Erstes Halbjahr 2014: 413 Falun Gong-Praktizierende vor Gericht gestellt (Tabellen)

(Minghui.org) In der ersten Hälfte des Jahres 2014 fanden rechtswidrige Gerichtsverhandlungen gegen 413 Falun Gong-Praktizierende in China statt.

Die kommunistischen Gesetzeshüter wie Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte wandten viele verschiedene Methoden an, um die Prozessverfahren zu stören. Sie drohten den Familienangehörigen der Praktizierenden, setzten ihre Anwälte unter Druck und führten Verhandlungen durch, ohne die Anwälte darüber zu informieren.

In diesem Bericht betrachten wir kurz die Statistiken der rechtswidrigen Verhandlungen, die in den ersten sechs Monaten bis zum 26. Juni 2014 gegen Praktizierende abgehalten wurden. Die Statistiken basieren auf den Erstverhandlungen und Urteilen. Es sind keine Daten von Praktizierenden enthalten, gegen die mehr als einmal verhandelt wurde oder die Berufung einlegten und eine zweite Anhörung gewährt bekamen.

Wegen der Informationsblockade in China liegen über einige Verhandlungen und Urteile keine Details vor und sind deshalb hier nicht aufgeführt.

1. 413 Verhandlungen in 28 Provinzen

Gegen 413 Praktizierende aus 28 von insgesamt 31 Provinzen (mit autonomen Regionen und bezirksfreien Städten) wurden rechtswidrig Verhandlungen geführt, wie es in Tabelle 1 und Abbildung 1 dargestellt ist. In der Provinz Hainan und den autonomen Regionen Tibet und Guangxi wurden keine Verhandlungsdaten gesammelt.

 
Die Provinz Liaoning steht mit 82 Verhandlungen an erster Stelle, gefolgt von Sichuan und an dritter Stelle Hebei.

2. 190 Praktizierende verurteilt

Von Januar bis Juni 2014 wurden 190 Falun Gong-Praktizierende rechtswidrig verurteilt. 142 (74,8%) wurden zu weniger als fünf Jahren, 32 (16,8%) zu zwischen fünf und sieben Jahren und 16 (8,4%) zu sieben Jahren Haft und mehr verurteilt.

Tabelle 2 fasst die Fälle zusammen, wo Praktizierende zu mehr als sieben Jahren verurteilt wurden.