Brief mit Informationen über Falun Gong führt zur Verurteilung einer Praktizierenden
(Minghui.org) Am 15. September 2014 wurde Frau Fan Limin aus Shanghai wegen „Untergrabung der Staatsgewalt“ verurteilt. Der Beweis, den der Staatsanwalt dem Gericht für die angebliche Straftat der Frau vorlegte, war ein 12-seitiger, handgeschriebener Brief mit diversen Hintergrundinformationen über die Verfolgung von Falun Gong in China. Der Staatsanwalt behauptete, dass er selbst einen solchen Brief erhalten habe. Für ihn stelle das Verfassen eines solchen Briefes eine „Untergrabung der Staatsgewalt“ dar.
Auf der Grundlage dieses sogenannten Beweises wurde die 57-jährige Falun Gong-Praktizierende Frau Fan am 16. Juli 2014 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Trotz ihres Einspruch bestätigte das lokale Zwischengericht das Urteil ohne eine weitere Verhandlung. Frau Fans Anwalt erhielt erst am 17. September das Urteil per Post zugestellt - da war Frau Fan bereits zwei Tage zuvor in das Gefängnis von Shanghai überführt worden.
Die Falun Gong-Praktizierende Frau Fan Limin
„Habe ich der Familie nicht gesagt, sie soll keinen Anwalt einschalten?“
Am 19. August hatte Frau Fans Anwalt telefonisch vom 2. Zwischengericht in Shanghai erfahren, dass für den Fall seiner Mandantin noch kein Richter bestimmt worden sei. Nur zwei Tage später hatte ihm die gleiche Person mitgeteilt, dass der Richter Yu Liang den Vorsitz übernehmen würde und dass dieser Frau Fan bereits am 20. August verhört habe.
Danach teilte der zuständige Richter Yu Frau Fans Anwalt am 25. August mit, dass der Fall abgeschlossen sei. „Habe ich der Familie nicht gesagt, sie soll keinen Anwalt einschalten?“, kommentierte der Richter die Situation.
Frau Frau wurde am 26. August 2013 festgenommen. Sie lebt in der Kangding Road im Bezirk Jing`an von Shanghai.
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