Vier Praktizierende legen Beschwerde gegen illegale Verurteilung ein und fordern sofortige Freilassung (Provinz Hubei) (Foto)

(Minghui.de) Am 20. Dezember 2013 fand im Jianghan Bezirksgericht in Wuhan, Provinz Hubei ein illegales Gerichtsverfahren gegen vier ortsansässige Falun Gong-Praktizierende statt.

Am 6.Januar 2014 wurden die Urteile verkündet. Herr Shen Xuewu und Herr Zhao Hu wurden zu jeweils vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt, Herr Chen Gang zu 3 Jahren und Frau Cui Hai zu fünf Jahren. Diese Praktizierende sind hochqualifizierte Fachkräfte in ihrem Beruf. Dennoch wurden sie wiederholt festgenommen und verurteilt, allein deswegen, weil sie sich weigerten, ihren Glauben an Falun Dafa aufzugeben.

Alle vier Personen haben jetzt Beschwerde gegen diese Urteile erhoben. Wir rufen die Menschenrechtsorganisationen und Rechtsexperten in der internationalen Gemeinschaft dazu auf, diesen Fällen Beachtung zu schenken und für Gerechtigkeit dieser gesetzestreuen Bürger einzutreten.

Insbesondere fordern wir die sofortige Freilassung der 65–jährigen Frau Cui, die um ihr Leben kämpft und keine angemessene medizinische Versorgung erhält.

Frau Cui Hai

Frau Cui in lebensgefährlichem Zustand

Nach ihrer Festnahme am 16. Oktober 2012 wurde Frau Cui in ein örtliches Gehirnwäschezentrum gebracht. Dort wurde sie sowohl physisch als auch mental misshandelt. Nach mehr als zweimonatiger brutaler Folter war sie abgemagert, sie litt an Gallensteinen und zu hohem Blutdruck. Schlimmer noch, sie leidet an einem Geschwür im Zwölffingerdarm, von dem die Ärzte annehmen, es könnte bösartig sein.

Das Gerichtsurteil wurde ihr am 8. Januar 2014 im Ankang Krankenhaus zugestellt, in das sie unter strenger Bewachung eingeliefert wurde. Als ihr Anwalt sie am nächsten Tag besuchte, erfuhr er, dass es Frau Cui nicht erlaubt wird, eine angemessene medizinische Behandlung zu erhalten und dass die Flüssigdiät, die sie erhält, nicht ausreicht, um ihr Überleben zu sichern. Der Arzt warnte, dass sie unter diesen Umständen sterben könnte.

Frau Cuis Anwalt legte am 10. Januar 2014 beim Mittleren Gerichtshof der Stadt Wuhan gegen ihre Verurteilung Beschwerde ein. Außerdem klagte er bei der örtlichen Staatsanwaltschaft über 47 Personen des Justizwesens wegen Machtmissbrauchs, Pflichtverletzung und illegaler Inhaftierung an.

Unter den Angeklagten befinden sich: Die Richter Luo Hongfei und Cie Chun; Staatsanwalt Xu Kebo; die Polizeibeamten Wang Yan, Cai Heng, Liu Hua und Wu Zhiguo, die Gerichtsangestellten Jiang Lili, Deng Qun, Hu Gaowei, He Wei, Wang Jun und Qu Sheng und andere.

Die jüngste Festnahme und Inhaftierung von Frau Cui

Frau Cui ist eine ehemalige Generaldirektorin der Wuhan Chemie Import- und Exportgesellschaft mit Sitz in Guangzhou. Weil sie sich weigerte, ihren Glauben an Falun Gong aufzugeben, wurde sie von ihrer Firma entlassen.

Als sie am 16. Oktober 2012 mit dem Bus von Guangzhou nach Kunming City reiste, wurde sie von drei Beamten der Staatssicherheitsabteilung der Polizeibehörde der Stadt Wuhan festgenommen. Sie wurde direkt in das Erdaopeng Gehirnwäschezentrum gebracht, wo sie von Cai Heng und sechs weiteren Beamten bis 3 Uhr morgens verhört wurde. Anschließend brachte sie der Direktor Qu Shen in eine kleine Zelle. Ihre Schlafstelle bestand aus einem zerbrochenen Holzbrett, das auf mehreren Stühlen auflag.

Als Direktor Wang Yan vom Staatssicherheitsbüro am folgenden Tag die Aufsicht übernahm, drohte er Frau Cui mit einer schweren Strafe, er behauptete, dass die Polizei Beweise gegen sie auf ihrem Computer gefunden hätte.

Frau Cui ließ sich durch diese Drohung nicht einschüchtern und weigerte sich, mit den Beamten zu kooperieren.

