Anwälte fordern Freispruch für sieben Falun Gong-Praktizierende (Provinz Sichuan)

(Minghui.org) Am Morgen des 23. Januar 2014 wurden sieben Falun Gong-Praktizierende zum dritten Mal vor Gericht gestellt, diesmal vor das Zwischengericht der Stadt Mianyang. Sie hatten zu diesem Zeitpunkt bereits eine 18-monatige Haft hinter sich.

Vier Anwälte aus Peking gaben eine starke Verteidigung für die Praktizierenden. Sie forderten die Schöffen und den Vorsitzenden Richter auf, die Praktizierenden freizusprechen, da es kein chinesisches Gesetz gäbe, mit dem sie angeklagt und für schuldig befunden werden könnten.

Die sieben Praktizierenden sind: Herr Ma Zisheng, Herr Mu Zhitai, Herr Tang Ming, Herr Li Shuangquan, Frau Ma Mingli, Frau Ren Biying und Herr Dai Changquan.

Herr Ma Zhisheng richtete während des Verfahrens das Wort an das Gericht: „Falun Gong lehrt die Menschen entsprechend den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht zu leben. Die Polizei hat mich zwei Wochen lang gefoltert, um ein Geständnis zu erreichen. Sie brach wissentlich das Gesetz. Deshalb sollte gegen sie gerichtlich vorgegangen werden. Ich bin ein guter Mensch und sollte freigesprochen werden.“

Herr Mu Zhitai, Herr Tang Ming und Herr Li Shuangquan erklärten sich in ihren Stellungnahmen ebenfalls für unschuldig.

Highlights der Verteidigung

Die Hauptargumente der Verteidiger waren folgende:

1. Die chinesische Verfassung garantiert den Bürgern Glaubensfreiheit. Deshalb haben Falun Gong-Praktizierende jedes Recht, ihren Glauben zu praktizieren. Solch ein Recht kann nicht willkürlich von Regierungsstellen wie dem Justizsystems weggenommen werden.

2. Kein chinesisches Gesetz hat jemals festgelegt, welche Art von Prozedere angewandt werden soll, um einen Kult zu definieren und von welchen Regierungsstellen das zu geschehen habe. Obwohl das kommunistische Regime Chinas eine Liste von sogenannten Kulten besitzt, befindet sich Falun Gong nicht darunter. Deshalb steht es keinem Gericht zu, Praktizierende zu bestrafen. Auch gibt es kein Gesetz, das angewandt werden könnte, um Praktizierende anzuklagen.

3. Der Glaube von Praktizierenden an Falun Gong verursacht niemandem irgendwelchen körperlichen oder seelischen Schaden. Deshalb gibt es nichts, was als Schaden für die Gesellschaft ausgelegt werden könnte.

Zum Schluss ihrer Verteidigung betonten die Anwälte noch einmal, dass ihre Klienten nichts Falsches getan hätten und drängten den Richter zu einem Freispruch.

Gegen 15:00 Uhr verkündete der Vorsitzende Richter Liu Lei, dass sich das Gericht, ohne ein Urteil gefällt zu haben, vertage.

Hintergrundinformation

Die Polizei Mianyang hatte am 6. Juli 2012 die sieben Praktizierenden festgenommen und sie ins Untersuchungsgefängnis gebracht. Verteidigt von einem Anwalt aus Peking, waren sie am 1. März 2013 vor das Bezirksgericht Peicheng gestellt worden.

Das Gericht hatte beim zweiten Verfahren am 12. November 2013 folgende Gefängnisstrafen verhängt: Herr Ma Zisheng bekam sieben Jahre, Herr Li Shuangquan fünf Jahre und Herr Tang Ming und Herr Mu Zhitai jeweils drei Jahre. Frau Ma Mingli, Frau Ren Biying und Herr Dai Changquan wurden ebenfalls zu drei Jahren verurteilt, doch ihre Strafen wurden für drei Jahre ausgesetzt. Alle sieben legten Berufung ein.