Selbst im Gefängniskrankenhaus lässt man seine Familie nicht zu ihm (Provinz Zhejiang)

(Minghui.org) Seit einem Jahr lässt man seine Angehörigen nicht zu ihm, dem Falun Gong-Praktizierenden Zhu Zouxin. Auch jetzt, wo er im Gefängniskrankenhaus liegt, wird jeder Besuch abgelehnt.

Immer wieder war die Familie abgewiesen worden, sowohl im März, Juni und September 2013, als sie versuchte, Herrn Zhu im Gefängnis Nr. 4 der Stadt Zhejiang zu besuchen. Als Grund gab man an, dass Herr Zhu unter einer speziellen strengen Bewachung speziell für Falun Gong-Praktizierende stehe, die sich weigern würden, Falun Gong aufzugeben.

Bei ihrem letzten Versuch am 04. Januar 2014 konfrontierten die Angehörigen die Wärter: „Wir haben Mitte Dezember erfahren, dass Herr Zhu sei gefoltert wurde. Man hat seinen Kopf jede Stunde in das Toilettenbecken gedrückt.“ Die Wärter wehrten jegliche Anschuldigung ab. Und auch dieses Mal erlaubten sie keinen Besuch, gaben aber bekannt, dass Herr Zhu im Gefängniskrankenhaus liege, wo er aber auch in Einzelhaft verbleiben müsse.

Daraufhin verfasste die Familie einen Brief an das Anwaltsbüro des Gefängnisses.

Vor dem Arbeitsplatz verhaftet

Am Morgen des 26. Mai 2012 hatte man Herrn Zhu aus der Stadt Jinhua, Provinz Zhejiang am Ausgang seiner Arbeitsstelle verhaftet. Verantwortlich für die Festnahme waren Polizisten der Abteilung für Staatssicherheit des Bezirkes Jindong der Provinz. Die Familie wurde nicht informiert. Am 28. September 2012 führte man ihn einem Richter am Gericht von Jindong vor, der ihn am 31. Januar 2013 rechtswidrig zu viereinhalb Jahren Haft verurteilte. Danach internierte man Herrn Zhu im Gefängnis von Zhejiang.