Provinz Hebei: Frau Wang Aiyings Rechtsanwalt aus Gerichtssaal entfernt

(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierende Frau Wang Aiying aus der Stadt Wuan, Provinz Hebei, wird seit zwei Jahren von den Behörden von Wuan unrechtmäßig eingesperrt und verfolgt. Im März 2013 engagierte ihre Familie einen Anwalt aus Peking, um für sie Berufung einzulegen. Am 27. April warfen Wachmänner ihren Anwalt aus dem Gerichtssaal. Als Folge konnte er sich nicht mit dem zweiten Richter, Yan Yan, treffen.

Ursprüngliche Verhaftung

Am 1. Juni 2011 um 6:00 Uhr morgens brachten Beamte der Polizeidienststelle Chengguan in Wuan und der Staatssicherheitsabteilung Wuan Frau Wang Aiying und ihren Mann, Herrn Wang Hongliang, in die Haftanstalt Wuan. Die Polizisten beschlagnahmten persönliche Besitztümer und 14.900 Yuan Bargeld. Zhao Bo und Yu Weiping, die Staatsanwälte von Wuan, klagten das Paar an, ohne sie zu befragen. (Anmerkung: Zhang Lihua und He Xubing, Hauptmänner der Staatssicherheitsabteilung und Beamter Zhang Aibin von der Polizeidienststelle Chengguan werden von der Weltorganisation zur Untersuchung der Verfolgung von Falun Gong untersucht.)

Im Februar 2012 stellte der Richter des Strafgerichts der Stadt Wuan, Chen Jianguo, sie heimlich vor Gericht, ohne ihren Anwalt oder ihre Familie zu informieren. Am 2. März 2012 erfuhr die Familie, als sie das Gericht anrief, dass Frau Wang Aiying zu vier Jahren und Herr Wang Hongliang zu drei Jahren Haft verurteilt wurde.

Ehemann freigelassen

Laut der chinesischen Verfassung ist das Praktizieren von Falun Gong rechtmäßig. Das Paar legte beim mittleren Volksgericht der Stadt Handan Berufung ein. Im September 2012 bestätigte das mittlere Volksgericht der Stadt Handan, dass die Beweise unschlüssig seien und schickten den Fall zurück an das Strafgericht Wuan zu einer zweiten Anhörung. Mit Hilfe der Falun Gong-Praktizierenden in China und in Übersee, den Medien und gutherziger Menschen genehmigte das Fericht Wuan einen Antrag, den Fall zurückzuziehen, der im Januar 2013 von der Staatsanwaltschaft Wuan eingereicht wurde. Am 2. Februar 2013 wurde Herr Wang Honglian nach 20 Monaten Haft freigelassen.

Die öffentliche Strafverfolgungsabteilung der Staatsanwaltschaft Wuan ließ Herrn Wang Hongliang auf Kaution frei und schloss den Fall, doch sie ließen seine Frau, Wang Yaiying, nicht frei.

Urteil und Berufung

Am 1. März 2013 reichte die Polizeidienststelle Chengguan gefälschte Beweise ein und erhob erneute Anklage gegen Frau Wang Aiying, die in der Haftanstalt Nr. 1 Handan eingesperrt war. Am 18. März 2013 stellte das Gericht Wuan Frau Wang vor Gericht und verurteilte sie zu drei Jahren. Sie legte erneut beim mittleren Volksgericht der Stadt Handian Berufung ein.

Frühere Fälle der Verfolgung

Frau Wang Aiying wurde zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt, weil sie im Oktober 2001 nach Peking gegangen war, um für Falun Gong zu sprechen. Aus gesundheitlichen Gründen kam sie nicht in das Arbeitslager. Am 1. Juni 2011 wurde sie von der Staatssicherheitsabteilung Wuan verhaftet und fast zwei Jahre eingesperrt.

Zwischen Juli 1999 und Juni 2012 kamen mindestens zwei Praktizierende durch die Verfolgung durch das Büro 610 Wuan, das Polizeiamt Wuan, die Staatssicherheitsabteilung Wuan und das Komitee für Politik und Recht Wuan zu Tode und einer erlitt einen Nervenzusammenbruch. Zwei Familienmitglieder starben, da sich niemand um sie kümmern konnte. Insgesamt wurden 46 Praktizierende in Zwangsarbeitslager gebracht. Einer wurde zweimal und einer dreimal in ein Zwangsarbeitslager gebracht. Elf Personen wurden zu Gefängnis verurteilt, über 200 wurden eingesperrt, mehr als 1.000 Personen wurden überwacht und in Gehirnwäsche-Einrichtungen gebracht. Insgesamt wurden mehr als 500.000 Yuan Bußgeld kassiert, während der direkte wirtschaftliche Schaden unermesslich ist. Sechzehn Menschen verstarben am Stress der Angst.

Zwischen 1999 und 2012 notierte die Weltorganisation zur Untersuchung der Verfolgung von Falun Gong ungefähr 50 Personen in der Stadt Wuan, die für die Verfolgung in diesem Gebiet verantwortlich waren, einschließlich:

Mittleres Volksgericht der Stadt Handan, Zhao Zengguo, Präsident
Strafgericht des mittleren Volksgerichts der Stadt Handan, Yan Yan, Richter, verantwortlich für Berufungen
Gericht Wu'an
Yang Weihua, Präsident des Gerichts: +86-310-5686616 (Büro)
Chen Jianguo, Richter, erstes Strafgericht, verkündete das ursprüngliche Urteil: +86-13832000552 (Mobil)
Guo Erxing, Leiter, zweites Strafgericht: +86-310-5683332 (Privat), 86-13930085035 (Mobil)
Dong Guanghui, Richter der zweiten Verhandlung: +86-13171777029 (Mobil)
He Lingling, Richter: +86-13832030182 (Mobil)
Wang Cuihua, Geschworener
Staatsanwaltschaft Wu'an
Yu Weiping, Staatsanwalt, erste Verhandlung: +86-13903202869 (Mobil), +86-310-5656930 (Privat)
Zhao Bo: +86-310-5653226, +86-13930088525 (Mobil)
Zhang Lihua, Hauptmann, Staatssicherheit Wu'an: +86-310-5569565 (Privat), +86-310-5610822 (Büro), +86-13931066836 (Mobil)