herr Song zu zwei Jahren verurteilt.
Nach dem Urteil legte Wang Berufung beim mittleren Volksbericht der Stadt Baoding ein. Das Gericht ersuchte ihren Anwalt, die Verteidigungsschriften einzureichen, da die Verwaltung den Fall schriftlich ohne weitere Verhandlung lösen wollte.
Frau Wang und Herr Song waren am 4. Mai 2012 festgenommen worden. Als Begründung gab die Polizei an: „Wir verhaften Sie, weil die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) bald den 18. nationalen Kongress abhalten wird und Sie könnten womöglich Probleme verursachen. Wenn der Kongress vorbei ist, werden Sie freigelassen."
Doch es kam trotzdem anders. Nach dem Kongress hielt die Polizei die beiden Praktizierenden weiterhin fest. Auch nach einer 16-monatigen Haft unternahmen die Behörden große Anstrengungen, um Beweise gegen die Beiden zu fabrizieren. Die Verfolger kamen mit verschiedenen Versionen von Anschuldigungen, um sie anzuklagen.
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