Vier Jahre Haft mit körperlicher und geistiger Misshandlung - Falun Gong-Praktizierende stirbt ein Jahr nach ihrer Freilassung (Qiqihar, Provinz Heilongjiang)

(Minghui.org) Vier Jahre Haft im Frauengefängnis Heilongjiang forderten einen jähen Tribut. Frau Pan Guiying starb im Oktober 2013, ein Jahr nach ihrer Freilassung. Sie konnte sich von den in der Gefangenschaft erlebten Misshandlungen nicht mehr erholen.

Frau Pan hatte im Jahr 2003 begonnen, Falun Gong zu praktizieren, fast vier Jahre nachdem die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) begann, Falun Gong zu verfolgen. Am 12. Juli 2008 war sie in ihrem Haus im Bezirk Fuyu der Stadt Qiqihar verhaftet worden. Sie wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Am 12. Juli 2012 kam sie frei.

Chronik der Verfolgung von Frau Pan

Die Beamten der Polizeiwache Jiangan brachen im Juli 2008 in Frau Pans Haus ein und brachten sie und ihre beiden Kinder zur Wache. Frau Pans Sohn wurde freigelassen, nachdem die Polizei 6.000 Yuan von ihrer Familie erpresst hatte. Ihre Tochter zwang man, fünf Erklärungen, in denen sie Falun Gong abschwor, zu schreiben. Dann konnte auch sie nach Hause gehen.

Die Polizisten verhörten Frau Pan unter Folter, um ein Geständnis zu erzwingen. Sie versuchten auch, von ihr die Namen anderer Praktizierender zu erfahren. Man brachte sie noch in derselben Nacht in das erste Gefängnis der Stadt Qiqihar.

Im Mai 2009 verurteilte das Gericht von Qiqihar Frau Pan zu einer vierjährigen Haftstrafe im Frauengefängnis Heilongjiang in Harbin. Dort wurde sie von den Wärtern, die sie "umerziehen" wollten, brutal gefoltert. Beispielsweise musste sie ruhig auf einem kleinen Hocker sitzen. Bei anderen Gelegenheiten zwang man sie, ab 5:30 Uhr bis nach Mitternacht aufrecht zu stehen.

Folternachstellung: Auf einem kleinen Hocker sitzen

Gezwungen, Falun Gong aufzugeben

Nachdem Frau Pan gefoltert worden war, unterschrieb sie die fünf Erklärungen, dass sie Falun Gong aufgeben würde. Später änderte sie jedoch ihre Meinung und erklärte am 11. November 2010 die „fünf Erklärungen“ feierlich für null und nichtig. Sie werde weiter beständig Falun Gong praktizieren, schrieb sie.

Frau Pan weigerte sich, harte Arbeit zu leisten, weswegen sie von den Wärtern gefoltert und mit einem Jahr Isolationshaft bestraft wurde. Zwei Gefängniswärter, zwei Kollaborateure und ein Insasse unterzogen sie einer Gehirnwäsche. Sie zwangen sie, Falun Gong verleumdende Videos anzuschauen.

Mehr als 300 Praktizierende sind immer noch im Frauengefängnis Heilongjiang eingesperrt. Sie werden dort gezwungen, schwere Arbeit zu verrichten und täglich einen „Gedankenbericht“ zu schreiben.