Todesmeldung: Frau Li Kequan stirbt nach vier Jahren im Gefängnis, ihre Tochter seit über einem Jahrzehnt gefangen

(Minghui.org) Frau Li Kequan war eine Falun Gong-Praktizierende aus dem Bezirk Shuangliu in der Provinz Sichuan. Sie wurde am Oktober 2007 wegen ihres Glaubens an Falun Gong ohne Rechtsgrundlage verhaftet und im Dezember 2008 in das Frauengefängnis von Sichuan gebracht. Während sie vor der Festnahme bei bester Gesundheit war, war sie zum Zeitpunkt ihrer Entlassung aus dem Gefängnis am 22. Mai 2012 bettlägerig und konnte nicht mehr aufstehen.

Frau Li starb am 20. Februar 2013.

Ihre Tochter, Frau Fan Ying, wurde im April 2008 nach Beendigung einer fünfjährigen Haftstrafe in die Gehirnwäsche-Einrichtung in Xinjin gebracht und dort fünf Jahre festgehalten.

In Haft gelähmt

Frau Li wurde verhaftet, während sie am 11. Oktober 2007 in der Gemeinde Wenxing, Kreis Shuangliu, Flugblätter über Falun Gong (auch Falun Dafa genannt) verteilte. Zu der Zeit war sie bei guter Gesundheit und konnte leicht zu Fuß zu dem gut 5 Kilometer entfernten Markt gehen. Man schickte sie in die Gehirnwäsche-Einrichtung von Xinjin. Nach einer Weile hatte Frau Li manchmal Beschwerden nach den Mahlzeiten und das Gefühl, als ob ihr Blutdruck steigen würde, was darauf hindeutete, dass das Essen nicht in Ordnung war.

Frau Li wurde am 23. Januar 2008 in die Haftanstalt Wenjiang gebracht. Einen Monat später verlor sie plötzlich das Bewusstsein und kam in das Kreiskrankenhaus von Wenjiang. Es wurde ein schwerer Bluthochdruck bei ihr diagnostiziert und sie blieb über 20 Tage bewusstlos. Als sie aufwachte, war sie gelähmt.

Am 08. Oktober 2008 verurteilte das Kreisgericht von Shuangliu Frau Li zu vier Jahren Gefängnis. Die vier Monate, die sie im Krankenhaus verbracht hatte, wurden nicht gezählt, als ihre Haftzeit abgelaufen war. Sie musste in das Gerichtsgebäude mit einer Tropfinfusion gefahren werden, da sie nicht in der Lage war zu stehen.

Heimlich zu Gefängnis verurteilt

Das Gericht nannte ihre Anhörung ein „offenes Verfahren", aber Frau Lis Familie wurde vorab nichts mitgeteilt, keine Anwälte waren anwesend und im Gerichtssaal wurden keine Beobachter zugelassen. Beamte in Uniform und Polizisten in Zivil wurden rund um das Gerichtsgebäude postiert.

Nach der Verhandlung wurde Frau Li aus dem Krankenhaus in die Haftanstalt von Shuangliu überführt. Sie musste in ihre Zelle getragen werden. Sie brauchte Hilfe bei den Grundbedürfnissen wie Anziehen, Essen und Baden.

Trotz ihres offensichtlich schlechten Zustands, reichte man Frau Li am 04. Dezember 2008 an das Frauengefängnis in Sichuan weiter. Drei Insassen wurden abgestellt, um sie rund um die Uhr zu überwachen.

Als am 22. Mai 2012 ihre vier Jahre Haftstrafe abgelaufen waren, wurde Frau Li entlassen. Sie war bettlägerig und benötigte Hilfe bei all ihren täglichen Bedürfnissen. Sie zog zu ihrer jüngsten Tochter in den Bezirk Wangcang, Guangyuan, um bei ihr zu leben.

Frau Li starb am 20. Februar 2013 als Folge der körperlichen und seelischen Zerstörungen, verursacht durch die Verfolgung.

Frau Lis Tochter unerbittlich verfolgt

Frau Fan Ying, Frau Lis ältere Tochter, wurde für ihren Glauben an Falun Gong seit über einem Jahrzehnt schonungslos verfolgt.

Frau Fan absolvierte die Berufsfachschule und war Mitarbeiterin in einer Fertigungsanlage für Zahnräder in Sichuan. Sie war eine verantwortliche und engagierte Mitarbeiterin sowie eine freundliche, einfache und ruhige Person. Sie fing an, im November 1997 Falun Gong zu praktizieren und lebte ihr Leben nach den Prinzipien der Praktik: Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht. Mitarbeiter und Vorgesetzte erkannten ihren hohen moralischen Charakter an.

Das kommunistische Regime begann die Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999. Demzufolge wurde Frau Fan am 25. August 2000 zu anderthalb Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Bei der Zwangsarbeit im Frauenlager in Nanmusi, sperrte man sie in eine kleine Zelle; sie wurde mit elektrischen Schlagstöcken geschockt und geschlagen, während sie aufgehängt war.

