Rechtsanwälte fordern sofortige Freilassung von zwei älteren Falun Gong-Praktizierenden
(Minghui.org) Am 01.02.2013 wurden die beiden älteren Falun Gong-Praktizierenden Frau Wan Juhua und Frau Zou Liumei vor dem Bezirksgericht Jinxian, Provinz Jiangxi angeklagt.Ihnen wurde vorgeworfen, Informationsmaterial zu Falun Gong bei sich gehabt zu haben Die Anwälte der beiden machten während der Verhandlung deutlich, dass eine Verurteilung aufgrund des Glaubens gegen die Verfassung verstoße, und forderten ihre sofortige Freilassung.
Daraufhin antwortete der Staatsanwalt Zhang Daiping nur: „Welcher Glaube? Falun Gong ist weder Buddhismus noch Christentum noch Islam.“
Frau Wan Juhua ist eine 68-jährige Bäuerin und Frau Zou Liumei eine 62-jährige Rentnerin. Früher arbeitete sie in der Stadt Lidu in einer Fabrik, die Bürsten herstellte. Die beiden wurden am 24. Juli von Beamten der Abteilung für Staatssicherheit und der Polizeistation Lidu verhaftet und werden jetzt schon über sechs Monate in der Haftanstalt des Bezirks Jinxian festgehalten. Sie wurden verhört und gefoltert.
Die beiden Frauen verwiesen darauf, dass sie nichts Illegales getan und niemanden verletzt hätten. Sie hätten lediglich anderen Menschen davon erzählt, wie sie von Falun Gong profiziert hätten, sodass andere Menschen auch davon profitieren können. Die beiden Anwälte aus Peking und Guangdong hoben hervor, dass das Verhalten der beiden Frauen in den Schutzbereich der Glaubensfreiheit falle, der verfassungsrechtlich garantiert sei. Da keine ihrer Handlungen gegen das Gesetz verstoße, seien sie unschuldig.
Darüber hinaus wiesen die beiden Anwälte auf zahlreiche Gesetzesverstöße hin, die von Klägerseite aus begangen worden seien. So habe die Polizei die Beweise mit illegalen Methoden erlangt, während der entscheidende Beweis ungültig sei. Des Weiteren habe die Anklage zwei Blanko-Durchsuchungsbefehle als Beweis vorgelegt, die Polizei habe Frau Wan unter Folter wie Schlafentzug verhört und der Beweisvortrag in der Anklageschrift sei unklar und widersprüchlich. Aufgrund dieser Faktenlage beantragten die beiden Anwälte die sofortige Freilassung ihrer Mandanten.
Frau Wan, Frau Zou, Frau Li Fanglan, Frau Wu Chunling und andere Falun Gong-Praktizierende wurden am 23. und 24. Juli 2012 von Beamten des Bezirks Jinxian und der Stadt Lidu in ihren Wohnungen verhaftet. Anschließend wurden ihre Wohnungen durchsucht. Frau Li und Frau Wu wurden noch am selben Tag in die Gehirnwäsche-Einrichtung des Bezirks Nanchang gebracht und Frau Li in ein Zwangsarbeitslager überführt.
Wenige Tage vor der Gerichtsverhandlung erkrankte Frau Zous Sohn plötzlich. Während ihr Sohn gerade im Sterben lag, bat Frau Zous Mann darum, seine Frau auf Kaution freizulassen. Zwar gab das Gericht dem Antrag statt, doch die Polizei verweigerte die Freilassung. Frau Zous Sohn starb auf dem Operationstisch, ohne seine Mutter noch einmal gesehen zu haben.
Involierte Personen:
Han Guochang, Leiter der Abteilung für Staatssicherheit: 86-13803530559 (Mobil)
Zhang Daiping, Staatsanwalt: 86-791-85699263
Mao Guozhong, Richter: 86 -13970955661 (Mobil)
Zeng Zhicheng, Direktor des Büros 610: 86-13607005569 (Mobil)
Zhi Yuhua, Leiter der Polizeiwache der Stadt Lidu: 86-13607002966 (Mobil), 86 - 791-85638266 (Büro), 86-791-85665721 (Privat)
Weitere Namen und Telefonnummern entnehmen Sie bitte der chinesischen Version.
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