Rechtswidrige Gerichtsverhandlung mit gefälschten Beweisen (Provinz Shanxi)

(Minghui.org) Das Pingding Gericht der Provinz Shanxi eröffnete am 28. November 2013 um 9:00 Uhr eine rechtswidrige Gerichtsverhandlung gegen den Falun Gong-Praktizierenden Lu Linsen. Erst eine Stunde nach Beginn der Verhandlung durften die Familienangehörigen und Zuhörer in den Gerichtssaal kommen.

Während der Verhandlung plädierte der Pekinger Verteidigungsanwalt auf „nicht schuldig“. Er analysierte gründlich die sogenannten Beweise, die die Staatsanwaltschaft vorgelegt hatte. Der anwesende Staatsanwalt, der Richter, die Polizisten und die Zuhörer konnten dem Plädoyer des Anwalts nichts entgegnen.

Einzelheiten zu dem Plädoyer des Anwalts

Herr Lu Linsen kommt ursprünglich aus Huang‘an und arbeitete seit mehreren Jahren in einer anderen Stadt. Er wird als ein anständiger und großherziger Mensch angesehen. Am 22. März 2012 wurde er von Polizisten, die ihn überwacht hatten, grundlos festgenommen und abgeführt. Anschließend gingen sie in seine Wohnung und durchsuchten sie. Der Anwalt machte in seinem Plädoyer darauf aufmerksam, dass die sogenannten „Beweise“ der Staatsanwalt nicht gesetzwidrig seien. Er hielt es für untragbar, einen Menschen dafür zu verurteilen. Der Staatsanwalt konnte nichts dagegen sagen.

Der Anwalt erklärte, dass sein Mandant ein gläubiger Mensch sei. Es sei sein gutes Recht, Unterlagen in seiner Wohnung zu haben, die die Wahrheit über Falun Gong beinhalten. Es sei völlig gerechtfertigt und gehöre allein zu seinem Glauben, so wie Christen die Bibel und die Buddhisten Sutren besitzen. Dies habe keinen negativen Einfluss auf die Gesellschaft und die Glaubensfreiheit werde durch das Gesetz geschützt. Auch die zahlreichen SMS, die sein Mandant verschickt habe, um über die wirklichen Gründe der Verfolgung zu informieren, habe keine schlechte Wirkung auf die Gesellschaft ausgeübt. Womit hat Herr Lu also gegen das Gesetz verstoßen?

Nach drei Debattenrunden während der Verhandlung war allen anwesenden Zuhörern klar, dass es nichts Falsches ist, Falun Gong zu praktizieren und dass der Angeklagte unschuldig ist. Es ist nicht gesetzwidrig, Informationsmaterial über Falun Gong zu besitzen und zu lesen. Herr Lu Linsen sollte sofort freigelassen werden. Der Staatsanwalt und Richter waren sprachlos. Weder er noch der Staatsanwalt konnten eine Antwort auf die aufrichtige Verteidigungsrede des Anwalts geben, so dass der vorsitzende Richter die Verhandlung auf den nächsten Tag vertagte.

Wir machen Richter und Staatsanwälte im Landkreis Pingding darauf aufmerksam, dass die Justiz die letzte Verteidigungslinie für die Erhaltung des menschlichen Gewissens ist, das die Moral und die Gerechtigkeit der Gesellschaft aufrecht erhalten soll. Der Richter muss der Verfassung folgen, die Glaubensfreiheit respektieren und die Fälle mit Gerechtigkeit und Menschlichkeit behandeln.

Verantwortliche für die Verfolgung von Lu Linsen im Landkreis Pingding, Provinz Shanxi:

Zhang Baojun: Vize-Vorsitzende des Amts für öffentliche Sicherheit im Landkreis Pingding;
Duan Fumin: Gruppenleiter des Büro 610 im Amt für öffentliche Sicherheit, Landkreis Pingding;
Du Yujun, Ren Fuxiang: Leiter des Büro 610 im Landkreis Pingding.