Aufrichtiger Anwalt verteidigt unrechtmäßig vor Gericht gestellte Praktizierende

Polizist im Gerichtssaal: „Es scheint so, als wenn Falun Gong-Praktizierende bald freigelassen werden würden.“

(Minghui.org) Mit schwarzen Hauben über den Köpfen und gefesselt wie Schwerverbrecher wurden am 18. Juli fünf Falun Gong-Praktizierende unrechtmäßig vor das Kreisgericht Yilan in der Provinz Heilongjiang gestellt. Davor waren sie bereits mehr als drei Monate eingesperrt gewesen.

Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich ca. 100 besorgte Menschen versammelt. Es waren zum Teil Verwandte, Freunde und Bekannte der Praktizierenden. Bei anderen handelte es sich um Lehrer und Direktoren der Anwohnerbüros, die man mit einer Täuschung dazu gebracht hatte, zu kommen. Man sagte ihnen, sie sollten „einen Bericht anhören.“ Die Personen in den ersten drei Reihen kamen alle aus den Büros 610 der Provinz Heilongjiang und des Landkreises Yilan. Der stellvertretende Leiter des Kreispolizeiamtes Yilan, der Leiter der Staatssicherheitsabteilung und weitere Beamte waren ebenfalls anwesend.

Als die Verhandlung begann, sahen Herrn Mo Zhikuis Angehörige, dass nur ein Anwalt den Gerichtssaal betrat. Sie fragten die Richter: „Wir haben zwei Anwälte engagiert. Wieso ist nur einer gekommen?“ Die Richter antworteten nicht.

Herrn Mo Zhikuis Anwalt führte aus:

1. Das Gericht hat kein Recht, einem vom Angeklagten engagierten Anwalt zu verbieten, bei der Verhandlung anwesend zu sein. Die Mitglieder des Gerichtes, die dafür verantwortlich waren, sollten die Anhörung verlassen.

2. Es ist unrechtmäßig, den Anwalt sowie seine Besitztümer zu durchsuchen.

3. Es ist unrecht, die 13 Gefangenen, die alle zur selben Zeit verhaftet wurden, in unterschiedlichen Orten vor Gericht zu stellen. Auf diese Weise können sie nicht miteinander sprechen und ihre Zeugenaussagen können nicht verifiziert werden.

Der Anwalt betonte, dass das Gericht laut Gesetz dazu verpflichtet sei, die Familienmitglieder der Angeklagten drei Tage vor der Verhandlung zu informieren. Das Gericht benachrichtigte die Familien überhaupt nicht und die Angeklagten wurden erst am Tag ihrer Verhandlung informiert.

Der Anwalt sagte: „Es gibt kein Gesetz in China, das Falun Gong verbietet. Weiterhin schützt die chinesische Verfassung die Glaubensfreiheit. Das Praktizieren von Falun Gong ist die Ausübung der Glaubensfreiheit eines Bürgers. Deshalb verstößt das Praktizieren von Falun Gong nicht gegen das Gesetz; es ist rechtmäßig. 1992 gab es viele Übungsstätten von Falun Gong in China und seit 1997 gab es Übungsstätten im Landkreis Yilan. Am Anfang, vor der Verfolgung, wurde Falun Gong von der Regierung angepriesen, weil es wirklich viel Gutes bringt. Die Partei begann erst später aufgrund ihres lächerlichen Neids mit der Verfolgung. Seitdem hat sich Falun Gong in über 100 Ländern verbreitet. Warum? Weil Falun Gong wirklich großartig ist.“

Als der Anwalt sagte, dass es rechtmäßig ist, Falun Gong zu praktizieren, entgegnete Staatsanwalt Ning Yan: „Wir sagen nicht, dass das Praktizieren von Falun Gong unrechtmäßig ist. Sie dürfen daheim praktizieren. Doch das Verteilen von Falun Gong-Videos und anderen Materialien ist unrechtmäßig.“ Der Anwalt antwortete: „Das Verteilen von Falun Gong-Materialien gehört ebenfalls zur Religionsfreiheit und deshalb ist es ebenfalls rechtmäßig.“

Der Anwalt betonte, dass es ebenfalls unrechtmäßig sei, drei Praktizierende gegen ihren Willen dazu zu zwingen, Gefängnisuniformen zu tragen.

Weiterhin führte er aus: „Wenn die Angeklagten die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong erklären, dann sind sie durch die in den Artikeln 35 und 41 der Verfassung verankerte Redefreiheit und in Artikel 36 verankerte Religionsfreiheit geschützt.

In seinem Abschluss-Plädoyer erklärte der Anwalt, dass die Praktizierenden als nicht-schuldig freigelassen werden müssten, weil keiner der Anklagepunkte gegen sie haltbar sei.

Nachdem der Anwalt die Praktizierenden ungefähr drei Minuten lang verteidigt hatte, begann Richter Zhang Anke mit seinem Richterhammer zu hämmern, um ihn zum Schweigen zu bringen. Der Anwalt erinnerte die Anwesenden daran, dass die Religionsfreiheit von der Verfassung geschützt wird. Während der gesamten Verteidigung des Anwalts hämmerte der Richter mit dem Richterhammer. Er drohte dem Anwalt sogar und lachte ihn aus. Jeder im Gericht konnte leicht verstehen, was gesagt wurde und niemand konnte etwas entgegnen, als der Anwalt sagte, dass das Praktizieren von Falun Gong und die Erklärung der wahren Umstände der Verfolgung nicht gegen das Gesetz verstoßen.

Nach der Verhandlung sagten die Leute: „Jetzt weiß ich, dass es rechtmäßig ist, Falun Gong zu praktizieren!“ Als ein Polizist den Gerichtssaal verließ, sagte er: „Es scheint so, als wenn Falun Gong-Praktizierende bald freigelassen werden würden.“