Als wären 10 Jahre Haft noch nicht genug: Hochschulabsolvent für seine Überzeugungen erneut verhaftet (Abb.)

(Minghui.org) Herr Tao Yuan ist über 40 Jahre alt. Er wohnt in der Stadt Jiaxing, Provinz Zhejiang. Er praktiziert Falun Gong. Polizisten verhafteten ihn am 29. April 2014 und brachten ihn zur nächstgelegenen Haftanstalt. Anschließend durchsuchten die Polizisten seine Wohnung und beschlagnahmten sein Notebook, seinen PC, seinen Drucker, ein Foto des Falun Gong-Gründers Li Hongzhi, alle seine Falun Gong-Bücher und ließen seinen 90-jährigen Vater und seine 70-jährige Mutter, für die Tao sorgte, allein zurück.

Tao hatte an der Pekinger Pädagogischen Universität die Geschichte der Ming-Dynastie studiert. Da er nicht auf Falun Gong verzichten wollte, verbrachte er bereits 10 Jahre seines Lebens in Gefängnissen und Arbeitslagern.

Vom Petitionieren abgehalten und verhaftet

Polizisten der Polizeistation Jitou verhafteten Tao im Dezember 1999. Er war zusammen mit anderen Praktizierenden nach Peking gegangen, um sich dort für das Recht, Falun Gong praktizieren zu dürfen, einzusetzen.

Tao und die anderen Praktizierenden wurden zunächst in eine Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht, die in einer nahegelegenen Polizeistation eingerichtet worden war. Später brachte man sie in ein stillgelegtes Kraftwerk. Dort sperrte man weibliche und männliche Praktizierende zusammen in einen Raum, der keine Toilette hatte. Tao wurde sechs Monate dort festgehalten.

Für aufklärende Briefe ins Arbeitslager gesteckt

Tao wurde im August 2004 erneut verhaftet, weil er Briefe mit Informationsmaterial über Falun Gong an das Stadtamt Jingyang und das Büro des Nachbarschaftskomitees Hongyun geschickt hatte.

Später wurde er in die Gehirnwäsche-Einrichtung des Bezirks Wuhou gebracht und ging dort in einen Hungerstreik, um gegen die ungerechte Behandlung zu protestieren. Er wurde daraufhin mehrfach zwangsernährt und geriet in eine lebensbedrohliche Situation.

Am 11. November 2004 wurde Tao in das Arbeitslager Xinhuan in der Stadt Mianyang gebracht, wo ihn die Wärter zwangen, sich hinzuhocken, für eine lange Zeit zu stehen und vier Tage lang auf einer kleinen Bank zu sitzen.

Behörden versuchen, Angehörige abzuwimmeln

Polizisten des Bezirks Jitou der Stadt Chengdu verhafteten Tao am 28.Januar 2007. Sie schlugen ihn und brachten ihn, nachdem sie seine Wohnung durchsucht hatten, zur Polizeistation Jinyang.

Sein Vater, der damals schon über 80 war, begab sich zur Polizeistation Jinyang, um herauszufinden, wohin sein Sohn gebracht worden war. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft gaben ihm jedoch keine Auskunft und schickten ihn von einer Behörde zur anderen.

Das Gericht verurteilte Tao schließlich zu einer vierjährigen Haftstrafe. Die Angehörigen waren im Vorfeld über die Gerichtsverhandlung nicht informiert worden. Sie erfuhren erst davon, als ihnen das Urteil zugestellt wurde. Als sie vom Büro 610, eine offizielle Bescheinigung beantragen wollten, verweigerte ihnen das Büro die Ausstellung. Das Gefängnis verweigerte den Angehörigen später den Besuch, weil sie diese offizielle Bescheinigung nicht vorlegen konnten.

Im Gefängnis Guangyuan gefoltert

Tao wurde 2009 ins Gefängnis Guangyuan gebracht und dort psychisch und körperlich gefoltert.

Er wurde mit mehreren Elektrostäben gleichzeitig geschockt, aufgehängt, über eine längere Zeitdauer geschlagen, mit Schlagstöcken geschlagen, die mit Spitzen versehen worden waren. Ihm wurde eine Woche lang der Schlaf entzogen, ihm wurde es verboten, die Toilette zu benutzen, er wurde in Isolationshaft gesperrt und ihm wurde untersagt, mit anderen Menschen Kontakt aufzunehmen.

Als Tao im März 2009 mehrere Wärter gemeldet hatte, weil sie einen Mitpraktizierenden gefoltert hatten, rächten sich diese Wärter bei ihm. Die Wärter verprügelten ihn zunächst und hängten ihn dann an einem Basketballkorb auf; dort ließen sie ihn bis Mitternacht hängen. Tao verlor mehrfach das Bewusstsein. Trotz seiner schlechten Verfassung und erlittener Verletzungen musste Tao bereits zwei Tage später wieder Zwangsarbeit verrichten. Als er einen Betonpfeiler tragen sollte, brach er unter der schweren Last zusammen. Dabei brach er sich sechs Rippen. Er hatte überall Schwellungen und blutete. Trotz seines lebensbedrohlichen Zustandes weigerten sich die Gefängnisbeamten, ihn für eine medizinische Behandlung freizulassen.

Folternachstellung: Aufhängen

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