17 Verhaftungen wegen des Besitzes von Geldscheinen, auf denen Informationen über die Verfolgung von Falun Gong geschrieben standen
(Minghui.org) Wenn Falun Gong-Praktizierenden mit Absicht alle Rechtsmittel verweigert werden, suchen sie nach kreativen Wegen, um die Öffentlichkeit über die grundlose Verfolgung dieses friedlichen Selbstkultivierungssystems durch die Kommunistischen Partei Chinas zu informieren.
Praktizierende in Qinhuangdao, Provinz Hebei, verbreiten Geldscheine, auf denen Informationen über die Verfolgung von Falun Gong stehen.
Die lokalen Behörden unternahmen große Anstrengungen, um die Verbreitung dieser „informativen“ Geldscheine zu verhindern. Am 10. Juni 2013 wurden sieben Praktizierende an einem Mauthäuschen verhaftet und ihre Fahrzeuge durchsucht. In der Nacht wurden weitere zehn Praktizierende in ihren Wohnungen verhaftet und deren persönliches Eigentum konfisziert.
Alle 17 Praktizierenden bekamen Bußgelder auferlegt und zehn sind vor kurzem zu Gefängnisstrafen verurteilt worden, die von 20 Monaten bis zu sieben Jahren Haft reichen.
Entsprechend den Aufzeichnungen des Gerichts beschlagnahmte die Polizei insgesamt 1.502.721 Yuan von den 17 Praktizierenden. 605.258 Yuan waren Geldscheine, auf denen sich Botschaften befanden, die die Verfolgung von Falun Gong enthüllten, während die restlichen 897.463 Yuan reine Geldscheine waren.
Die Polizei plünderte weitere 200.000 Yuan von den Praktizierenden, die dem Gericht jedoch nicht auf der Liste des konfiszierten Eigentums aufgeführt wurden. Die Praktizierenden hatten Anträge eingereicht, in denen sie die Herausgabe ihres hart verdienten Einkommens und ihrer Ersparnisse in Höhe von 1,7 Millionen Yuan forderten. In der Zwischenzeit hatten die zehn verurteilten Praktizierenden beim mittleren Volksgericht in Qinhuangdao Einspruch gegen die Urteile eingelegt.
Monatelange Observierung führte zur Verhaftung, Inhaftierung und Verurteilung von Praktizierenden
Nach monatelanger Internetüberwachung, Anzapfen der Telefone und Verfolgung über GPS griff die Polizei am 10. Juni 2013 zu. Zuerst wurden sieben Praktizierende am Mauthäuschen Shanhaiguan verhaftet und später zehn weitere Praktizierende in ihren Wohnungen.
Die Polizei konfiszierte von den 17 Praktizierenden insgesamt 1.702.721 Yuan und sieben Krafträder.
Unter dem Bargeld befanden sich 100.000 Yuan, die Herr Lian Baochang erst vor kurzem von der Bank abgehoben und in seinen Minivan gelegt hatte. Als er während des Polizeiverhörs nach seinem Geld fragte, leugnete Fu Xiaobing, der Chef der Staatssicherheit im Bezirk Haigang und verantwortlich für die Verhaftungen, jedes Wissen darüber.
Fu verhörte Herrn Lian 29 Stunden lang. Dabei schlug er ihm ins Gesicht, stieß mit seinem Ellbogen gegen seinen Hinterkopf und zwang ihn, vorgefasste Dokumente zu unterzeichnen.
Alle Praktizierende wurden später in die erste Haftanstalt von Qinhuangdao gebracht.
Während der Verhandlung gegen Herrn Lian und anderen Praktizierenden im April 2014 plädierten deren Anwälte auf nicht schuldig, betonten die Glaubensfreiheit der Praktizierenden und informierten die Öffentlichkeit über die brutale Verfolgung durch das kommunistische Regime.
Des Weiteren wiesen die Anwälte auf die Illegalität dieser Polizeiaktion hin: Die Polizisten, die an der Verhaftung beteiligt waren, hatten keinerlei Haftbefehle und folterten die Praktizierenden während des Verhörs.
Herr Lian sagte darüber aus, dass er durch das Praktizieren von Falun Gong gesundheitliches Wohlbefinden erlangt habe.
Das Bezirksgericht Haigang verkündete im September 2014 folgende Urteile:Lian Baochang: sieben Jahre; Zhang Xiaojie: fünf Jahre; Pang Shuyue: viereinhalb Jahre; Li Xueying and Hua Zhikai: jeweils vier Jahre; Gao Jihong: zweieinhalb Jahre; Wang Xin, Li Lili, Ye Shuxia und Zhang Shuzhen: jeweils 20 Monate.
Details der Verhaftungen und des beschlagnahmten Geldes
Lian Baochang (廉宝昌), Zhang Xingang (张鑫钢), Gao Jihong (高纪红), Li Xueying (李学颖), Wang Yong (王勇), Jin Caifeng (金彩凤) und Fang Hongxia (房红霞) wurden an einem Mauthäuschen verhaftet.
Zhang Xiaojie (张晓杰), Pang Shuyue (庞舒月), Wang Xin (王欣), Li Lili (李丽丽), Ye Shuxia (叶淑霞), Wang Yongzhen (王永珍), Zhao Guohua (赵国华), Sun Guozhong (孙国中), Zhang Shuzhen (张淑珍) und Bo Changcheng (薄长城) wurden in ihren Wohnungen verhaftet.
Das Gericht ordnete die Beschlagnahmung folgender Gelder an:Pang Shuyue: 85.380 Yuan von „Geld mit Botschaften“ und 156.773 Yuan von „regulärem Geld“;
Wang Xin und sechs andere Praktizierende: 47.976 Yuan von „Geld mit Botschaften“ und 121.236 Yuan von „regulärem Geld“;
Zhang Xiaojie: 437.100 Yuan von „Geld mit Botschaften“ und 615.067 Yuan von „regulärem Geld“;
Herr Lian: 14.862 Yuan von „Geld mit Botschaften“ und 4387 Yuan von „regulärem Geld“;
Zhang Xingang: 11.190 Yuan von „Geld mit Botschaften“;
Wang Yong: 8750 Yuan von „Geld mit Botschaften“.
Die Gesamtsumme belief sich auf 1.502.721 Yuan, von denen 605.258 Yuan „Geld mit Botschaften“ war. Der Richter argumentierte, dass die verbleibenden 897.463 Yuan als Beweis anzusehen seien, dass die angeklagten Praktizierenden weiteres Geld benutzen wollten, um damit die Verfolgung von Falun Gong aufzudecken.
Kontaktinformationen des mittleren Volksgerichts von Qinhuangdao
1 Zhenglian Street, North Wenhua RoadBezirk Haigang, Qinhuangdao, Hebei 066000Telefon: +86-335-3078649
Yan Wuyi (闫五一): Leiter des GerichtsWang Juntao, Vorsitzender Richter bei der Verhandlung gegen Herrn Lian Baochang: +86-335-7673057Kang Dongqiang, Vorsitzender Richter bei der Verhandlung gegen Zhang XiaojieZhang Guosen, Vorsitzender Richter bei der Verhandlung gegen Pang Shuyue
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