Trotz Mangel an Beweisen: Gericht von Jinzhou verurteilt 63-Jährige zu drei Jahren Gefängnis
(Minghui.org) Als die 63-jährige Frau Chen Guiying am 13. Juli 2014 ihren Enkel aus Shenyang am Bahnhof abholen wollte, wurde sie von Polizisten überwältigt und festgenommen. Zwei Monate später stellte man sie am Gerichtshof Linghe in der Stadt Jinzhou vor Gericht. Sie wurde für schuldig befunden und zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, obwohl der Staatsanwalt keine Beweise für ein angebliches Verbrechen vorlegen konnte.
Sie legte Berufung ein und ihr Fall befindet sich aktuell vor dem mittleren Gericht von Jinzhou. Dieser ist dafür bekannt, ursprüngliche Urteile beizubehalten, wenn es um Falun Gong-Praktizierende geht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es irgendwelche Beweise gibt oder nicht.
Die rechtwidrige Verhaftung am Bahnhof
Frau Chen begrüßte ihren Enkel nach seiner Ankunft und wollte mit ihm den Bahnhof in Jinzhou verlassen. Allerdings ließ sie am Kontrollpunkt versehentlich ihre Handtasche liegen. Als sie es bemerkte, ging sie zurück, um ihre Tasche abzuholen. Leider lief sie direkt den Polizisten in die Arme, die sie vor den Augen ihres Enkels verhafteten und sich weigerten, ihr die Handtasche zurückzugeben. Der Polizeichef, Li Meishan, ging auf sie los und bedrohte sie, bevor man sie in ein Gefängnis brachte. Noch in derselben Nacht plünderten Polizisten Frau Chens Wohnung.
Drohungen, Schläge und Isolationshaft im Gefängnis
Im Gefängnis drohte ihr ein Wärter, dass man ihre Organe rauben würde, wenn sie nicht kooperieren werde.
Am nächsten Tag schnallten die Wärter Frau Chen an einen Eisenstuhl und verhörten sie. Dann stifteten sie Insassen dazu an, sie zu schlagen und sie eine halbe Stunde lang an einen Fensterrahmen zu hängen. Später sperrte man sie für vier Tage in Isolationshaft, weil sie es abgelehnt hatte, Gefängnisuniform zu tragen. Man fesselte sie, gab ihr zwei Tage lang kein Wasser und quälte sie körperlich. Außerdem gaben sie ihr 14 Stunden lang keinen freien Zugang zu einer Toilette.
Staatsanwalt kann keinen Beweis für ein Verbrechen vorlegen
Während des Gerichtsverfahrens in Linghe am 15. September wies Frau Chens Anwalt darauf hin, dass das „Verbrechen“, dessen sie beschuldigt wurde, nämlich "Unterminierung des Strafvollzugs" (§ 300 des chinesischen StGB) zu unklar wäre. Der Staatsanwalt konnte keinen Beweis dafür vorlegen, dass sie irgendein Gesetz übertreten hätte. Ihr Anwalt zeigte auf, dass der Staatsanwalt keinen Beweis hatte, um die Anklage aufrechtzuerhalten und forderte, Frau Chen bedingungslos freizulassen.
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