Polizisten schlagen 72-jährige Frau

(Minghui.org) Am 6. April 2014 verhafteten Polizisten die 72-jährige Frau Wang Jingmian, schütteten kaltes Wasser über sie und schlugen sie. Frau Wang ist Falun Gong-Praktizierende und hatte Informationsmaterialien über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong verteilt. Dies war die sechste Verhaftung der im Landkreis Anping, Provinz Hebei, wohnhaften Frau.

Nach ihrer Festnahme brachte man Frau Wang in das Büro von Sun Yihe, dem Direktor der örtlichen Staatssicherheitsabteilung. Sun durchsuchte ihre Tasche und fand Informationsmaterialien über Falun Gong, sowie einige Geldscheine mit kurzen Nachrichten über Falun Gong.

Sun fragte Frau Wang, woher sie diese Dinge hätte, doch sie weigerte sich, zu antworten. Daraufhin wurde Sun so wütend, dass er Wasser aus einem Aquarium schöpfte und dieses über die alte Frau schüttete. Danach schlug ein junger Polizist ihr mit beiden Händen ins Gesicht und beschimpfte Falun Gong.

Frau Wang erklärte den Beamten ruhig die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong und wurde am selben Tag freigelassen.

Ein Jahr Gefängnishaft nach fünfter Verhaftung

Während der Olympischen Sommerspiele in Peking 2008 schikanierten und verhafteten Beamte des Landkreises Anping viele Falun Gong-Praktizierende. Am Morgen des 19. Juli 2008 kamen der Parteisekretär der Großgemeinde Anping, Zhang Yueqi, sowie der Zuständige für Geburtenkontrolle, Sun Xiaofang, zu Frau Wang, durchwühlten ihre Wohnung und beschlagnahmten alles, was mit Falun Gong zu tun hatte. Sie versuchten auch, die Praktizierende zu verhaften, aber ohne Erfolg, denn Frau Wang widersetzte sich mit aller Kraft.

Als Frau Wang sich jedoch vier Tage später in einem Schönheitssalon die Haare schneiden ließ, wurde sie von drei Zivilpolizisten verhaftet. Man sperrte sie in eine Haftanstalt und verweigerte ihr Familienbesuche. Der Zuständige des Dorfes versuchte die Familie zu beruhigen: „Nach den Olympischen Spielen wird sie wieder freigelassen!“, behauptete er.

Als Frau Wangs Familienangehörigen nach den Spielen wieder auf den Dorfbeamten zuging, er solle sich für Frau Wangs Freilassung einsetzen, versuchte dieser, Geld von ihnen zu erpressen. Die Wirklichkeit sah aber ganz anders aus: Sie erfuhren kurz darauf, dass Frau Wang am 23. August 2013 zu einem Jahr Haft verurteilt worden war. Man hatte sie in das Gefängnis Shijiazhuang gebracht.

Vier Verhaftungen zwischen 2000 und 2006

Frau Wang aus dem Dorf Zhangzhuang hatte 1998 angefangen, Falun Gong zu praktizieren. Nach dem Beginn der Verfolgung 1999 war sie wiederholt unrechtmäßig verhaftet worden:

Im Juli 2000 brachen Beamte der Großgemeinde Anping, unter anderen der Direktor der Großgemeindepolizei Anping, Wang Qiang, in Frau Wangs Wohnung ein und verhafteten sie. Danach sperrte man sie in die Haftanstalt Anping. Erst einige Tage später, nachdem man von ihrer Familie 3.000 Yuan erpresst hatte, wurde Frau Wang wieder freigelassen.

Im Frühjahr 2001 verhaftete Wang Qiang zusammen mit weiteren Beamten des Dorfes Zhangzhuang Frau Wang erneut. Zuerst brachte man sie in die Gehirnwäsche-Einrichtung Anping und später in eine Haftanstalt. Durch die unhygienischen Zustände dort bekam sie die Krätze. Nachdem die Beamten der Haftanstalt von Frau Wangs Familie 2.000 Yuan erpresst hatten, ließen sie Frau Wang zur medizinischen Behandlung frei.

2004 wurde Frau Wang zum dritten Mal verhaftet, dieses Mal, weil sie ein Falun Gong-Plakat an einem Strommast aufhängte. Die Beamten der Haftanstalt weigerten sich jedoch aufgrund ihres Zustandes, sie aufzunehmen. Hou Dajian, ein Polizist aus dem Ort, wurde wütend und schlug Frau Wang. Als sie durch die Schläge ohnmächtig wurde, ließen die Polizisten sie einfach vor der Polizeistation liegen.

Im Oktober 2006 verhafteten Beamte der Gemeindepolizei Youzi, unter ihnen Wang Jonzhong und Wu Yandou, Frau Wang sowie weitere Falun Gong-Praktizierende. Die Praktizierenden hatten in der Gemeinde Informationsmaterialien über die Verfolgung von Falun Gong verbreitetet. Frau Wang wurde damals in Handschellen gelegt und geschlagen. Am 28. Oktober brachte man die Praktizierenden in die Haftanstalt Anping. Frau Wang wurde 15 Tage später freigelassen.