Menschenrechtsanwälte in China: „Die wahren Feinde des Staates sind diejenigen, die gegen das Gesetz Falun Gong verfolgen.“

(Minghui.org) Ein Anwalt in China hat im Namen der Falun Gong-Praktizierenden Frau Niu Guifang eine Klage wegen mehrfacher Verstöße gegen das Strafgesetz Chinas gegen Richter, Staatsanwälte und Polizei im Neubezirk Shenbei, Provinz Shenyang, eingereicht. Die Übertretungen beinhalten Freiheitsberaubung (§238), Aberkennung ihrer Religionsfreiheit (Artikel 251), Falschinterpretation des Gesetzes und Unterwerfung von strafrechtlichen Ermittlungen, obwohl bekannt ist, dass Frau Niu Guifang unschuldig ist (Artikel 399) sowie Machtmissbrauch, wodurch den Interessen des Staates und des Volkes schwere Verluste entstanden sind (Artikel 397).

Die Beschwerde wurde nach Frau Niu Guifangs Berufungsverhandlung im Mai eingereicht. Drei Richter des Bezirksgerichts Shenbei zitierten den Artikel 300 und verurteilten sie im Februar zu drei Jahren Gefängnis. Der Anwalt, der in diesem Artikel nicht öffentlich bekannt gegeben wird, legte Berufung ein und bezeichnete diese sogenannte Untersuchung als verfassungswidrig.

In seiner Beschwerde bezeichnete der Anwalt jeden Beamten oder Staatsfunktionär, der das verfassungsmäßige Recht auf Glaubensfreiheit der Falun Gong-Praktizierenden verletzt, als wahren Feind des Staates.

Der Anwalt hob die unbegründete Beschuldigung hervor, dass Frau Niu einer „abergläubischen Sekte, die die Gesetze untergräbt“ (Artikel 300) angehöre. Er sagte, dass sie objektiv gesehen nie gegen das Gesetz verstoßen habe und ihren spirituellen Glauben gemäß der Verfassung frei ausüben dürfe.

Er sagte weiter, dass der Polizei bekannt sein sollte, dass sie keinen Bürger ohne Beweise verhaften dürfe, die Staatsanwaltschaft sie nicht wegen ihres Glaubens verfolgen dürfe und die Richter sie nicht ohne rechtliche Grundlage verhaften dürften.

Des Weiteren fügte der Anwalt hinzu, dass die Polizei, die Staatsanwaltschaft und der Richter als Vertreter des Staates wissen sollten, dass Artikel 300 nicht auf Frau Niu Guifang zutreffe und dass sie ihren Fall wissentlich falsch dargestellt und in diesem Fall ihre Macht missbraucht hätten.

China hat Falun Gong lange als Bedrohung ihrer Ein-Parteien-Herrschaft angesehen und es deshalb zum Kult erklärt. Der Anwalt sagte, dass die Polizei, die Staatsanwälte und die Richter wissen sollten, dass Frau Niu und alle anderen inhaftierten Falun Gong-Praktizierenden unschuldig seien, vor allem da sie wüssten, dass keine wirklichen Beweise gegen sie vorlägen - die gesamten strafrechtlichen Ermittlungen und Gerichtsverfahren seien absolut fehlerhaft. Als Verantwortliche für die illegale Verhaftung, Verfolgung und Anklage Frau Niu Guifangs benannte er den Präsidenten des obersten Gerichtshofes Jin Weimin, den Generalstaatsanwalt Hu Chengshan und den Polizeichef Feng Yan vom Neubezirk Shenbe.

Es ist nicht richtig, das eine Handvoll Menschen in der chinesischen Regierung über dem Gesetz steht und deshalb die Verfassung und die Gesetze nach ihrem Gutdünken verdrehen können. Der Anwalt meinte zudem, dass die Vertreter des Staates, der Polizei, der Staatsanwalt und der Richter in der Lage sein sollten, das Richtige vom Falschen zu unterscheiden und sich mit ihrem Gewissen für das höchste Prinzip und für das Wohl der Menschen und der Gesellschaft entscheiden sollten. Im Falle von Frau Niu sei es deren Pflicht, sie zu verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber denjenigen walten zu lassen, die das Gesetz zu ihren Gunsten auslegen.

Die Menschenrechtsanwälte in China stehen einer ernsthaften Gefahr gegenüber, wenn sie Falun Gong-Praktizierende vor Gericht vertreten. Der Chinesische Menschenrechtsanwälte-Verband (CHRD) berichtete, dass mindestens 18 Menschenrechtsanwälte in der ersten Hälfte des Jahres 2009 ihre Lizenzen verloren. Gao Zhisheng ist vielleicht der renommierteste Menschenrechtsanwalt in China, und ist wegen seiner Darstellung von China am meisten gefährdet. Er wurde wegen Staatsgefährdung angeklagt, als er seiner Arbeit nachging und Falun Gong vertrat. Auch er wurde, wie viele andere Menschenrechtsanwälte in China, die Falun Gong-Praktizierende vertraten, verurteilt, verhaftet und gefoltert, bevor er verschwand.

Dem Anwalt von Frau Niu waren die Schwierigkeiten seiner Vorgänger schon lange bekannt. Niemand von der Staatsanwaltschaft der Stadt Shenyang hätte ihm erlaubt, seine Beschwerde einzureichen. So wandte er sich stattdessen auf Anraten an die Disziplinarkammer der Staatsanwaltschaft und reichte dort sein Berufungsschreiben ein.

Im Mai 2013 hatten die Richter ihr Urteil noch nicht bekannt gegeben.