Die Justiz von Songyuan erfindet neue Vorschrift, um Verteidiger von Falun Gong-Praktizierenden außer Gefecht zu setzen
(Minghui.org) Nachdem im Februar die „Prüfung der Qualifikation der Anwälte“ eingeführt wurde, fiel den Richtern aus Songyuan Ende März ein neuer Trick ein, um zwei Anwälte aus Peking, die Falun Gong-Praktizierende verteidigen, aus dem Verkehr zu ziehen. Sie fordern eine Zulassung als ´öffentlicher Bevollmächtigter`. Eine solche Zulassung können die Verteidiger allerdings nicht bekommen.
Die Anwälte legten am 10. April Beschwerde beim Mittleren Gerichtshof der Stadt Songyuan ein. Sie beschuldigten die Richter Hu und Xu, ihre Macht missbraucht zu haben, indem sie außergerichtliche Vorschriften eingeführt hätten. Außerdem hätten sie ohne Gesetzesgrundlage die Auflagen für die Verteidiger vergrößert.
Da die Provinzen sich untereinander rechtlich nicht abstimmen, ist es für eine Justizbehörde außerhalb einer Provinz unmöglich, ein Zertifikat für öffentliche Bevollmächtigung auszustellen. Dadurch, dass sie ein solches Zertifikat nicht bekommen können, werden die Anwälte bewusst daran gehindert, ihre Klienten zu verteidigen.
Besondere Auflage: Prüfung der Anwaltsqualifikation
Der Falun Gong Praktizierende Herr Cui Hongwen wurde verhaftet, weil er am 5. Dezember 2013 Flyer, die über Falun Gong informierten, verteilt hatte. Seitdem hat das Gericht in Songyuan mehrere neue Vorschriften eingeführt, was dazu führte, dass Cuis Anwälte bei ihrer Verteidigung behindert wurden.
Als sich die Anwälte am 8. Februar 2014 mit Herrn Cui besprechen wollten, verlangte die Justizbehörde von Songyuan zunächst eine Beglaubigung ihrer Anwaltsqualifikation von ihnen. Anschließend teilte der Richter Hu Fangquan vom Gericht in Qianguo ihnen mit, dass sie Herrn Cui ohne eine solche Beglaubigung nicht vertreten dürften.
Obwohl das Gericht gegen das Gesetz gehandelt hatte und kein Gesetz den Nachweis der Qualifikation bei der Justizbehörde verlangt, blieben die beiden Anwälte gegenüber der Behörde standhaft und erhielten zuguterletzt am 13. Februar die geforderte Beglaubigung.
Das „öffentlicher Bevollmächtigter“-Dokument“
Ende März informierte Richter Hu die Anwälte telefonisch, dass sie ein weiteres Dokument, das sogenannte „öffentlicher-Bevollmächtigter“-Dokument, bei ihrer örtlichen Justizbehörde und der Pekinger Justizbehörde besorgen müssten, bevor sie Herrn Cui vertreten könnten.
Die Beamten des Pekinger Büros erklärten, als die Verteidiger sie am 1. April aufsuchten, ganz deutlich, dass sie keiner Person oder Organisation jemals ein solches Dokument aushändigen würden.
Die Anwälte übermittelten augenblicklich Richter Hu, was sich zugetragen hatte, und besprachen die Situation am 9. April mit dem zuständigen Vizepräsidenten des Gerichts Xu Hongjie.
Das Gericht blieb bei seinen Forderungen.
Früherer Artikel zu diesem Thema:
Songyuan City Judicial System Obstructs Falun Gong Practitioners' Attorneys
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