Aufgrund erfundener Beweise mehr als zehn Monate festgehalten (Provinz Gansu)

Falun Gong-Praktizierender steht jetzt vor Gericht

(Minghui.org) Am 18. Dezember 2013 zwischen 8:00 und 10:00 Uhr verhafteten Polizisten von Tianshui rechtswidrig ca. 30 Falun Gong-Praktizierende und durchsuchten ihre Wohnungen. Herr Zhang Zhiming, 38, war einer von denen, die bei dieser Razzia verhaftet wurden. Er wird bereits über zehn Monate festgehalten und steht nun vor Gericht.

Vor mehr als zehn Monaten rechtswidrig verhaftet

Herr Zhang befand sich auf dem Nachhauseweg, als ihn vier oder fünf Polizisten vom Bezirk Qinzhou anhielten. Sie drückten ihn zu Boden, legten ihm gewaltsam Handschellen an und schoben ihn in ein Fahrzeug. Die Polizisten plünderten seine Mietwohnung, fanden jedoch keine ‚Beweise‘. Als sie ihn durchsuchten, fanden sie einen ‚E-Book-Reader‘. Darin befanden sich Falun Dafa Bücher und Übungsmusik. Die Polizisten betrachteten dies als „Beweisstück“ und brachten Herrn Zhang in die Haftanstalt der Polizeiabteilung Qinzhou.

Die Polizeiabteilung Qinzhou reichte seinen Fall zweimal beim Staatsanwalt ein. Dieser wies den Fall zweimal wegen unzureichender Beweise und unklarer Fakten zurück. Daher erfanden die Polizisten weitere Beweise. Seine Familie erbat Informationen zu seinem Fall und forderte seine Freilassung, aber die Beamten lehnten eine Entlassung ab.

Am 25. Mai 2014 wurde Herrn Zhangs Fall zum dritten Mal beim Staatsanwalt eingereicht. Dieser übergab den Fall am 13. Juni ans Gericht.

Vorausgehende Verhaftungen und Verfolgung

Herr Zhang arbeitete früher in der Getreideverwaltungsabteilung der Stadt Weinan im Bezirk Maiji in Tianshui. Am 30. Mai 2005 war er auf der Straße plötzlich von zwei Polizisten in Zivil angehalten und durchsucht worden. Sie fanden bei ihm Flyer über Falun Gong. Das war für sie bereits Grund genug, ihn zu verhaften. Für Zhangs Freilassung musste seine Familie 10.000 Yuan bezahlen und Herr Zhang verlor seine Arbeit.

Da Herr Zhang vor Ort keine Arbeit finden konnte, ging er damals nach Hutubi, einer Stadt im autonomen Gebiet Xinjiang, um sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Dort wurde er wieder einmal zur Zielscheibe der Polizei: Am 29. Januar 2006 verhafteten sie ihn, weil er und andere Praktizierende CDs mit Informationen über Falun Gong hergestellt hatten. Es folgte eine Gerichtsverhandlung.

Das Gericht Urumqi von Xinjiang verurteilte Herrn Zhang 2007 wegen „Behinderung des Rechtsvollzugs“ zu vier Jahren Haft.

Als 2011 Herrn Zhangs Haftzeit abgelaufen war, kehrte er in die Heimat seiner Eltern im Bezirk Maiji zurück. Beamte der Staatssicherheitsabteilung von Maiji belästigten ihn dort jedoch häufig, besonders an „sensiblen Tagen“. Seinem 80 Jahre alten Vater war angst und bange und seine Nachbarn regten sich auf.

Um derartige Belästigungen zu vermeiden, verließ Herr Zhang deshalb die Wohnung seiner Eltern und mietete sich ein Zimmer im Bezirk Qinzhou. Dann arbeitete er für eine private Firma. Unter seinen Kollegen und Menschen seiner Umgebung wurde er als gutherzig, freundlich und aufrichtig wahrgenommen. Sein Chef hielt viel von ihm und schätzte ihn als Aushilfe. Er setzte sich sogar direkt für ihn ein: Nachdem Herr Zhang 2013 verhaftet worden war, ging der Chef zur zuständigen Abteilung und versuchte, ihn freizubekommen. Ein Zuständiger sagte zu dem Chef: „Laut internen Informationen ist Zhang ein wichtiger technischer Experte in der Falun Gong Gruppe. Wir können ihn nicht freilassen.“

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