Internationale Konvention verabschiedet, um den illegalen Organhandel strafbar zu machen

(Minghui.org) Das Ministerkomitee des Europarates hat am 9. Juli 2014 eine internationale Konvention verabschiedet, um den illegalen Handel mit menschlichen Organen zu Transplantationszwecken in Zukunft strafbar zu machen. Die Konvention soll in Kürze den Mitgliedsstaaten und Nicht-Mitgliedsstaaten des Europarates zur Unterzeichnung vorgelegt werden. 

Spanien hat angeboten, Ende 2014 oder Anfang 2015 die diesbezügliche Zeremonie auszurichten.

In seinem offiziellen Informationsblatt führt der Rat als Hintergründe an: „Der Mangel an Organen, die Ungleichheit der Wirtschaftskrise, die großen Unterschiede zwischen den Gesundheitssystemen und die Gier von skrupellosen kriminellen Händlern führten in den letzten Jahren zu einer Erhöhung des Transplantationstourismus und Organhandels.“

Der Europarat bezeichnet den Organhandel als eine „ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Gesundheit“ und eine Verletzung der „Menschenwürde und des Rechts auf Leben“.

Das Abkommen lässt den Parteien offen zu entscheiden, ob die Spender, die bereitwillig an dem Organhandel teilnehmen, bestraft werden sollen. Dagegen sollen Chirurgen, die sich an diesen illegalen Praktiken beteiligen, bestraft werden.

Die neue Konvention „beabsichtigt, das Strafsystem in Europa zu harmonisieren, um Einzelpersonen und kriminelle Organisationen, die für den Organhandel verantwortlich sind, effektiver belangen zu können“, heißt es in dem offiziellen Informationsblatt.

In den letzten Jahren haben bereits einige Länder eigene gesetzliche Regelungen oder Strafgesetze gegen den illegalen Handel mit Organen erlassen.

So verabschiedete das israelische Parlament im Jahr 2008 ein Gesetz, das den Krankenkassen eine Kostenübernahme bei illegalen Organtransplantationen untersagt, die in Ländern vorgenommen werden, die für illegalen Handel mit Organen bekannt sind.

Dr. Jacob Lavee, ein israelischer Arzt des Sheba Medical Center, dem größten Krankenhaus im Nahen Osten, war maßgeblich daran beteiligt, dass dieses Transplantationsgesetz verabschiedet wurde. Lavee konnte sich nicht erklären, dass für einige seiner langjährigen Patienten, die in China Herztransplantationen vornehmen ließen, innerhalb von zwei Wochen das passende Organ gefunden wurde. Als er die Situation näher untersuchte, kam er zu dem Schluss - unabhängig von den Anschuldigungen der Falun Gong-Praktizierenden -, dass es sich um gewaltsame Organentnahmen handeln musste.

Spanien verabschiedete im Jahr 2010 ein Gesetz, dass illegaler Organraub mit 3 bis 12 Jahren Gefängnis bestraft werden kann.

Australien ergänzte im März 2013 sein bisheriges Strafgesetz von 1995 und bezog den illegalen Organhandel als Straftatbestand mit ein.

Das Europäische Parlament verabschiedete im Dezember letzten Jahres eine Resolution, in der die Regierung der Volksrepublik China aufgefordert wird, die Organentnahmen an politischen Gefangenen und Angehörigen religiöser und ethnischer Minderheiten unverzüglich einzustellen und alle gewaltlosen politischen Gefangenen, einschließlich der Anhänger der Falun Gong Bewegung, unverzüglich freizulassen.