Frau Fan weigerte sich trotz der Folter, ihren Glauben an Falun Gong aufzugeben. Im Gegenzug verlängerten die Beamten ihre Haftzeit um weitere sechs Monate. Am Tag nach ihrer Entlassung wurde Frau Fan wieder vom Büro 610, von der Sicherheitsabteilung in der Zahnräderfabrik Sichuan und von der Polizeistation der Stadt Wenxing verhaftet. Man schickt sie in das Gehirnwäsche-Zentrum in Zhengxing.
Frau Fan gelang es, im Oktober 2002 durch ein Fenster aus der Gehirnwäsche-Einrichtung zu fliehen und wurde obdachlos. Ein paar Wochen später jedoch entschloss sie sich, weil sie glaubte, nichts Unrechtes getan zu haben, an ihren Arbeitsplatz zurück zu gehen.

Seit über einem Jahrzehnt inhaftiert

Am 15. April 2003 gingen die Beamten der Regierungsbehörden in die Fabrik und versuchten, Frau Fan wieder zu verhaften. Ihre Vorgesetzten hinderten sie daran und sagten, dass Frau Fan eine engagierte und verantwortungsvolle Arbeiterin und eine gute Betriebsangehörige sei.

Dennoch verhaftete Polizisten der Staatssicherheitsabteilung in Shuangliu Frau Fan am nächsten Tag bei der Arbeit. Sie wurde geschlagen und bis in die Nacht verhört.

Frau Fan begann einen Hungerstreik, der sich über zehn Tage erstreckte, um gegen die Verfolgung zu protestieren. Sie wurde sehr schwach, verlor das Bewusstsein und wurde dann zu einer medizinischen Mitarbeiterin nach Shuangliu, Gemeinde Tuanjie, geschickt, um intravenös ernährt zu werden.

Nachdem Frau Fan wieder bei Bewusstsein war, unterbrach sie die Infusion und versteckte sich acht Stunden in einem kleinen Laden. Die Polizei begann eine umfangreiche Suche in dem Bereich und fand sie schließlich. Frau Fan wurde auf der Stelle geschlagen. Ihr Gesicht war arg mitgenommen und mit Blut bedeckt. Sie rief: „Falun Dafa ist gut! Falun Dafa ist ein aufrichtiger Weg!" Viele der Umstehenden, die Zeuge wurden, vergossen Tränen.

Frau Fan wurde zurück in die Haftanstalt gebracht und dieses Mal in schwere Ketten gelegt. Sie trat über 50 Tage in einen Hungerstreik und kam in das Zhonghe Stadtkrankenhaus in Shuangliu, um intravenös ernährt zu werden. Sie schaffte es, zu entkommen. Überall in der Provinz Sichuan wurden Haftbefehle angeschlagen: 10.000 Yuan Belohnung für denjenigen, der den Aufenthaltsort von Frau Fen angeben konnte. Die Wohnung eines jeden Falun Gong-Praktizierenden in der Gegend wurde durchsucht.

Frau Fan ging am 28. Juli 2003 nach Hause, um an ein paar Kleider zu kommen. Sie wurde von ihrem früheren Ehemann, der sich aus Furcht vor der Verfolgung von ihr scheiden ließ, den Behörden gemeldet. Mehrere Dutzend Beamte des Büros 610 von Shuangliu, der Staatssicherheitsabteilung in Shuangliu, der Polizeistation Wenxing und der Sicherheitsabteilung ihres Arbeitgebers wurden an den Ort geschickt. Sie brachten sie in die Haftanstalt, verhörten und schlugen sie, bis sie das Bewusstsein verlor.

Die Beamten dachten, Frau Fan sei gestorben und informierten ihre Familie zu kommen und ihre sterblichen Überreste mitzunehmen. Ihr Ex-Mann wollte nicht kommen, so wurde Frau Fans Schwester angerufen. Allerdings war sie wegen der großen Entfernung nicht in der Lage, rechtzeitig dort anzukommen. Als sie die Haftanstalt kurze Zeit später anrief, wurde ihr mitgeteilt, dass Frau Fan das Bewusstsein wiedererlangt hätte. Jetzt verboten die Anstaltsbeamten der Schwester, Frau Fan zu besuchen.

Wegen der Flucht aus der Haftanstalt verurteilte man Frau Fen am 08. Oktober 2003 zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis. Während sie im Longquanyi Gefängnis war, wurde sie in einer kleinen Zelle eingesperrt und von den Insassen auf Befehl der Wärter, einschließlich Wen Xiujun, oftmals geschlagen.

Frau Fan rief: „Falun Dafa ist gut!", wann immer hochrangige Beamte kamen, um das Gefängnis zu inspizieren, oder Reporter für Interviews erschienen. Ihr wurde nicht erlaubt, Besucher zu empfangen oder Pakete anzunehmen.

Als Frau Fans Haftstrafe am 05. April 2008 endete, verlagerte das Büro 610 sie direkt aus dem Frauengefängnis in Chengdu in die Gehirnwäsche-Einrichtung in Xinjin.
Frau Fan ist derzeit noch in der Gehirnwäsche-Einrichtung in Haft.

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