Illegale Gerichtsverhandlung gegen Lehrer: Gerichtsgebäude schwer bewacht, Angehörigen wird Zutritt verboten
(Minghui.org) Am 6. November 2014 hatten zahlreiche Polizisten das Volksgericht Shulan umstellt. Damit hinderten sie die Öffentlichkeit daran, etwas von dem Schauprozess gegen den Falun Gong-Praktizierenden Zhao Yongcai mitzubekommen.
Herr Zhao wurde nach Artikel 300 des chinesischen Strafgesetzbuches wegen „Verwendung einer Kultorganisation, um die Anwendung des Gesetzes zu untergraben“ angeklagt. Diesen Artikel wendet das kommunistische Regime routinemäßig an, um Praktizierende im Rahmen ihrer gewaltsamen Verfolgungskampagne gegen Falun Gong landesweit willkürlich zu verhaften und einzusperren.
Niemand bekam Erlaubnis, der Verhandlung beizuwohnen
Herr Zhao ist Grundschullehrer in Shulan, Provinz Jilin. Am 4. Juli 2014 nahmen ihn Staatssicherheitspolizisten an seinem Arbeitsplatz fest und brachten ihn in die Haftanstalt Nanshan.
Vor der Gerichtsverhandlung ordneten Funktionäre des Büros 610 in der Stadt Shulan mehrere Polizisten an, das Gerichtsgebäude zu umstellen. Nur Polizei- und Regierungsmitarbeiter durften vor Gericht erscheinen, allen anderen mussten sie den Eintritt verweigern.
Herrn Zhaos Familie war nicht über die Verhandlung informiert worden, sie vermuten, dass dies absichtlich geschehen war. Als sie am Gerichtsgebäude ankamen, nannte ihnen ein Agent des Büros 610 eine falsche Anfangszeit für die Verhandlung. Sie wusste nicht, dass der Prozess bereits vertagt worden war, bis der Herrn Zhaos Anwalt das Gerichtsgebäude verließ.
Zwei weitere Falun Gong-Praktizierende versuchten an der Verhandlung teilzunehmen, wurden jedoch von dem stellvertretender Leiter des Büros 610, Personal des lokalen Komitees für Politik und Recht und anderen Beamten hinausgetrieben.
Mutter eingesperrt, weil sie darauf bestand, ihren Sohn zu besuchen
Herrn Zhaos Mutter wendete sich mehrmals persönlich an die Polizeibehörde der Stadt Shulan und verlangte, ihren Sohn in der Haftanstalt besuchen zu dürfen. Deshalb wurde sie am 27. August von Polizisten rechtswidrig inhaftiert.
Als die Angehörigen bei Zhang Haijiang, einem stellvertretenden Abteilungsleiter, Besuchsrecht beantragten, drohte er ihnen, sie zu verhaften, da sie Falun Gong praktizieren. Danach vertrieb er die Familie aus seinem Büro hinaus. Tage später versuchten sie es nochmals, sie wurden aber wieder mit Gewalt aus der Polizeiwache vertrieben.
Am nächsten Tag versuchten es seine Mutter und Tante noch einmal. Ein stellvertretender Abteilungsleiter rief eine andere Polizeistation an mit den Worten: „Falun Gong macht Ärger ...“, bevor er mehreren Beamten befahl, die beiden älteren Frauen in ein Polizeiauto zu stoßen.
Die beiden Frauen wurden zur Polizeistation Nancheng gebracht. Vor Schreck und Wut erlitt Herrn Zhaos Mutter einen Krampfanfall. Beamte nahmen später gegen ihren Willen ihre Fingerabdrücke.
Als sie festgestellt hatten, dass die Herrn Zhaos Mutter keine Falun Gong-Praktizierende war, ließ die Polizei sie noch am selben Nachmittag frei.
Personen, die an der Verfolgung von Herrn Zhao beteiligt waren:
Das Büro 610:Li Yongbo, Leiter: +86-13904445140Zhu Jingbo, stellvertretender Leiter: +86-13943257569Wang Hanming, Abteilungsleiter: +86-13674423166
Polizeiamt der Stadt Shulan:Hou Changfu, Leiter: +86-13304400009Zhang Haijiang, stellvertretender Leiter: +86-13943250303Dong Qiming, Teamleiter der Staatssicherheitsabteilung: +86-13504750006
Polizeistation Shangying:Fu Wenzhong, Leiter: +86-13704340005Qu Xiangming, politischer Ausbilder: +86-13596330340
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