Stadt belagert, Anwälte geschlagen, Falun Gong-Praktizierende in kritischer Verfassung

(Minghui.org) Die Belagerung einer ganzen Stadt – dies war die Folge einer Menschenrechtskampagne in der Stadt Jiansanjiang zugunsten von unrechtmäßig inhaftierten Anwälten und Falun Gong-Praktizierenden.

Als am 21. März in der Stadt Jiansanjiang, Provinz Heilongjiang, vier Anwälte und sieben Falun Gong-Praktizierende verhaftet wurden, gründeten besorgte Anwälte und Bürger die Gruppe „Rettung vermisster Bürger.“ Daraufhin wurden von der Polizei Busse und Autos an Kontrollpunkten angehalten und durchsucht und die Insassen verhört. Laut Radio France Internationale (RFI) erließen die Propaganda-Abteilung und das staatliche Internet-Informationsbüro ein Verbot, über diese Angelegenheit zu berichten.

Am 24. März versammelten sich die Mitglieder vor der Haftanstalt Qixing und forderten die Freilassung der dort inhaftierten Anwälte und Praktizierenden. Als man den Anwälten Herrn Li Jinxing und Herrn Zhang Lei ihr Recht verweigerte, die inhaftierten Anwälte zu besuchen, traten sie am 25. März aus Protest in den Hungerstreik.

Am 29. März um 3:00 Uhr Nachts trieb die Polizei alle Personen zusammen, die vor der Haftanstalt protestierten oder übernachteten. Die Anwälte Fu Yonggang, Wang Quanzhang, Wang Shengsheng sowie mehr als zehn weitere Personen wurden auf das Polizeiamt Qindeli gebracht und dort von 8:00 bis 11:00 Uhr verhört. Nun haben diese drei Anwälte die Stadt verlassen.

Von den sieben inhaftierten Falun Gong-Praktizierende schweben mindestens drei in Lebensgefahr. Die vier Anwälte wurden grausam geschlagen und trugen mehrere Verletzungen davon. Anwalt Zhang Junjie wurde am 27. März mit drei gebrochenen Rippen entlassen.

Am 3. März brachte man die drei Praktizierenden Frau Wu, Frau Ding Hujun, sowie Frau Meng Fanli in die Notaufnahme des Krankenhauses für chinesische Medizin der Stadt Tongjiang, wo sie dringend behandelt werden mussten. Frau Li Guifang, Frau Wang Yanxin und Frau Chen Dongmei sind noch immer in der Haftanstalt Tongjiang eingesperrt.

 

Von links nach rechts: Rechtsanwalt Jiang Tianyong, Zhang Junjie, Wang Cheng und Tang Jitian
 

Fotos von einigen der Falun Gong-Praktizierenden, die am 21. März verhaftet wurden. Im Uhrzeigersinn von oben links: Chen Dongmei, Meng Fanli, Wang Yanxin, Shi Mengwen, Ding Huijun und Wu Dongsheng. Die weiblichen Praktizierenden wurden in die Haftanstalt Tongjiang gebracht, die männlichen in die Haftanstalt Qixing. Dort befinden sich auch die vier Anwälte.

Mitglieder der Gruppe „Rettung vermisster Bürger“ vor der Haftanstalt Qixing. Sie halten die Worte „Hungerstreik für das Recht eines Besuches“ hoch.
 
Gruppenbild der Gruppe „Rettung vermisster Bürger“

Vier Menschenrechtsanwälte und sieben Praktizierenden gingen zu der Gehirnwäsche-Einrichtung Qinglongshan und forderten die Freilassung der wegen ihres Glaubens inhaftierten Falun Gong-Praktizierenden. Dafür wurden sie einen Tag später verhaftet. Man warf ihnen „Beteiligung an den Aktivitäten einer bösartigen Sekte um der Gesellschaft zu schaden“ vor. Die Anwälte Herr Jiang und Herr Tang waren vom 22. März bis 6. April in Untersuchungshaft. Herr Zhang wurde fünf Tage festgehalten.

Weltweite Unterstützung durch Anwälte

Am 1. April 2014 forderte eine Gruppe von Menschenrechtsanwälten von dem Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), Xi Jinping, die Verantwortlichen des Politik- und Rechtsausschusses (PLAC) sowie die des Büros 610 der Provinz Heilongjiang, überprüfen zu lassen.

Die Sprecherin der Gruppe, Theresa Chu, verkündete, dass der Fall der Europäischen Union, dem Europäischen Parlament, dem U.S. Außenministerium sowie anderen Rechtsanwaltsvereinigungen im asiatischem Raum vorgelegt wurde.

Nachdem gegen den Leiter des örtlichen Büro 610, Li Dongsheng, ermittelt wurde, nutzte das Büro 610 das PLAC aus, um Rechtsanwälten von Falun Gong-Praktizierenden die Rechte zu entziehen. Hierfür verlangte die Gruppe eine Stellungnahme der KPCh und die Entlassung der verantwortlichen Person.

Am 21. März forderte die Gruppe eine sofortige Freilassung von elf Häftlingen. „Wir glauben, dass die Handlungen der örtlichen Behörden des Bauernhofs Qixing im Namen des Verwaltungsbüros Jiansanjiang von Heilongjiang einen unverfrorenen Angriff sowie Vergeltungsmaßnahmen gegen Anwälte darstellt, die ihre berufliche Pflicht erfüllen und ihre Mandanten laut dem Gesetz vertreten. Dies ist eine direkte Verfolgung, schwerer Machtmissbrauch und Gesetzesverstoß und stellt eine katastrophale Herrschaft der Obrigkeit dar, die schwerwiegend gegen die Menschenrechte verstößt.“

Diese Erklärung wurde von 60 weiteren chinesischen Rechtsanwälten aus unterschiedlichen Provinzen unterzeichnet: Peking, Shanghai, Tianjin, Sichuan, Hebei, Guangdong, Shandong und Yunnan.
Am 28. März verurteilte Frau Vani Selvarajah, Vertreterin der Organisation „Lawyers' Rights Watch Canada“, vor den Sitzungen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen die Verstöße der KPCh gegen die Rechte der Anwälte, die Falun Gong-Praktizierende vertreten.

Die Organisation „Human Rights in China“ fordert ebenfalls von der internationalen Gemeinde diesem Thema Aufmerksamkeit zu widmen.