Am 23. Oktober 2012 trat sie in einen Hungerstreik, um gegen ihre illegale Inhaftierung zu protestieren. Am gleichen Tag wurde sie in das Gehirnwäschezentrum der Provinz Hubei gebracht. Der diensthabende Arzt lehnte zuerst ihre Aufnahme ab. Als Grund nannte er ihren ungewöhnlich hohen Blutdruck. Eine Stunde später gab er jedoch nach, nachdem die Polizeibeamten eine Reihe von Telefongesprächen mit dem Büro 610 getätigt hatten.
Am siebten Tag ihres Hungerstreiks wurde Frau Cui gegen ihren Willen zwangsernährt. Die Wärter fesselten dabei ihre Hände und Füße, um zu verhindern, dass sie sich zur Wehr setzen konnte. Um ihr noch mehr Schmerzen zuzufügen, schoben sie die Ernährungssonde in ihrem Rachen hin und her und hörten nicht einmal damit auf, als sie blutete. Die Schmerzen waren unerträglich.

Danach wurde sie von vier Wärtern abwechselnd die ganze Nacht überwacht, um sie am Einschlafen abzuhalten.

Als sich Frau Cui weigerte, Fragen des Staatssicherheitsamtes zu beantworten, schrie Wärter Hu Gaowei sie an: „Wir haben noch viele Foltermethoden und eine davon wird dich sicher zum Reden bringen. Wir können dich auch in den Wahnsinn treiben. Willst du, dass wir das versuchen?“ Er beschimpfte Frau Cui auch mit obszönen Worten.

Als Frau Cui Falun Gong verleumdende Zeichnungen entfernte, die sich in ihrer Zelle an der Wand befanden, hielten die Wärter brennende Zigaretten unter ihre Nase und übergossen sie mit kaltem Wasser. Sie traten sie mit Füßen und erstickten sie fast mit einer Winterjacke.

Die Wärter verabreichten ihr heimlich unbekannte Drogen. Frau Cui begann, ihre Erinnerung zu verlieren, sie wurde schläfrig und schwach. Später realisierte sie, dass die Drogen in ihr Essen gemischt worden waren, denn sie hatte einmal bemerkt, dass eine der Personen, die sie überwachten, sich weigerte, ihr Essen zu probieren.

Frau Cui erzählte: „Nach den ersten zwei Monaten im Gehirnwäschezentrum der Provinz Hubei war ich bis auf Haut und Knochen abgemagert. Bei verschiedenen Anlässen verrenkte ich mir fast meinen Unterkiefer. Mein Blutdruck war gefährlich hoch. Mein Haar wurde grau. Ich litt unter Gedächtnisverlust und erlebte Zustände von unkontrollierbarem Zittern. Der kleine Finger an meiner rechten Hand war so angeschwollen, dass ich heute immer noch Schwierigkeiten habe, etwas zu halten.“

Um sich der Verantwortung zu entziehen, lieferte das Gehirnwäschezentrum Frau Cui in das Ankang Krankenhaus ein, wo sie sich immer noch befindet.

Als ihr Anwalt seine Mandantin am 9. Januar 2014im Krankenhaus besuchte, teilte sie ihm mit, dass sie seit ihrer Gerichtsverhandlung im Dezember unter heftigen Magenschmerzen und Erbrechen leide. Ihr Zustand hätte sich nach der Verhandlung noch verschlimmert und sie könne nur noch flüssige Nahrung zu sich nehmen.

Frau Cui wurde dann für weitere Untersuchungen in das Krankenhaus Nr. 11 und das Xiehe Krankenhaus in Wuhan gebracht. Der begleitende Beamte Wu des Staatssicherheitsbüros weigerte sich jedoch, die Ergebnisse der Untersuchungen ihrer Familie oder dem Anwalt bekannt zu geben. Später gelang es dem Anwalt, von Direktor Wu des Ankang Krankenhauses nähere Informationen über ihren Zustand zu erhalten.

Hintergrundinformationen über die anderen drei Praktizierenden

Herr Shen Xuewu, Mitte 40, ist ein ehemaliger Ausbilder im Militärfinanzinstitut in Wuchang. Nach seiner Verhaftung im November 2012 wurde er von einem Ort zum anderen gebracht, zuerst in das Gehirnwäschezentrum der Provinz Hubei, dann in die Haftanstalt Nr. 2 in Wuhan und zuletzt in die Haftanstalt im Bezirk Jianghan. Vor seiner letzten Verhaftung war er drei Jahre im Gefängnis inhaftiert und wurde dort brutal gefoltert.

Herr Zhao Hu, 40, unterrichtete an der medizinischen Hochschule Tongji der Huazhong Universität für Wissenschaft und Technologie in Wuhan. Er ist einer der wichtigsten Autoren des Buches „Betriebswirtschaft“, einem Lehrbuch für Hochschulstudenten. Herr Zhao hatte zwei Jahre an der Universität unterrichtet bevor er am 26. Oktober 2012 in Guangzhou in seiner Wohnung verhaftet wurde. Nach seiner Festnahme wurde er nach Wuhan transferiert. In den letzten 14 Jahren, seit dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong durch die KPCh im Jahr 1999, war er wiederholt festgenommen, inhaftiert, zu Zwangsarbeit verurteilt und von seiner Arbeit entlassen worden.

Herr Chen Gang, 40, ist Dozent an der Technischen Universität von Wuhan. Er wurde am 4. September 2012 von Polizeibeamten des Dezernats in Wuhan an seinem Arbeitsplatz festgenommen.